Kennzeichnungspflicht von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird begrüßt

LNV-Stellungnahme zur Änderung des Umweltverwaltungsgesetzes

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie der EU, die verspätet in Bundesrecht umgesetzt wurde und nun in Landesrecht Eingang finden muss. Der LNV begrüßt insbesondere, dass der Vorhabenträger künftig verpflichtet wird, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten oder Rechte am geistigen Eigentum in seinen Unterlagen zu kennzeichnen und eine aussagekräftige Darstellung ohne Preisgabe dieser Geheimnisse einzureichen. Der LNV beantragt in seiner Stellungnahme, dass dies auch für nicht-UVP-pflichtige Vorhaben gelten soll, damit die Beantwortung von UIG-Anfragen nicht durch Verweis auf z.B. Betriebsgeheimnisse um Jahre verzögert werden kann. Aus gleichem Grund schlägt der LNV vor, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Herausgabe von Umweltinformationen keine aufschiebende Wirkung haben sollten.

Download: LNV-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltverwaltungsgesetzes

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