LNV und NABU: Gerichtsentscheid mit Signalwirkung

Zumeldung von NABU und LNV Baden-Württemberg zur dpa-Meldung „Rotmilan stoppt Windrad – Eilantrag von Naturschützern erfolgreich“ vom 22.3.2017

Stuttgart – Zur heutigen Verkündung des Verwaltungsgerichts Stuttgarts zur Entscheidung vom 15. März sehen sich die beiden klagenden Naturschutzverbände LNV und NABU bestätigt: „Das Gericht bestätigt unsere Auffassung, dass dieses Windrad von der Genehmigungsbehörde so nicht hätte genehmigt werden dürfen und es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurft hätte“, sagen die beiden Vorsitzenden Johannes Enssle (NABU) und Gerhard Bronner (LNV). Das Gericht hat entschieden, dass die Anlage in Braunsbach derzeit nicht betrieben werden darf. „Dieser Gerichtsentscheid hat Signalwirkung für ähnliche Infrastrukturprojekte im Land.“

Die Natur- und Umweltschutzverbände fordern, dass bei Infrastrukturprojekten wie Windenergieanlagen grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss, wenn negative Umweltauswirkungen nicht auszuschließen sind. „Wir unterstützen die Energiewende und den Ausbau der Windkraft. Aber die gesetzlichen Naturschutzvorgaben müssen strikt eingehalten werden“, stellt Bronner klar.

LNV und NABU hatten bereits vor knapp einem Jahr und damit vor dem Bau der Anlage Widerspruch eingelegt, auf den die Behörden jedoch nicht reagiert und den Bau zugelassen hatten. „Weil die Mühlen der Verwaltung zu langsam mahlen, muss die nun bereits gebaute Windmühle still stehen. Das ist tragisch. Und es zeigt uns, dass beim Artenschutz sauber gearbeitet werden muss“, betont Enssle. Wie es mit der Anlage weitergeht, ist noch unklar.

Hintergrund:
LNV und NABU Baden-Württemberg haben Mitte Dezember einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, um die Genehmigung für die Inbetriebnahme eines bereits errichteten Windrades in Braunsbach im Kreis Schwäbisch Hall auszusetzen. Grund dafür ist, dass die Anlage mitten in den Brutrevieren von vier streng geschützten, windkraftsensiblen Greifvogelarten steht – unter anderem in einem Dichtezentrum des Rotmilans, wo besonders viele dieser Vögel brüten. Weitere Informationen: www.NABU-BW.de/news/2017/januar/21879.html

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Stopp+fuer+Windrad+in+Braunsbach+_Landkreis+Schwae-bisch+Hall_/?LISTPAGE=4414005

Download: LNV und NABUZueldung zum Gerichtsentscheid Braunsbach

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