Informelle Zusagen beim Offroad-Park Geisingen?

LNV betrachtet den Parcours als nicht genehmigungsfähig

Der LNV spricht sich mit Nachdruck gegen einen geplanten Offroad-Park auf der Erweiterungsfläche des Geisinger Steinbruchs aus. Ein Parcours für Motorsport ist aus Sicht des Dachverbands der Natur- und Umweltschutzverbände aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Zusammen mit weiteren örtlichen Naturschutzverbänden hat sich der LNV mit einer Stellungnahme ans Landratsamt Tuttlingen sowie ans Regierungspräsidium Freiburg gewandt.

Im Geisinger Steinbruch soll im April ein Offroad-Park eröffnet werden, wo man mit Quads, Enduros und anderen Gelände-Fahrzeugen täglich außer montags herumfahren kann. Zunächst sei der Parcours zwar auf zwei Jahre befristet, doch beim LNV geht man davon aus, dass ein dauerhafter Betrieb beabsichtigt ist. „Der Offroad-Park soll zu einer Art Freizeitpark für die ganze Familie werden“, glaubt Dr. Berthold Laufer vom LNV-Arbeitskreis Tuttlingen.

Schon jetzt – obwohl noch keine offizielle Genehmigung erteilt worden sei – würde das Projekt auf der Homepage des Betreibers und auch seitens der lokalen Presse so kommuniziert, als sei es in trockenen Tüchern. Dabei könne man aufgrund der bisher vorliegenden Unterlagen naturschutzrechtliche Auswirkungen gar nicht ausreichend beurteilen.

„Das Vorhaben ist ausgesprochen unkonkret beantragt und schon deshalb nicht genehmigungsfähig“, weiß Laufer. Er verweist dabei auf Infrastrukturprobleme, wie unzureichende Zufahrtswege und Absicherungen, fehlenden Hygieneeinrichtungen, Kapazitätsprobleme beim Parkplatz, u.v.m. Der Genehmigungsantrag erwecke den Eindruck, es werde ein zweijähriger Probebetrieb ohne wesentliche Veränderungen des Geländes durchgeführt. „Es ist aber davon auszugehen, dass die fehlende umfangreiche Infrastruktur nach Erteilung der Betriebsgenehmigung nachgebaut wird“, so Laufer weiter. Außerdem prangert er die Lärmbelastung durch den Fahrbetrieb im Park sowie die artenschutzrechtliche Beurteilung und die Natura 2000-Erheblichkeitsprüfung als nicht ausreichend an. Auch eine „Anpassung“ der bestehenden Waldumwandlungsgenehmigung an die neue „Nutzung“ sei nicht nachvollziehbar, da es sich bei einem Offroad-Park nicht um ein öffentliches Interesse handle.

Für den LNV-Vorsitzenden Reiner Ehret stellt sich die Frage, ob das Landratsamt dem Antragsteller, der Geisinger Kalkstein Schotterwerk GmbH & Co. KG, bereits im Vorfeld informelle Zusagen gemacht habe. Die LNV-Stellungnahme gegen den Offroad-Park wurde deshalb nicht nur ans Landratsamt Tuttlingen, sondern auch direkt an das Regierungspräsidium Freiburg gesandt.

Insgesamt befürchtet man beim LNV, das sich der Offroad-Park dauerhaft etablieren könnte und das bisher kaum belastete Höhen-Waldgebiet und EU-Vogelschutzgebiet nachhaltig stört. Der LNV lehnt das Vorhaben deshalb entschieden ab.

Download: LNV-PM zum Offroad-Park Geisingen

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