Der Weg zu einer umweltgerechten Landwirtschaft

Die agrarpolitischen Forderungen des Landesnaturschutzverbandes

Die gewaltigen Produktionssteigerungen in der Landwirtschaft der letzten Jahrzehnte wurden mit dem Verlust an biologischer Vielfalt und der Belastung von Boden, Wasser, Luft und Klima erkauft. Vor diesem Hintergrund hat die Agrarpolitik die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass:
• der Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufgehalten und wo möglich umgekehrt wird,
• die schädlichen Einwirkungen der Landbewirtschaftung auf Boden, Wasser, Luft und Klima deutlich reduziert werden,
• der Grünlandverlust gestoppt wird,
• geschützte Flächen (Natura 2000 Gebiete, Biotope und andere Schutzgebiete) konsequent respektiert werden,
• umweltgerecht wirtschaftende, bäuerliche Betriebe wieder eine Perspektive erhalten,
• die natürlichen genetischen Ressourcen nicht durch gentechnisch veränderte Organismen verfälscht werden,
• für den internationalen Warenverkehr mit landwirtschaftlichen Produkten
verbindliche Nachhaltigkeitsstandards eingeführt werden,
• Landwirte öffentliches Geld nur noch für öffentliche Leistungen erhalten.

Um diesen Zielen näher zu kommen, fordert der Landesnaturschutzverband das Land auf:

1. die Agrarumweltprogramme auszubauen und dafür pauschale Flächenprämien abzubauen,
2. das Marktentlastungs- und Kulturlandschafts-Ausgleichsprogramm (MEKA) finanziell besser auszustatten und stärker auf Umweltziele auszurichten,
3. die Investitionsförderung in der Landwirtschaft an ökologischen (multifunktionalen) Kriterien auszurichten und die Investitionen auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen, den Vertragsnaturschutz auf allen wertvollen Flächen, insbesondere aber in Natura-2000-Gebieten auszubauen, den Schutz von Natura-2000-Gebieten und anderen geschützten Biotopen zu verbessern und Verstöße gegen die Schutzvorschriften zu ahnden,
4. für eine Wiedervernässung von Moorböden zu sorgen und die Bewirtschaftung von Moorböden dort zu unterbinden, wo dies zu einer Schädigung des Klima und des Wasserhaushalt führt,
5. Mindeststandards für eine gute Stickstoffeffizienz und den integrierten Pflanzenschutz festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen,
6. den Anbau genetisch veränderter Pflanzen und die Haltung genetisch veränderter Tiere solange zu unterbinden, bis ein zweifelsfreier Nachweis erbracht ist, dass von ihnen keine Gefahr für Mensch und Natur ausgeht,
7. sich gegen jegliche Patentierung von Lebewesen einzusetzen,
8. sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass der Import von nicht nachhaltig erzeugten landwirtschaftlichen Produkten unterbleibt,
9. für eine bessere Kooperation von Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung zu sorgen und die Naturschutzverwaltung personell und finanziell zu stärken,
10. flächendeckende Landschaftserhaltungsverbände zu schaffen, in denen Landkreise, Gemeinden, Landwirtschafts- und Naturschutzverbände auf freiwilliger Basis im Interesse der Sicherung und Erhaltung der Kultur-landschaft zusammenarbeiten.

Das vollständige LNV-Info finden Sie hier:

LNV-Info 3/2010

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