Sujet-Infobrief-Segelfalter
Diese E-Mail im Browser öffnen.

Infobrief Nr. 4 vom 14.04.2023

Infobrief April 2023 als PDF zum Download


Im Blickpunkt: Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,

die Ergebnisse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene sind ein Dammbruch für oder besser gegen den Naturschutz. Ob GRÜNEN-Chefin Ricarda Lang wohl das Gedicht von Erich Kästner kennt, in dem es heißt: „Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.“? Dann hätte sie die Koalitionsbeschlüsse kaum als „Erfolg“ bezeichnet. Denn der Klimaschutz und damit die GRÜNEN sind eindeutig die Verlierer.

Jahrzehntelang hat das Bundesverkehrsministerium, erst unter CSU-, nun unter FDP-Führung, dabei versagt, auch nur homöopathische Fortschritte in Richtung Nachhaltigkeit zu erreichen. Die Obstruktion wird nun dadurch belohnt, dass der Verkehr auch weiterhin keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss. Die Sektorziele werden aufgegeben. Was der Verkehr nicht bringt, sollen nun halt Wohnungswirtschaft und Stromerzeugung einsparen.
Und Christian Lindner kann künftig mit seinem Porsche über noch mehr Autobahnen rasen, die jetzt noch beschleunigt ausgebaut werden sollen.

Noch schlimmer ist aber, dass Naturschutzstandards auf dem Altar der Energiewende geopfert werden. Die Notfallverordnung, die zugunsten der Energiewende mit einem Federstrich Regeln wegwischte, die das Schutzgebietsnetz Natura 2000 sichern sollen, wird verlängert. Geschützte Arten müssen nicht mehr erfasst werden, sondern es werden nur bereits vorhandene Daten ausgewertet. Der unentdeckte Schwarzstorch hat dann halt Pech gehabt! Der absolute Rückschritt aber ist, dass Eingriffe nicht mehr real kompensiert werden müssen, sondern über Geld „ausgeglichen“ werden können. Offenbar saß am Verhandlungstisch keine einzige Person – auch keine GRÜNE – die minimale Ahnung von der Praxis des Naturschutzes hat. „Ablasshandel“ wurde der bisherigen Praxis des Ökokontos vorgeworfen – meines Erachtens in der Regel zu Unrecht. Was nun kommt ist aber Ablasshandel pur. Dass diese Regelung im Koalitionspapier unter der Überschrift „Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes“ steht, ist purer Zynismus.

Aber ist nicht auch vorgesehen, dem Naturschutz die für den Biotopverbund nötigen Flächen zu verschaffen? Der betreffende Satz lautet wie folgt: „Es soll geprüft werden, wie das bestehende naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgeweitet werden kann, unter Wahrung bestehender Nutzungsinteressen.“ „Soll“, „geprüft“, „Wahrung bestehender Nutzungsinteressen“: mehr Konjunktiv geht nicht! Und es geht hier nicht um Enteignungsrechte, wie sie der Straßenbau und der Bau anderer Infrastrukturen selbstverständlich hat, es geht nur um ein Vorkaufsrecht!

Wir können Kritikern der Energiewende nun kaum noch argumentativ begegnen. Die Koalition hat sich vom Naturschutz verabschiedet, und die GRÜNEN scheinen es nicht einmal zu merken! Erich Kästners Warnung ist verhallt….

Ihr
Dr. Gerhard Bronner
LNV-Vorsitzender


In dieser Ausgabe des Infobriefes:

  • LNV Aktiv
  • LNV Intern
  • LNV-Initiative Artenkenntnis
  • Aus den LNV-Arbeitskreisen
  • Aus Politik und Verwaltung
  • Daten, Fakten, Hintergründe
  • Alles was Recht ist
  • Aus den Mitgliedsverbänden
  • Termine und Aktionen
  • Bücher, Filme, Neuigkeiten
  • Und außerdem…

