Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen

LNV-Stellungnahme zur Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung

an das Ministerium Ländlicher Raum

Die Vermeidung von Bodenabtrag gehört zur guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung und unterliegt damit den Cross-Compliance-Kontrollen. Nach EU-Vorgaben muss der bisherige pauschale Erosionsschutz – Verzicht auf Pflügen von 40 % der Ackerfläche zwischen Ernte und 15. Februar – ersetzt werden durch Kriterien der Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Ackerflächen wie Bodenart und Hangneigung.

LNV und NABU begrüßen einen strengeren Erosionsschutz insbesondere auch vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung mit ihren vorhergesagten häufigeren Wetterextremen. Es sollte daher eine ambitionierte Vorsorge vor Erosion verankert werden. Dies ist mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf allerdings aus unserer Sicht nicht gelungen. Zum einen sind bereits die Vorgaben der DirektZahlVerpflV nicht ausreichend. Zum anderen beabsichtigt das Land, zugunsten einer vermeintlich einfachen Kontrolle den ohnehin zu geringen Erosionsschutz auf ein Maß reduziert, der dem Vorsorgegedanken nicht mehr entspricht.

Wir bitten daher um die Änderung der Verordnung, so dass dem Vorsorgegedanken ausreichend Rechnung getragen wird.
• Wir bitten um Verzicht auf die geplante „Generalisierung“, also Zusammenfassung von Flurstücken zu Flurstücksgruppen. Damit würden erosionsgefährdete Flächen durch Zusammenfassen mit benachbarten, nicht erosionsgefährdeten abgestuft zu nicht erosionsgefährdeten Flächen.
• Wir bitten um Prüfung eines generellen Verbots des Pflügens in der Erosionsgefährdungsklasse CCWasser2 und ein solches vor Aussaat von Reihenkulturen auch in der Erosionsgefährdungsklasse CCWasser1
• Wir bitten, die Beseitigung von Terrassen auch nicht per Ausnahmegenehmigung zuzulassen, denn Erosionsschutz steht als Grund praktisch immer entgegen.

Das Nähere entnehmen Sie bitte dem Anhang, der Bestandteil dieser Stellungnahme ist.

Für Berücksichtigung unserer Anmerkungen wären wir dankbar.

LNV-Stellungnahme Erosionsschutz

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