LNV-Stellungnahme zum Forstreformgesetz

Standardabbau befürchtet

Der LNV fordert in seiner Stellungnahme zum Forstreformgesetz eine Bündelung von Waldfunktionenkartierung, Waldbiotopkartierung, forstliche Standortskartierung sowie der Forsteinrichtung bei der verbleibenden Forstdirektion statt einer Aufsplitterung der Zuständigkeiten. Weitere LNV-Forderungen betreffen die Definition der „guten fachlichen Praxis“, ein Anhörungsrecht bei Forsteinrichtungen im öffentlichen Wald, die Streichung der Pflicht zur Waldvermehrung, eine Beschränkung von Erstaufforstungen auf Landkreise mit Waldmangel und die ersatzlose Streichung der Pflicht zur Aufforstung brachliegender Flächen. Einen finanziellen Ausgleichs für Allgemeinwohlverpflichtungen im Kommunalwald lehnt der LNV ab. Der LNV begrüßt die Verankerung der forstlichen Beratung und die Waldpädagogik als staatlicher Bildungsauftrag.

Download: Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg (Forstreformgesetz)

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