LNV AKTIV

Flyer LNV-Stiftung

LNV-Stiftung fördert Projekte zur Artenkenntnis

Anträge können bis 30.4.2023 gestellt werden

Seit ihrer Gründung im Jahr 1986 förderte die LNV-Stiftung weit über 350 Natur- und Umweltschutzprojekte vorwiegend von ehrenamtlichen Naturschutzgruppen. Das Spektrum reicht von der Anlage von Biotopen, über Jugendeinsätze oder Landschaftspflege. Im Jahr 2023 hat die LNV-Stiftung die Artenkenntnis im Fokus und fördert bevorzugt Aktionen, Projekte und Maßnahmen zur Vermittlung von Artenwissen.
Interesse? Bitte senden Sie uns Ihren Projektantrag bis spätestens
30. April 2023 an die LNV-Stiftung. Logr
https://lnv-stiftung.de
Bildautor: poor-Photographer auf pixabay

Berücksichtigt Leitungsbau geschützte Biotope?

Eine LNV-Umfrage bei LNV-AKs und Naturschutzbeauftragten

Für die Breitbandverlegung, aber auch für die Verlegung anderer Leitungen, ist zunächst keine Genehmigung nötig. Der Investor selbst muss erkennen, ob Naturschutzbelange tangiert sein können und ob eine naturschutz-rechtliche Erlaubnis notwendig ist. Dies gilt besonders, wenn die Leitung durch geschützte Biotope verläuft. Eine Umfrage bei Naturschutzbeauftragten und LNV-Arbeitskreisen ergab „Entwarnung“. Trassenplanungen werden den Landratsämtern überwiegend zur Genehmigung und Abstimmung vorgelegt. Da jedoch in einzelnen Fällen Biotope geschädigt wurden, empfiehlt es sich dennoch, dass Naturschützer*innen aufmerksam sind. Bronner, Tr
Bildautor: Stefan Blanz

LNV-Position zum Besucherdruck in der Natur

LNV-Info 1/2023

Mit dem stetig steigenden Besucherdruck auf die Natur während der letzten Jahrzehnte haben Interessenskonflikte zwischen Naturschützer*innen und Naturnutzer*innen sukzessive zugenommen, obwohl für beide Gruppen Natur einen hohen Stellenwert besitzt. Diese drängenden Konflikte müssen gelöst werden. Der LNV will hierzu konstruktiv beitragen. Mit dem LNV-Info 01/2023 „Besucherdruck in der Natur - LNV-Position“ (10 Seiten) sowie einer zweiseitigen Kurzfassung und einem Flyer richtet der LNV sich an Politik und Verwaltung einschließlich Kommunen sowie an Anbieter touristischer Angebote, die dazu beitragen können, negative Auswirkungen des Besucherdrucks in der Natur zu minimieren. Tr, Logr
LNV-Positionspapier I Flyer (pdf)

Plakat Naturgartenwettbewerb

Naturgartenwettbewerbe "Hier brummt's"

Zehn neue Wettbewerbe starten

Beim LNV-Naturgartenwettbewerbs-Projekt "Hier brummt's" brummt es im wahrsten Sinne des Wortes. Zehn Wettbewerbe gehen in diesem Jahr an den Start. Das Projekt richtet sich an Kommunen und örtlichen Vereine, die einen Naturgartenwettbewerb mittels eines vom LNV zur Verfügung gestellten digitalen Portals durchführen möchten. Das Portal minimiert den Aufwand eines solchen Wettbewerbs enorm. "Hier brummt's" wird von der Stiftung Naturschutzfonds unterstützt und aus zweckgebundenen Erträgen der Glücksspirale gefördert. Projektpartner ist der NABU BW. Fragen beantwortet die Projektkoordinatorin Kathrin Schlecht. Schl
Website

StEiN-Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen

Stärkung des Ehrenamtes im Naturschutz

Die Fortbildungen von StEiN, der LNV-Initiative für die Stärkung des Ehrenamts im Naturschutz, sind für ehrenamtliche Naturschützer*innen kostenlos. Informationen und Anmeldung unter "LNV-Veranstaltungen" auf der LNV-Website oder hier im LNV-Infobrief unter der jeweiligen Veranstaltung. Der LNV dankt dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg für die Förderung des Projekts. Ein vielfältiges Angebot an Online- und Präsenzveranstaltungen in unterschiedlichen Formaten wartet auf Sie. Schmökern Sie doch gerne mal rein… Ort
StEiN - Projekt und Veranstaltungen I Programm Januar bis Juni 2023
Expertenaustausch Januar bis Juni 2023 I StEiN-Praxistage Artenkenntnisse 2023
Wie scheibe ich eine Stellungnahme? LNV-Online-Praxisseminar

Freitag 21.04.2023 von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr und Samstag 22.04.2023 von 9.30Uhr - 13.30 Uhr.

