Generalwildwegeplan

LNV-Stellungnahme zur Plausibilitätsprüfung

an die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg

Aus Landessicht möchten wir folgende Anmerkungen machen:

1. Die zugeschickte Karte und die dort aufgezeigten Wildtierkorridore sind entgegen der Ankündigung in einem solchen Maßstab bzw. so breit dargestellt, dass eine Plausibilitätsprüfung, ob versehentlich Aussiedlerhöfe oder ganze Dörfer in den Korridoren liegen, nicht möglich ist. Ich beschränke mich daher auf andere Aspekte.

2. Es fällt auf, dass kaum Wildtierkorridore über die Landesgrenzen hinweg gehen. Es muss bereits im Kartenbegleittext, genauer dann im Material- und Methodenkapitel, klar dargestellt werden, dass die berechneten Korridore an den Außengrenzen Baden-Württembergs unvollständig sind, weil überwiegend keine Berechnungsdaten aus den angrenzenden Ländern vorlagen. Als Ausnahme gilt wohl nur die Grenze zur Schweiz?

3. Ferner fällt auf, dass die Karte keine „Sackgassen“ mehr enthält, also keine blind endenden Wildtierkorridore, wie dies in den Karten Ihres Vortrags vom 26.03.2009 (2. Infoveranstaltung GWP) teilweise noch der Fall war. Solche „Sackgassen“ geben jedoch Hinweise auf zerstörte Korridore oder Korridore von nur (noch) regionaler Bedeutung und sollten daher nicht wegfallen. Vielleicht findet sich die ein oder andere Möglichkeit, derartige Korridore wiederherzustellen.
Es wäre wünschenswert, die Ergebnisse sowohl der Verbund- als auch der Zerschneidungsanalyse, die der Berechnung von Wildtierkorridoren als Zwischenschritte voraus gehen, neben den letztendlichen Wildtierkorridoren im späteren GWP darzustellen, und zwar möglichst in zwei Genauigkeiten und in gut erkennbarem Maßstab: 1) als vorrangig zu erhaltende Korridore auf Landesebene und 2) möglichst auch noch die vorrangig zu erhaltenden Korridore auf Regionalebene, weil sich darunter solche von ursprünglich landesweiter Bedeutung finden könnten, die vielleicht noch wiederherzustellen sind.

4. Weitere Defiziträume, also ehemalige Wildtierkorridore, die schon zerstört sind, sind methodenbedingt gar nicht aufgeführt, obwohl sie für eine mögliche Wiederherstellung gern dargestellt werden sollten. Ich bitte um Prüfung, ob sie sich mit den angewandten Methoden berechnen lassen, zumindest als Wildtierkorridore, die „nur noch“ auf regionaler oder örtlicher Ebene von Bedeutung sind.
So fällt das Fehlen von Korridoren zwischen Schwäbischer Alb und Schönbuch (zwischen etwa Nürtingen und Metzingen) auf, ebenso das Fehlen von weiteren Korridoren zwischen Altdorfer Wald/RAV und der Schwäbischen Alb (Richtung Riedlingen oder Ehingen), zwischen Schwäbischer Alb und Schwarzwald (auf der Höhe von Rottweil Richtung St. Georgen) usw.

5. Die jetzt abgebildeten Korridore verbinden nur Waldlebensräume miteinander. Im Begleittext zur Karte und im Material und Methodenkapitel des Generalwildwegeplans muss daher deutlich darauf hingewiesen werden, dass die jetzt erarbeiteten Wildtierkorridore auf Basis von Waldlebensräumen erarbeitet worden sind. Notwendige Korridore für Offenland fehlen (noch), ebenso fehlen Wildtierkorridore für den Gewässerverbund.

6. Es ist wünschenswert, die großen, durch Wildtierkorridore zu verbindenden Wald-Lebensräume und notwendigen Trittsteine namentlich zu benennen, also Schwarzwald, Schwäbische Alb, Odenwald, Altdorfer Wald, Schwäbisch-Fränkischer Wald, Schönbuch, Adelegg usw., auch um Bewusstsein für diese Lebensräume zu schaffen.
Entsprechendes gilt für die Offenlandlebensräume, die noch eingebunden werden sollen.
Für die nicht bearbeiteten Gewässerlebensräume sollte sich im GWP gern ein Hinweis auf das Merkblatt „Querungshilfen für Tiere“ des Bundesministeriums wiederfinden und ein Beispiel, dass Brücken bei Sanierungen, Aus- und Neubauten grundsätzlich so gestaltet werden sollten, dass neben dem Gewässer noch ein Streifen begehbaren Landes eingeplant werden soll (insbesondere für Biber, zukünftig vielleicht auch Fischotter, aber auch für alle anderen Klein- und Großsäuger, die damit eine Straßenquerung vermeiden könnten.).

7. Als Arbeitshilfe für die Planungsebene (Straßenbaubehörden, Planungsbüros, UVP-Büros usw.) wäre es wünschenswert, wenn spätestens für den GVP eine Prüfliste erarbeitet werden könnte, wie mit den Landes-Wildtierkorridoren umzugehen ist, um Daten für genaue Planungen zu erhalten, etwa
1. Daten zu Großwildwanderungen und Unfallschwerpunkten zusammen tragen, Jagdinhaber befragen, dann Erhebungen im Freiland tätigen
2. Besitz- und Nutzungsverhältnisse der Flächen, die den Korridor in Straßennähe bilden, feststellen einschließlich der Gefahr, dass diese Flächen überbaut werden oder anderweitig als künftiger Korridor entfallen. Die Flächen sollten als Freiflächen mit Schutzziel Artenschutz, hier Biotopverbund/Wanderkorridor, rechtlich gesichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anke Trube

LNV-Stellungnahme zum Generalwildwegeplan

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