LNV-Stellungnahme zur Änderung des Straßengesetzes

Einführung von Radschnellverbindungen und Carsharing-Stellflächen begrüßt

Der LNV begrüßt in seiner Stellungnahme die Einführung von Radschnellverbindungen mit dem Ziel der Regelung der Baulast. Auch die Einführung von Carsharing-Stellflächen als Sondernutzung und die Klarstellung der Unterhaltungspflicht von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen wird begrüßt. Der LNV bittet ferner um Prüfung einer allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Feld- und Waldwegen auf 30 km/h im Straßengesetz. Er begründet dies mit fehlenden Vorgaben in der StVO, die aus Zeiten stammt, als Traktoren nicht schneller als 20 km/h fuhren. Hohe Fahrgeschwindigkeiten seien auf Feld- und Waldwegen mit deren Multifunktionalität (Erholungs-Fuß-und Radverkehr) nicht verträglich.
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