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Umwelt-, Windenergie- und Gutachterverbände legen Kriterien für gute Artenschutzgutachten vor

Für mehr Transparenz und Qualität bei der Planung von Bauvorhaben
Die baden-württembergischen Landesverbände von BUND, NABU, LNV, Bundesverband WindEnergie (BWE-LV BW) und dem Berufsverband Landschaftsökologie (BVDL) haben heute (20.05.) einen gemeinsam Kriterienkatalog für eine gute gutachterliche Praxis vorgestellt. Dieser soll dazu beitragen, bei größeren Planungen, wie dem Bau von Windenergieanlagen oder Straßen, die Qualität der dafür benötigten Artenschutzgutachten durch mehr Transparenz und einheitliche Methodenstandards sicherzustellen.

LNV und NABU: Windenergieanlage in Braunsbach muss weiter still stehen

Naturschutzverbände begrüßen Betriebsverbot im Brutgebiet von Greifvögeln
Das Windrad Braunsbach-ORL 6 im Landkreis Schwäbisch Hall darf nicht in Betrieb gehen, auch nicht über Nacht oder im Winter. Damit hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 15. Februar 2019 erneut den Umweltverbänden LNV und NABU Recht gegeben und die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das bereits errichtete Windrad gerügt. Das Gericht verweist in seinem Beschluss darauf, dass der Winter- und Nachtbetrieb bereits beim letzten Verfahren des Verwaltungsgerichtshofs beantragt war und schon damals abschlägig beschieden wurde.

Faktencheck Windenergie

LNV-Info 2/2017
Energiewende ja – aber wie? Der Klimawandel stellt eine massive Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar und lässt sich in Form von Dürren, Überschwemmungen, Wetterextremen auch in Baden-Württemberg beobachten. Für einen wirksamen Klimaschutz muss unser Energieversorgungssystem ohne Kohle, Öl und Erdgas auskommen, die Kohlendioxid-Emissionen müssen drastisch reduziert werden. Aber auch die Kernenergie ist keine geeignete Alternativ-Technologie sondern birgt nicht beherrschbare Risiken.

Windenergieerlass Baden-Württemberg

LNV-Stellungnahme vom 10.2.2012

Ein Gebot zur Konzentration von Windkraftanlagen anstelle von vielen Einzelanlagen und zum Vorrang von vorbelasteten Standorten, Auflistung der Windkraft-empfindlichen Vogel- und Fledermausarten und Festlegung der Zuständigkeit für die Datenerhebung auch zu Rast- und Überwinterungsgebieten und zu Zugkonzentrationskorridoren bei den Regionalverbänden