Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren sind Anhörungen, bei denen der Landesnaturschutzverband beteiligt wird. Das können Bebauungspläne, Straßenplanungen, Gewässerumbauten und vieles anderem sein. Bei Beteiligungsverfahren kann der LNV (und alle BürgerInnen) eine Stellungnahme abgeben oder aber die Planung insgesamt ablehnen.
Hinweise:

  • Falls die Unterlagen zu Beteiligungsverfahren von den Behörden ins Internet gestellt werden, sind diese jeweils verlinkt. Ebenso wird auf Termine hingewiesen. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wird von den Behörden vorgegeben und in der dritten Spalte von links angegeben.
  • Den rechtlichen Hintergrund zu Beteiligungsverfahren finden Sie in der IDUR-Broschüre Beteiligungs- und Klagerechte
  • Falls Sie bei einem LNV-Arbeitskreis mitarbeiten wollen, melden Sie sich bitte beim zuständigen LNV-Arbeitskreis-Sprecher. Diese finden Sie, wenn Sie den Link in der ganz linken Spalte anklicken.

Beteiligungsverfahren im Regierungsbezirk Freiburg

Beteiligungsverfahren im Regierungsbezirk Karlsruhe

Beteiligungsverfahren im Regierungsbezirk Stuttgart

Beteiligungsverfahren im Regierungsbezirk Tübingen

Beteiligungsverfahren zu Gesetzen