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Der Bauturbo §246e und seine Auswirkungen

Dienstag, 25.11.2025, 19:00 bis 21:30 Uhr

Diese Veranstaltung findet Online statt.

Aufgrund des erheblichen Wohnraummangels in vielen Regionen Deutschlands hat die Bundesregierung eine Novelle des Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen um den Wohnungsbau zu beschleunigen, den sogenannten „Bauturbo“.Er ist das Ergebnis der Debatte um schnelleres Bauen, vereinfachtes Planen und die Bereitstellung von kostengünstigen Wohnraum. Der § 246e BauGB ist dabei zentral. Es handelt sich um eine befristete Sonderregelung, mit der Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen schneller Wohnraum schaffen können. Die Gemeinde erhält dabei eine zentrale Rolle. Der neue § 246e BauGB ermöglicht ihr von Vorschriften des BauGB oder auf dessen Grundlage erlassener Vorschriften abzuweichen — und zwar in dem für sie erforderlichen Umfang, soweit das Vorhaben dem Ziel der Wohnraumschaffung dient. Die Anwendung soll bis zum 31. Dezember 2030 möglich sein.

Dieses Gesetz wirft viele Fragen auf vielen Ebenen auf. Einige lassen sich bereits beantworten, Vieles bleibt aber noch vage und sollte von Seiten des Naturschutzes aufmerksam beobachtet werden.

Deshalb stellt Prof. Dr. Gerd Hager vom KIT in seinem Vortrag die Inhalte des Gesetzes vor und beleuchtet die Rechtsfolgen, die sich daraus auf den verschiedenen Ebenen ergeben. Sein Fazit: „Die formale Bauleitplanung und der diskursive Interessenausgleich verlieren immer mehr an Bedeutung und die Gemeinden entwickeln sich zunehmend zu den zentralen Playern“ Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, möchte er an diesem Abend mit den Teilnehmenden diskutieren.

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