Fischottermanagement in Baden-Württemberg, online

Dienstag, 09.05.2023 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr

LNV-Pressemitteilungen

LNV begrüßt die Auswilderung weiblicher Luchse

Wichtiger Beitrag des Landes zum Erhalt der europaweiten Luchspopulation

LNV zu Oettinger-Kritik an SSB-Werbekampagne

Oettinger outet sich als Geisterfahrer und verkennt die Qualität der geistreichen Werbung

LNV-Erwiderung zu DB-Stellungnahme zur Gäubahnkappung

Mündliche Erörterung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt

LNV INTERN

LNV-Termine

  • Mittwoch, 05.04.2023, LNV-AK Treffen für den Regierungsbezirk Freiburg, Freiburg

  • Donnerstag, 20.04.2023, LNV-AK Treffen für den Regierungsbezirk Stuttgart, Stuttgart

  • Samstag, 29.04.2023, LNV-Mitgliederversammlung, Stuttgart

  • Samstag 11.11.2023, LNV-Zukunftsforum Naturschutz zu Eingriff - Ausgleich - Ersatz: die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in Theorie und Praxis

LNV-INITIATIVE ARTENKENNTNIS

Plakat Tag der Artenvielfalt

Tag der Artenvielfalt am 17./18.06.2023

Dabei sein ist alles!

Am 17./18. Juni findet der vom LNV ausgerufene landesweite "Tag der Artenvielfalt" bereits zum zweiten Mal statt. Veranstaltungsmeldungen von örtlichen Naturschutzgruppen, Vereinen und Institutionen sind weiterhin möglich. Gesucht werden Angebote rund um das Thema Artenkenntnis und Biodiversität. Der LNV unterstützt die Angebote mit der Bereitstellung von Werbematerial und der Veröffentlichung auf einer Website für den Tag der Artenvielfalt. Seien Sie dabei! Fragen beantwortet Projektkoordinatorin Kathrin Schlecht. Schl

Plakat Youth in Nature

Youth in Nature II

Offizielle Bewerbungsphase beginnt im Mai

Auf Initiative der GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg wird Youth in Nature (YiN) ein weiteres Mal für zwei Schuljahre finanziert. 100 Plätze stehen naturinteressierten Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren aus den Regionen Freiburg, Karlsruhe, Ravensburg, Stuttgart und Tübingen zur Verfügung. In einer festen Gruppe können sie an insgesamt 13 Exkursionstagen ihr Artenwissen erweitern und lernen durch den direkten Kontakt mit Expert*innen die Arbeit der Profis kennen. Fragen beantwortet Projektkoordinatorin Kathrin Schlecht. Schl
Website

AUS DEN LNV-ARBEITSKREISEN

Bildautor: Ulrich Ade

LNV-AK Böblingen

Ulrich Ade hat sein Sprecheramt niedergelegt

Ulrich Ade hat nach 14 Jahren sein Sprecheramt zum Ende des Jahres 2022 aus Altersgründen niedergelegt. Ulrich Ade zählte 1979 zu den Gründungsmitgliedern des LNV-AK Böblingen. Von 1980 - 2008 begleitete der den LNV-AK als stellvertretender Sprecher. 2008 übernahm er dann das Amt des LNV-AK Sprechers und führte diese bis Ende 2022 aus. Der LNV dankt Herrn Ade sehr für seine umfangreiche, fachkundige und motivierte Arbeit und den jahrzehntelangen engagierten Einsatz für Natur und Umwelt und wird dies mit der Verleihung der LNV-Ehrennadel unterstreichen. Logr
Bildautor: Harald Kaut

