Eine spiegelnde Terrassentür wurde dieser Singdrossel zum Verhängnis. Mit freundlicher Genehmigung des NABU/Anette Wolff

Vogelschlag an Glas

LNV-Info 5/2017, aktualisiert 7/2020

Inhalt
1. Tödliches Glas
2. Vogelschlag vermeiden
3. Muster für Stellungnahmen und Pressemittelungen
4. Weiterführende Links

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Eine spiegelnde Terrassentür wurde dieser Singdrossel zum Verhängnis. Mit freundlicher Genehmigung des NABU/Anette Wolff

1. Tödliches Glas

Bauen mit Glas liegt im Trend – es wird jedoch nur selten bedacht, dass jährlich mehrere Millionen Vögel an Glasscheiben und stark spiegelnden Gebäudefassaden tödlich verunglücken (NABU-Untersuchung). Betroffen sind nahezu alle Vogelgruppen, auch gefährdete und streng geschützte Arten, wie etwa der Eisvogel (Alcedo atthis). Vögel können Hindernisse normalerweise leicht umfliegen, transparentes Glas ist für sie jedoch nicht sichtbar und wird nicht als Hindernis erkannt. Stattdessen wird die dahinter liegende Landschaft auf direktem Weg angeflogen – mit fatalen Folgen: Die Vögel fliegen meist ungebremst auf das Hindernis und sterben entweder sofort durch die Wucht des Aufpralls oder später an inneren Verletzungen. Dies geschah im Mai 2020 in Halle (Salle) dem lokalen Eisvogel Brutpaar, welches ungebremst gegen die gläsernen Planken der Klausbrücke flog.
Besonders gefährlich sind neben verglasten Brückenbauwerken auch transparente Eckkonstruktionen wie Balkonverglasungen, Eckfenster oder Wintergärten sowie freistehende Glasflächen, z. B. Wind- oder Lärmschutzwände, Buswartehäuschen und dergleichen.
Auch Durchsichten durch ein Gebäude sind ein großes Problem, da Vögel das Gefühl haben, durch diesen optischen Tunnel hindurch fliegen zu können.
Je großflächiger und transparenter die Glasfläche, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Kollision, vor allem wenn sich im Umfeld attraktive Vogellebensräume mit Versteck- und Nahrungsmöglichkeiten befinden.
Eine weitere Gefahr stellt die Spiegelung an Glas und anderen reflektierenden Oberflächen dar. Durch die Reflexion der Umgebung wird den Vögeln ein Lebensraum oder eine freie Flugbahn vorgetäuscht, die ebenfalls auf direktem Wege angeflogen werden. Sonnenschutzgläser mit hohem Außenreflexionsgrad bilden die Umgebung besonders realitätsnah ab, gefährliche Spiegelbilder können aber auch an weniger stark spiegelnden Glasscheiben entstehen, vor allem wenn der Helligkeitsunterschied zwischen Gebäudeinnerem und heller Umgebung sehr groß ist.
Auch nächtliche Beleuchtung kann zum Problem werden: Insbesondere bei Nebel oder einer dichten Wolkendecke werden Zugvögel vom Licht angelockt, können die Orientierung verlieren und mit beleuchteten Gebäuden kollidieren.

2. Vogelschlag vermeiden

Bereits bei der Planung und dem Neubau eines Hauses lassen sich Gefahrenstellen durch architektonische Maßnahmen und die Verwendung von geriffeltem oder mattiertem Glas von vornherein vermeiden. Will man auf transparentes Glas nicht verzichten, sollte es für Vögel als Hindernis sichtbar gemacht werden. Dies ist beispielsweise durch eine flächige dekorative oder auch dezente Markierung durch Siebdruck-Muster oder geätztes Glas gut möglich.
Doch Vorsicht: Nur vollflächig markierte Scheiben werden von Vögeln als Hindernis erkannt! Unmarkierte Stellen von mehr als 10 cm veranlassen Vögel zum Durchfliegen. Schon 3 mm breite horizontale Linien bei maximal 4,7 cm Kantenabstand können Vogelanprall verhindern, auch kontrastreiche Punkt- und Gittermuster haben sich als wirkungsvoll erwiesen. Bei vertikalen Streifen ist zwar eine Liniendicke von mind. 5 mm nötig, jedoch ist dann schon ein Kantenabstand von max. 10 cm ausreichend.

Bei freistehenden Glasscheiben ist eine beidseitige Markierung am wirkungsvollsten. UV-Markierungen sind nach den bisher vorliegenden Studienergebnissen dagegen wenig geeignet bis unwirksam . Außerdem gibt es Vogelarten, die kein UV-Licht wahrnehmen können.
Es sollte immer möglichst reflexionsarmes Glas (Reflexionsgrad max. 15%) genutzt werden, um die Gefahr der Spiegelung zu entschärfen. Die Transparenz bleibt natürlich weiterhin ein Problem.

