Durchführung der Energieeinsparverordnung

LNV-Stellungnahme

an das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Der LNV verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 3.4.2008 und bestärkt diese. Wir sehen weiterhin große Defizite bei der Umsetzung der EnEV und erwarten durch die neue EnEV-DVO keine nennenswerte Verbesserung. Was an zusätzlichen Dokumentations- und Kontrollpflichten eingeführt wird, ist nicht geeignet, Verstöße tatsächlich zu verhindern.

Die Übertragung der Verantwortung für die Einhaltung der Energiestandards auf Planer, Architekten und Bauleiter unter Verzicht auf behördliche Kontrolle ist in der Realität gescheitert. Der LNV sieht technische und hoheitliche Kontrollen (z.B. durch Vorlage der Baustoffbegleitdokumente) als unverzichtbar an.

Nach wie vor sind wir der Meinung, dass ein technischer Nachweis der Luftdichtigkeit in der EnEV-DVO gefordert werden muss. Der LNV ist weiterhin der Ansicht, dass das Land einen Blowerdoortest vorschreiben könnte und dies nicht mit Bundesrecht kollidieren würde. Dieser wird in der EnEV ja nicht gefordert, sondern lediglich bei den Anforderungen privilegiert.

LNV-Stellungnahme zur
Energieeinsparverordnung

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