Diese Veranstaltung findet online statt.
Referent:
Carsten Weber, Landschaftspflege und Naturschutz, Distelhummelhof in Leibertingen
Die Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz dient der Sicherung und Erhaltung der Funktionen von Ökosystemen und Landschaften außerhalb von Schutzgebieten. Als Eingriffe werden Veränderungen der Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen kann gesehen. Ziel der Eingriffsregelung ist es, die durch einen Eingriff unvermeidbar gestörten Funktionen des Naturhaushalts gleichartig und gleichwertig wiederherzustellen. Wer dafür weder Ausgleich noch Ersatz leisten kann, muss eine Ersatzzahlung leisten. Diese Ersatzzahlungen werden in einem Ökokonto geführt, indem sie mit Punkten bewertet werden. Das Konto kann befüllt und bei Bedarf wieder davon abgehoben werden.
Völlig in den Hintergrund tritt dabei in vielen Fällen die Prüfung, ob und wie naturzerstörende Eingriffe vermieden werden können. Stattdessen werden Eingriffe in Natur- und Landschaft meist schnell über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgegolten.
Carsten Weber erläutert die Eingriffsregelung und was es mit dem Ökokonto auf sich hat. Er definiert, was Eingriffe in Natur und Landschaft sind und welche Möglichkeiten nach dem Gesetz bestehen, um diese auszugleichen. Er geht auf Fragen ein, wie:
Wie sieht die Kompensation von Naturzerstörung in der Praxis heute überhaupt aus?
Ist ein Ausgleich oder gar ein Ersatz überhaupt immer möglich?
Wird den bedrohten Arten und Biotopen dadurch im notwendigen Umfang Rechnung getragen?
Die Veranstaltung ist für ehrenamtliche Naturschützer kostenfrei. Bitte melden Sie sich mit unten stehendem Formular an.
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