In seiner Stellungnahme macht der LNV Verbesserungsvorschläge zur Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht (§ 26 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz, LLG), bittet um Festlegung der Zusammensetzung des geplanten Kulturlandschaftsrates (§ 31a LLG) und um Verankerung der Eigenversorgung mit Nahrungsmitteln auch in Krisenzeiten. Der LNV schlägt vor, die Verhinderung der Zersetzung von organischen Böden wie Moorböden zu verankern und aktiven Wasserrückhalt in Böden und Landschaft (§ 2 LLG).
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