Umweltverbund stärken und Autoverkehr unattraktiver machen
Es kommt nicht darauf an, vermeintlich bessere Standorte für Messstellen zu suchen, sondern nachhaltig die Luftschadstoffe zu reduzieren, meint LNV-Chef Dr. Gerhard Bronner und verweist auf Erfolge in Zürich. Die Schweizer Metropole privilegiert den Umweltverbund (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) konsequent und macht zugleich den Autoverkehr unattraktiver.
Kategorie: Luftreinhaltepläne
Nicht nachlassen bei der Luftreinhaltung!
Naturschützer: Verwirrung um Feinstaub und Stickoxide
Der Landesnaturschutzverband tritt energisch dem Eindruck entgegen, die Luftbelastung durch Autoabgase werde übertrieben und es bestehe gar keine Gesundheitsgefahr. „Es wäre wünschenswert, wenn Politik und Medien sich mehr an Fakten orientieren würden und z.B. zur Kenntnis nehmen, dass Stickoxide etwas anders sind als Feinstaub“, so LNV-Chef Gerhard Bronner.
Straßenverkehr muss Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz leisten
Das Verhalten der Automobilindustrie bei den Abgasproblemen des Dieselantriebs ist ein Skandal. Mit einer höheren Mineralölsteuer sollte der öffentliche Verkehr gefördert werden.
LNV zur Dieselbesteuerung
LNV-Pressemitteilung vom 21.12.2015
Das Umweltbundesamt hat sich kürzlich für ein Ende der milliardenschweren steuerlichen Privilegierung von Dieselkraftstoffen ausgesprochen. Der Landesnaturschutzverband (LNV) begrüßt diese Forderung ausdrücklich. Das Umweltbundesamt wie auch die Umweltverbände haben seit jeher die Diesel-Privilegierung als sachlich unsinnig abgelehnt.
Mobilitätsgipfel: Straßenbau verschärft Verkehrsprobleme
LNV-Pressemitteilung vom 22.07.2015
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV) begrüßt, dass der vom Land einberufene Mobilitätsgipfel für die Region Stuttgart die Weichen in Richtung nachhaltiger und umweltverträgliche Mobilität umstellen möchte. Stuttgart habe aber im Vergleich zu anderen Metropolen wie München, Freiburg und Zürich noch einen besonders weiten Weg vor sich, stellt der Dachverband der baden-württembergischen Natur- und Umweltschutzverbände fest.
Änderung der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung
LNV-Stellungnahme vom 22.9.2011
Vor dem Hintergrund einer praktisch unwirksamen Luftreinhalteplanung gem. § 47 BImSchG stellt sich die Frage, ob die entsprechende Zuständigkeitsfrage nicht anders geregelt werden sollte: Wenn im Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom August 2009 festgestellt wird, dass der zuvor vom Regierungspräsidium Stuttgart aufgestellte Luftreinhalteplan keine einzige (!) wirksame Maßnahme enthalten hat, muss dies als Disqualifizierung dieser Behörde für die Aufgabenerledigung gewertet werden.
Land soll für Luftreinhaltung zuständig bleiben
LNV-Stellungnahme vom 9.12.2009
Auf keinen Fall darf die Bearbeitung von Angelegenheiten des Immissionsschutzes durch den Zwang, Zuständigkeiten stets aufs Neue prüfen oder verteidigen zu müssen oder durch das Erfordernis, Fachwissen überhaupt erst zu erlangen, in unnötiger Weise erschwert oder verschleppt werden. Korrektes, sachlich und fachlich einwandfreies Verwaltungshandeln setzt jedoch voraus, dass insbesondere die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die bloße Aufgaben-Übertragung bedeutet noch keinen Übergang fachlicher Kompetenz.
Feinstaub – was ist das – wie schadet er?
LNV-Info 6/2007
Feinstaub zählt zu den partikelförmigen Luftschadstoffen. Je kleiner diese Staubpartikel sind, desto ähn¬licher verhalten sie sich wie die gasförmi¬gen Luft-Bestandteile: Sie sinken also nicht/kaum zu Boden, sondern bleiben als Schwebstaub in der Luft. Dem Feinstaub werden Partikel zugerechnet, die einen Durchmesser von nicht mehr als 10 Mikro¬meter aufweisen, was etwa einem Zehntel des Durchmessers eines Haares entspricht. Mit dieser Größenordnung – PM10 genannt – werden die Partikel „lungengängig“, d. h. sie werden nicht mehr von der Nase oder den oberen Atmungsorganen zurückgehalten bzw. ausgefiltert.