Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Diese LNV-Position ist inzwischen überholt und steht nur aus archivarischen Gründen im Internet.
Angesichts des demografischen Wandels ist es absehbar, dass viele Wohnungen und Häuser frei werden, so dass selbst eine Innenverdichtung zur Versorgung der Bevölkerung nicht notwendig erscheint.

 
 

Antrag des LNV an das Aktionsbündnis “Flächen gewinnen”

Für die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden gilt die gesetzliche Vorschrift des BauGB § 1 a, Ziff. 2: „zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinden insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen“.
Diese Bestimmung kann von den kommunalen Planungsträgern nur eingehalten werden, wenn sie bei der Aufstellung und Fortschreibung ihrer Flächennutzungspläne und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im bisher nicht überbebauten Bereich in der Begründung gem. BauGB § 2a einen Bedarfsnachweis für die ausgewiesenen Flächen führen.

die vollständige Veröffentlichung zum Herunterladen:

LNV-Info 2007-11

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