Ökologische Standards im Wohnungsbau nicht opfern!

Zumeldung zu Pressemitteilung

vom 15.04.2016 des Städtetag-Umweltausschusses

und vom 13.04.2016 des Städte- und Gemeindetags zusammen mit Verbänden der Wohnungswirtschaft

LNV sieht Forderungen der Wohnungswirtschaft kritisch

Verbände der Wohnungswirtschaft haben kürzlich zusammen mit dem Städte- und Gemeindetag in Baden-Württemberg Eckpunkte für ein Wohnungsbau-Beschleunigungsgesetz vorgelegt. Nach LNV-Meinung gehen manche der Forderungen am zentralen Problem vorbei.

Einige zentrale Punkte des Eckpunktepapieres beruhen nach Ansicht des LNV auf Missverständnissen. So wird der zusätzliche Wohnungsbedarf für Flüchtlinge und auf Grund der Bevölkerungsentwicklung bereits mit den gültigen „Hinweise im Plausibilitätsprüfung des Wohnflächenbedarfs“ berücksichtigt.

Die Dauer von Bebauungsplanverfahren hängt laut LNV ganz entscheidend von der Qualität der Planung und ihrer Steuerung ab. Frühzeitige Planung von Kompensations- und Artenschutz-Maßnahmen gehört dazu. Die Kritik der Gemeinden und Wohnungswirtschaft an der Dauer von Bebauungsplanverfahren ist aus LNV-Sicht deshalb nicht gerechtfertigt. Der LNV teilt die Auffassung des Städtetags-Umweltausschusses, der nachdrücklich davor warnt, die ökologischen Standards und Ziele im Artenschutz und im Klimaschutz preiszugeben.

Ein Aussetzen der anspruchsvollen Energiestandards beispielsweise hält der LNV für kurzsichtig, denn es wäre die öffentliche Hand, die dann höhere Heizkostenzuschüsse zahlen müsste.

Die Forderung nach Ausweitung der Fördertatbestände auf Erwerb und Umbau von Wohnimmobilien unterstützt der LNV ausdrücklich, da sie Chancen für die Innenentwicklung eröffnet. Es ist für den LNV nicht nachvollziehbar, warum Modernisierung und Umbau gegenüber dem Neubau fördertechnisch benachteiligt wird.

Der LNV fordert als zusätzliches Instrument für die Förderung der Innenentwicklung die ernsthafte Prüfung eines Grundsteuermodells, das Anreize gegen das Horten von Bauland setzt und Modernisierungen von Bestandsgebäuden nicht bestraft, beispielsweise das Aufruf-Modell. Auch der kommunale Zwischenerwerb von Immobilien mit dem Zweck der Innenentwicklung muss aus LNV-Sicht von der Grunderwerbssteuer freigestellt werden. Den Kommunen müssen mehr rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um Baulücken an den Markt zu bekommen und das mutwillige Leerstehenlassen von Gebäuden zu unterbinden.

Download: LNV-PM Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz

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