Gesetzesentwurf der EU darf nicht realisiert werden
„Die Vorlage der EU-Kommission zu einem neuen europaweiten Saatgutrecht hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun, sondern begünstigt schlicht die Monopolbildung von Saatgutkonzernen“, sagt der stellvertretende LNV-Vorsitzende Dr. Gerhard Bronner. Er befürchtet nicht nur eine Benachteiligung kleiner Zuchtbetriebe, sondern einen massiven Verlust der genetischen Vielfalt.
„Es ist schlimm genug, dass immer mehr Kultursorten verschwinden. Dies darf nicht durch rechtliche Vorgaben noch beschleunigt werden“, so der LNV-Landwirtschaftsreferent weiter.
Mit einer Vereinheitlichung des Rechts werden teure – für kleinere Zuchtunternehmen unbezahlbare – Zulassungsverfahren nötig. Dabei sind es gerade die kleinen Betriebe, die das regionale Saatgut bewahren und den ökologischen Markt bedienen. „Die geplante Gesetzesreform wird mit Sicherheit zu einem Verlust der Nutzpflanzen-Vielfalt führen“, befürchtet Bronner. Genetische Vielfalt innerhalb einer Sorte, wie sie für alte Landsorten typisch ist, ist nach den EU-Plänen sogar unerwünscht.
„Dagegen erhalten mit der geplanten Änderung des Saatgutrechts geschützte Sorten automatisch die Marktzulassung und patentierten Pflanzen wird Tür und Tor geöffnet“, befürchtet der Fachmann. Auch die Kennzeichnung als Hybridsorte soll – wenn es nach der EU-Kommission und der Bundesregierung geht – abgeschafft werden. „Es scheint, als hätten die Erzeuger von Hybrid-Saatgut gute Lobbyarbeit geleistet“, meint Bronner. Großkonzerne wie Monsanto, BASF und Syngenta, die ohnehin den Weltmarkt beherrschten, verkauften neben dem Saatgut den Dünger und die Pestizide gleich mit. „Sie sind die wahren Profiteure der geplanten Gesetzesnovelle“, so der Landwirtschaftsexperte.
“Wenn die EU unfähig ist, das Saatgutrecht im Sinne der Allgemeinheit und der Bürger zu vereinheitlichen, soll sie die Finger davon lassen”, so der stellvertretende Vorsitzende des Dachverbands der Natur- und Umweltschutzverbände in Baden-Württemberg.
Download: LNV-PM zum Saatgutrecht