LNV zum neuen Jagdgesetz

Licht und Schatten

Auch der Landesnaturschutzverband als Dachverband der baden-württembergischen Naturschutzvereine hat sich nun zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz geäußert.

Bedenken äußert der LNV am Schalenmodell – also der Einteilung der jagdbaren oder zu managenden Tiere in eine Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzschale. Er sieht freilich nicht wie andere einen zu großen Einfluss des Naturschutzes, sondern befürchtet eher, dass potenziell sehr viele Säugetiere und Vögel einer Doppelzuständigkeit von Jagd und Naturschutz unterworfen werden, die in der Praxis zu Problemen führt. Der LNV schlägt daher vor, alle Tiere, an denen weder ein aktuelles noch ein potenzielles Nutzungsinteresse besteht, aus dem Jagdrecht herauszulassen.

Politisch umstritten ist auch das Verbot der Wildfütterung. Hier spricht der LNV eine klare Sprache: außer bei Hirschen sieht er keine Vorteile, aber fallweise gravierende Probleme bei der Wildtierfütterung. Daher begrüßt er das Verbot der Wildfütterung mit den im Gesetz genannten Ausnahmen.

Auch die gesetzliche Verankerung des Wildwegeplanes halten die Naturschützer für gelungen. Während er die Abschaffung der Abschussplanung für Rehwild wegen erwiesener Wirkungslosigkeit befürwortet, bemängelt der LNV allerdings, dass seiner Forderung, die Verbiss- und Schälsituation zu publizieren, nicht nachgekommen wurde.

Schließlich wünscht sich der LNV noch eine stärkere Vertretung des Naturschutzes in den Jagdbeiräten auf Landes- und auf Kreisebene. Während in der Kreisebene bisher gar keine Beteiligung vorgesehen ist, bleibt sie nach dem Gesetzesentwurf im Landesbeirat untergeordnet.

http://lnv-bw.de/entwurf-einfuehrung-jagd-und-wildtiermanagementgesetz/

Download: LNV-PM zum Jagdgesetz

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