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LNV-Infobrief Dezember 2023
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LNV-Infobrief November 2023
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LNV-Infobrief Oktober 2023
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LNV-Infobrief August 2023
Das Bundesverwaltungsgericht hat den § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) für europarechtswidrig erklärt! Der Gesetzgeber muss das BauGB ändern. Alle §13b-Bebauungspläne, die nach Juni 2022 rechtskräftig geworden sind, müssen neu aufgerollt werden.