Gemeinsame Pressemitteilung von LNV, NABU und BUND
Die Landschaftspflege-Richtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument des Landes im Naturschutz. Die Gelder werden verwendet, um Bewirtschaftungsverträge mit Landwirten abzuschließen und um Einzelmaßnahmen der Biotoppflege zu finanzieren. Die Regierungspräsidien haben jüngst bekannt gegeben, dass für die Einzelmaßnahmen in diesem Jahr 60% weniger an Mittel bereitstellen als in den vergangenen Jahren. Das hat mit dem Auslaufen der Agrarförderperiode der EU zu tun. Im nächsten Jahr soll wieder mehr Geld bereitstehen.
Im Hinblick auf die absehbaren Änderungen bei der EU-Förderung warnen die Umweltverbände NABU, BUND und LNV eindringlich davor, das bisherige Fördervolumen zu reduzieren. Vielmehr müsse der absehbare Mehraufwand im Rahmen des Biotopverbundes und der Umsetzung von Natura 2000 durchfinanziert werden. Andernfalls drohe eine Situation, bei der der Naturschutz anstatt mit Fördermitteln stärker mit Ordnungsrecht und Vorschriften agieren muss. Schließlich gibt es eine Reihe von Naturschutzpflichten, die sich aus EU-Richtlinien ergeben und die man nicht einfach ignorieren kann.
Wenn die Landwirte Leistungen für das Gemeinwohl erbringen, indem sie Biotope umweltgerecht bewirtschaften und pflegen, dann steht die Gesellschaft auch in der Pflicht, sie dafür zu vergüten. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen dürfe der bisherige Weg eines ausreichend finanzierten kooperativen Naturschutzes nicht verlassen werden, warnen die Landesvorsitzenden der Umweltverbände Dr. Gerhard Bronner (LNV), Sylvia Pilarsky-Grosch (BUND) und Johannes Enssle (NABU).
PM zum download: Naturschutzverbände warnen vor Mittelknappheit bei der Landschaftspflege

Für ein zweijähriges Jugendprojekt im Bereich Naturschutz suchen wir ab dem 1. September 2026 für verschiedene Landkreise in Baden-Württemberg jeweils eine engagierte Honorarkraft als Gruppenleitung. 





