Fünfte Förderrunde der Umweltstiftung Stuttgarter Hofbräu!
Bewerbungsfrist: 11. Januar 2021
Die Umweltstiftung Stuttgarter Hofbräu und der Landesnaturschutzverband BW schreiben die fünfte Förderrunde für Maschinen zur Landschaftspflege, den „Naturschutz-Maschinenringen“, aus. Möglich ist dies erneut durch die großzügige Förderung der Umweltstiftung Stuttgarter Hofbräu. Die Förderung konzentriert sich auf die Regierungsbezirke Tübingen und Stuttgart, sowie benachbarte Landkreise.
Grundzüge der Ausschreibung für die Naturschutz-Maschinenringe 2021 sind wieder:
- Die Landschaftspflegemaschinen (Balkenmäher, Freischneider, Motorsägen usw.) werden von verschiedenen Naturschutzgruppen genutzt und sind dadurch besser ausgelastet. Sie sollen zentral gelagert und gewartet werden.
- Die Antragsteller benennen die benötigten Geräte möglichst genau.
- Kleingeräte und Zubehör wie etwa Kreissägenblätter werden nicht gefördert. Dies gilt auch für große Maschinen wie z. B. Traktoren.
- Die Umweltstiftung Stuttgarter Hofbräu finanziert die Maschinen. In einer Übernahmevereinbarung bestätigt der Übernehmer (Naturschutzverband oder Ortsgruppe), u. a. dass die Geräte für mindestens 5 Jahre auch anderen Naturschutzgruppen leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Unterstell- und Wartungskosten werden vom jeweiligen Betreiber des Maschinenrings (der geförderten Gruppe) gedeckt. Zur Kostendeckung kann eine angemessene Leihgebühr verlangt werden.
Bewerben Sie sich bitte mit dem beigefügten Antragsformular und stellen Sie den Bedarf an Geräten sowie die geplante Ausgestaltung des Naturschutz-Maschinenrings aussagekräftig dar.
In der Bewerbung erfassen Sie bitte unter anderem:
- Wer (Ortsgruppe usw.) ist der Antragsteller? Bitte mit Angabe und Kontaktdaten der Kontaktpersonen.
- Welche Maschinen werden benötigt? Bitte möglichst konkrete Bezeichnung mit Angaben zum Preis.
- Wie sieht die Auslastung der Maschinen etwa aus:
a) welche Flächen werden insgesamt gepflegt (Art der Fläche, ggf. Schutzstatus, Pflegemaßnahmen und Pflegeturnus, zeitliche Auslastung)?
b) welche Naturschutzgruppen werden die Maschinen mitbenutzen? - Welches Gebiet umfasst der Naturschutz-Maschinenring (Landkreis, Teile eines Landkreises mit Angabe der Gemeindemarkungen)?
- Wo werden die Maschinen untergestellt? Welches Konzept hat der Antragsteller zur Finanzierung der Unterstellung und Wartung?
Wichtig ist, dass der Förderantrag schlüssig ist und nachvollziehbar begründet wird. Dies gilt insbesondere für die Auslastung der Maschinen. Vor allem die Maschinenauslastung wird ein wichtiges Auswahlkriterium sein, da anzunehmen ist, dass die beantragten Geräte die Gesamtfördersumme übersteigen werden.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 11. Januar 2021 an die LNV-Geschäftsstelle, gerne per mail an info@lnv-bw.de.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung: christine.lorenz-graeser@lnv-bw.de
Hier finden Sie das Antragsformular