Klage- und Beteiligungsrechte der Naturschutz-Verbände

Zusammenfassung eines IDUR-Seminars

In der Aarhus-Konvention war festgelegt worden, dass jeder Mensch das Recht hat, in einer seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt zu leben, und dass er sowohl als Einzelperson als auch in Gemeinschaft mit anderen die Pflicht hat, die Umwelt zum Wohle gegenwärtiger und künftiger Generationen zu schützen und zu verbessern. Als Konsequenz daraus ergeben sich bessere Beteiligungs- und Klagerechte für die Umweltverbände.

Den vollständigen Vortrag des Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) zum Herunterladen:

IDUR-Vortrag-Klagerechte

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