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LNV-Infobrief August 2023

Das Bundesverwaltungsgericht hat den § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) für europarechtswidrig erklärt! Der Gesetzgeber muss das BauGB ändern. Alle §13b-Bebauungspläne, die nach Juni 2022 rechtskräftig geworden sind, müssen neu aufgerollt werden.

LNV-Infobrief Juli 2023

Der LNV-Infobrief Juli hat wieder viele Informationen aus dem Natur- und Umweltschutz für Sie.