LNV-Stellungnahme zur Biberverordnung
Biber-Verordnung ist in vorliegender Form abzulehnen
Über 90 % der Konfliktfälle mir Bibertätigkeit werden durch Beratung und Maßnahmen des Bibermanagements zufriedenstellend gelöst. In den verbleibenden Fällen ist auch bislang schon die Entnahme und Tötung möglich. Dies aber muss laut LNV-Stellungnahme die „ultima ratio“ sein. Es müssen zuvor in jedem Fall mildere Mittel als der Abschuss geprüft und umgesetzt worden sein. Ein Vorgehen wie in Bayern, wo jährlich über 2000 Biber geschossen werden, lehnt der LNV ab. Es gibt keine Hinweise, dass in Bayern dadurch eine Verringerung der wirtschaftlichen Schäden durch den Biber eintrat. Denn freiwerdende Reviere werden sofort durch Jungbiber besetzt.
Vollständige LNV-Stellungnahme zum Herunterladen (pdf)







