Rasenschnitt sollte in Biogasanlagen kein Tabu sein

LNV begrüßt mögliche Nutzung von Grün- und Bioabfällen

Der LNV begrüßt die Initiative des Umweltministers Franz Untersteller zur effizienten Nutzung von Bio- und Grünabfällen. Der stellvertretende LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner weist jedoch darauf hin, dass sinnvolle Bioabfall-Nutzungspfade heute durch die Gesetzeslage verhindert werden.

„Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kombination mit der Bioabfallverordnung behandelt beispielsweise Rasenschnitt wie potenziellen Sondermüll und verhindert, dass er in Biogasanlagen eingesetzt werden und dort Mais ersetzen kann“, so Bronner. Die Gesetzgeber in Bund und Land seien aufgefordert, Regelungen mit Augenmaß zu schaffen, anstatt einer Schadstoffhysterie Vorschub zu leisten.
Download: LNV-PM Zumeldung zum Grünabfall

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