Um bereits vorhandene Scheiben nachträglich zu sichern, können Klebefolien mit einem geeigneten Muster angebracht werden. Die bekannten, vereinzelt aufgeklebten Greifvogelsilhouetten sind allerdings wirkungslos! Diese müssten nahezu flächendeckend angebracht werden. Mögliche Alternativen sind Jalousien, Fliegengitter, Streifenvorhänge oder ähnliches, die im Idealfall auf der Außenseite der Scheiben angebracht werden.

Zur Linksammlung zu Tipps für vogel- und tierfreundliches Bauen finden Sie im Anhang.

3. Muster für Stellungnahmen und Pressemittelungen

Durch entsprechende Stellungnahmen und Pressemitteilungen haben Sie die Möglichkeit, von Bauherren und Genehmigungsbehörden die Umsetzung der vogelfreundlichen Bau-weise mit Glas zu fordern und im besten Falle davon zu überzeugen.
Der folgende Textbaustein entstand auf Grundlage einer Stellungnahme, die im Rahmen des Projektes „Vermeidung von Vogelschlag an transparenten und spiegelnden Bauelementen“ des BUND NRW e.V. verfasst wurde. Das Projekt wird durch die Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW gefördert.

Mustertext für Stellungnahmen

Anschrift der Genehmigungsbehörde, des Bauherren etc.

Betreff: Vermeidung von Vogelschlag an Glas bzw. Bezug zu konkretem Vorhaben

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau xy, sehr geehrter Herr xy,
§ 44 (1) BNatSchG verbietet das Töten oder Verletzen aller wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten einschließlich aller heimischen Vogelarten. Unter das Verbot fällt auch eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos durch ein Vorhaben, wie zum Beispiel dem Verbauen von gläsernen Bauelementen. Die Verbote des § 44 BNatSchG sind abwägungsfest.

Bei der Errichtung von Gebäuden oder technischen Anlagen mit Glasfassaden oder -elementen kann sich das Kollisionsrisiko für Vögel stark erhöhen. Vögel verenden entweder unmittelbar durch die Kollision oder verletzen sich so, dass sie später an den Folgen sterben oder zu einer leichten Beute für Fraßfeinde werden.

Besonders vogelgefährliche Objekte sind z. B. die (Lärmschutzwand xy / Schule xy / Halle xy) in ……, an der nachweislich schon zahlreiche Vögel verunglückt sind.

Glas ist für Vögel unsichtbar. Sie sehen entweder hindurch oder nehmen nur eine Spiegelung der Umgebung wahr. Neben großflächigen Verglasungen stellen Eckverglasungen, (begrünte) verglaste Dachterrassen, gläserne Verbindungsgänge und -tunnel sowie (Lärm-) Schutzwände und Balkonverglasungen eine besondere Gefährdung dar, da diese in viel genutzten Flugschneisen von Vögeln liegen können. Dabei kann Glas in jeder Höhe eine Gefahr darstellen, da verschiedene Vogelarten unterschiedliche Flughöhen bevorzugen. Auch kleine Glasflächen oder Fenster können insbesondere durch Spiegelungen natürlicher Grünstrukturen eine Gefahr für Vögel darstellen.
Das mit dem Vorhaben verbundene Kollisionsrisiko ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu beurteilen. Einem erhöhten Kollisionsrisiko ist durch Verwendung von vogelfreundlichem Glas gemäß der österreichischen Norm ONR 191040 (Kategorie A – hochwirksam) oder durch andere geeignete konstruktive Maßnahmen zu begegnen. UV-Markierungen sind nicht ausreichend wirksam, da eine Reihe von Vogel-arten kein UV-Licht wahrnehmen kann.
Wir möchten daher konkret vorschlagen, dass die Verglasungen an (Lärmschutzwand xy/ Schule xy / Halle xy) mit Klebefolien nachgerüstet werden.

Ausführliche Informationen zum Thema Vogelschlag bieten beispielsweise die Broschüren Vogelschlag an Glas“ des BUND NRW e.V. und „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ der Schweizerischen Vogelwarte Sempach. Fachliche Beratung bietet auch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
xy

Mustertext für Pressemitteilungen

Pressemitteilung
Ort, Datum

Tödliches Glas
LNV-Arbeitskreis xy fordert vogelfreundliches Bauen

In einem Schreiben an (Stadt xy / Gemeinde xy / Architekturbüro xy) hat der Arbeitskreis xy des Landesnaturschutzverbandes auf das Problem des Vogelschlages an Glasflächen hingewiesen. Er schlägt vor, die (Lärmschutzwand xy / Schule xy / Halle xy) mit geeigneten Klebefolien nachzurüsten, die Vogelschlag effektiv verhindern können.
Ggf. Hintergrundinformationen zum beanstandeten Gebäude ergänzen. Ggf. Hintergrundinformationen anfügen zu Vogelschlag allgemein (vgl. Kap. 1).

Weiterführende Infos zum Thema Vogelschlag an Glasflächen

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