Zerstörung der Blumenwiesen stoppen!

LNV-Info 2/2011

LNV-Resolution der Mitgliederversammlung
Das Land Baden-Württemberg hat noch einige tausend Hektar extensiv genutzter Wiesen. Diese Wiesen sind ein Schatz der Artenvielfalt und prägen das Bild unserer Heimat. Sie stehen zu einem erheblichen Teil unter Schutz als FFH-Lebensraum (Berg- und Flachland-Mähwiesen) oder als geschütztes Biotop (Streuwiesen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen).
Der LNV beobachtet mit großer Sorge, dass sich die artenreichen Flachland-Mähwiesen landesweit auf dem Rückzug befinden und selbst die geschützten FFH-Wiesenflächen entgegen dem von der Europäischen Union festgesetzten Verschlechterungsverbot in atemberaubendem Tempo durch Intensivierung verschwinden.
Der LNV bedauert, dass in der Vergangenheit die Landwirtschaftsverwaltung die Sicherung von FFH-Wiesen und geschützten Biotopen in vielen Fällen nicht als eigene Anliegen betrachtet hat und bei der Beratung und dem Umgang mit Investitionsvorhaben die fatale Entwicklung nicht verhindert hat.
Es haben bereits auf großen Flächen gravierende Verschlechterungen auf diesen Wiesen stattgefunden, die insbesondere im Regierungsbezirk Freiburg auch dokumentiert sind. Weitere Verschlechterungen sind im Gang, ausgelöst vor allem durch Biogasanlagen, in manchen Fällen aber auch durch intensive
Milchviehhaltung. Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass der Prozess gestoppt werden konnte, obwohl er schon mehrere Jahre bekannt und dokumentiert ist. Weitere Verschlechterungen sind im Gegenteil zu befürchten, zumal wenn die Preise für Agrarprodukte weiter steigen und dann nicht mehr im Verhältnis zu den Landschaftspflegeentgelten stehen.
Die Strategie der Landesregierung, Natura 2000 nur durch freiwillige Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) umzusetzen und auf die Ausweisung von weiteren Schutzgebieten zu verzichten, ist auf ganzer Linie gescheitert.

Der LNV appelliert deshalb

1.) an die Landesregierung,
• dass sie sämtliche relevanten Natura-2000-Flächen unter einen qualifizierten gesetzlichen Schutz stellt. Dies umfasst die gemeinten Flächen der FFH-Gebiete ebenso wie die Vogelschutzgebiete

• dass sie die Naturschutzverwaltung finanziell und personell in die Lage versetzt, den Schutz wertvoller Flächen auch durch das Ordnungsrecht durchzusetzen

• dass sie dafür sorgt, dass auch die Landwirtschaftsverwaltung die Einhaltung der Naturschutzgesetze zu ihrem eigenen Anliegen macht, um Sanktionen wegen Cross-Compliance-Verstößen und Anlastungen zu vermeiden

• dass sie durch flächendeckende Landschaftserhaltungsverbände gewährleistet, dass Natura-2000-Gebiete überwacht, betreut, entwickelt und durch Vertragsnaturschutz gepflegt werden

• dafür zu sorgen, dass alle Landwirte betriebsindividuell über geschützte Biotope auf ihren Betriebsfläche und die damit verbundenen Einschränkungen der Bewirtschaftung informiert werden,
wie es neben dem LNV auch Bauernverbände schon vor langer Zeit gefordert haben

• dafür Sorge zu tragen, dass die Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete zügig erstellt und umgesetzt werden.

2.) an die Landräte und Landratsämter
• dafür zu sorgen, dass die Landwirte durch die Landwirtschaftsämter im Sinne eines Schutzes der Biotopflächen und der Einhaltung von Gesetzen beraten werden

• bei den Cross-Compliance-Kontrollen auch die naturschutzrechtlichen Belange ernsthaft zu prüfen

• sich für eine bessere und partnerschaftliche Zusammenarbeit der Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden einzusetzen im Sinne der Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft

• bei Verschlechterungen von Biotopen eine Rückwandlung oder Kompensation durchzusetzen, notfalls auch mit ordnungsrechtlichem Vorgehen

• jeden Bauantrag auf eine Biogasanlage oder einen Viehstall streng auf direkte und indirekte Auswirkungen auf geschützte Gebiete zu prüfen

• Bauanträge für Biogasanlagen zwingend mit Bewirtschaftungsauflagen zu FFH-Grünland („Infoblatt Natura 2000“), mit Nachweisen der Herkunftsflächen für nachwachsende Rohstoffe (auch bei Zulieferung durch Dritte) sowie mit Nährstoffbilanzen der Böden zu verbinden.

3.) an die Landwirte
• geschützte Flächen unbedingt zu erhalten, auch wenn das einige Megawattstunden Gas oder einige Hektoliter Milch weniger bedeutet
• die Angebote für Vertragsnaturschutz auf geschützten Flächen anzunehmen, damit ihre Bewirtschaftungseinschränkungen kompensiert werden können.

Sollte die Zerstörung und Entwertung geschützten Grünlandes in den nächsten Monaten nicht gestoppt und umgekehrt werden, wird der LNV nicht zögern, dies im Herbst 2011 der EU-Kommission zur Kenntnis zu geben.

Das vollständige LNV-Info finden Sie hier:

LNV-Info 2/2011

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