Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV und NABU vom 18.8.2017
zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft und weiterer Vorschriften
Die meisten Klarstellungen, Ergänzungen und redaktionellen Korrekturen werden begrüßt. Wir lehnen allerdings sowohl den geplanten Verzicht auf Anhörung der anerkannten Naturschutzvereinigungen bei nicht erheblichen Änderungen (Art. 1 Nr. 7; zu § 24 Abs. 3 neu NatSchG) als auch die geplante Bagatellregelung, wonach die Behörden sich einigen dürfen, wann auf eine Anhörung der anerkannten Naturschutzvereinigungen verzichtet werden kann (Artikel 1 Nummer 14, Zu § 49 NatSchG) ab.
Die vollständige, 12-seitige Stellungnahme vom Landesnaturschutzverband, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund (NABU)
können Sie hier herunterladen:
Download: LNV-BUND-NABU-Stellungnahme zur Änderung des Naturschutzgesetzes