Erneuerbare-Wärme-Gesetz

LNV-Stellungnahme an das Umweltministerium

Der LNV begrüßt die geplanten Änderungen weitgehend, insbesondere die Ausdehnung von Wohn- auf Nichtwohngebäude, die Erhöhung des geforderten regenerativen Anteils von 10 % auf 15 % und die Ausweitung der Erfüllungsmöglichkeiten. Der LNV fordert allerdings, dass die Jahresarbeitszahl von vorgeschriebenen 3,5 bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen messtechnisch im Betrieb nachgewiesen wird. Kritisch äußert sich der LNV zur Anerkennung von Biomasse, weil z.B. die nachhaltig nutzbaren Energieholzpotenziale im Land weitgehend ausgereizt sind und zusätzliche Anreize die vorrangig wünschenswerte stoffliche Nutzung von Holz zugunsten der Energienutzung verdrängen. Beim Biogas sollte aus LNV-Sicht nur die Nutzung der Abwärme aus Biogas-BHKWen anerkannt werden, nicht aber virtuell bezogenes Biogas selbst.

LNV-Stellungnahme zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz

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