Neuer LNV-Arbeitskreissprecher in Sigmaringen

Harald Kaut folgt Helga Hartmann nach

Am 27.03.2023 wurde Harald Kaut zum neuen LNV-Arbeitskreissprecher für den Landkreis Sigmaringen gewählt. Er tritt die Nachfolge von Helga Hartmann an, die diese Funktion seit Juli 2000 inne hatte und den LNV-AK weiterhin unterstützen will. Wir gratulieren Herrn Kaut ganz herzlich und wünschen erfolgreiche Arbeit. Wir danken Helga Hartmann ebenso herzlich für ihr langjähriges Engagement. Tr
Bildautor: andreas160578 auf Pixabay

Zweifel am Repowering bei Windkraftanlagen

LNV-Arbeitskreis Hohenlohe legt Protest ein

Im Hohenlohekreis will das Landratsamt eine Neuanlage als Repowering genehmigen, obwohl die Altanlage erst binnen 48 Monaten nach Inbetriebnahme der Neuanlage zurückgebaut werden soll. Betreiber von Neuanlage und Altanlage sind nicht identisch. Die Genehmigung der Altanlage enthält nach Kenntnis des LNV-AK auch weder eine Rückbauverpflichtung, noch eine Verpflichtung zur Stilllegung. Der LNV-AK Hohenlohe hat daher zunächst eine Änderung der Altgenehmigung eingefordert und ein Normalverfahren für die geplante Neuanlage.
LNV-AK Hohenlohe, Tr
Foto: Joachim Thomas
"Vogelschutzgebiet"
Reinniederung Kehl-Helmlingen

Natura 2000 - Fehlen eines Summationsregisters

LNV-AK Ortenau stellt Antrag an Petitionsausschuss

Nach EU-Recht müssen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in einem Summationsregister erfasst werden. Bis heute gibt es keine entsprechende Verordnung für BW, weswegen der Bereichssprecher im LNV-AK Ortenau, Joachim Thomas, in einem Petitionsantrag an den Landtag auf die Diskrepanz zwischen EU-Recht und nationaler Rechtsprechung hinwies. Der EUGH hat festgestellt, dass "die Nichtberücksichtigung der kumulativen Wirkung von Projekten praktisch zur Folge hat..., dass sämtliche Projekte einer bestimmten Art der Verträglichkeitsprüfung entzogen werden können, obgleich sie zusammengenommen möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.“ Sch
Petition

AUS POLITIK UND VERWALTUNG

Bild: Hannes Huber

Umwandlung von Streuobstbeständen

Anhörungsrecht über den NABU-Landesverband

Der gesetzliche Schutz von Streuobstbeständen (§ 33a NatSchG), beziehungsweise die bei z. B. einer Bebauung erforderlichen regelmäßigen Umwandlungsgenehmigungen für Gemeinden durch die unteren Naturschutzbehörden, haben einen fünften ministeriellen Erlass (vom 30.03.2023) zur Folge: Die anerkannten Naturschutzverbände müssen im Vorfeld über den NABU beteiligt werden. Dies gilt auch für Anträge auf Sofortvollzug. Widersprüche haben eine aufschiebende Wirkung. Ab 2024 sind die erteilten Ausnahmegenehmigungen jährlich zum 31.01. von den unteren Naturschutzbehörden ans UM zu melden. Tr, Logr
UM-Erlass vom 30.03.2023
Titelblatt landesweiter Biotopverbund in Baden-Württemberg

Landesweite Biotopverbundplanung

Neue Publikationen der LUBW

Die LUBW hat einige Publikationen rund um die Biotopverbundplanung herausgebracht. Das sind die Arbeitsberichte zum Landesweiten Biotopverbund „Methodik Fachplan Gewässerlandschaften“ sowie „Methodik Fachplan Offenland 2020“, die Arbeitshilfe für Gemeinden „Musterleistungsverzeichnis für die Erstellung und Umsetzung kommunaler Biotopverbundplanungen“ sowie der Ergebnisbericht einer Online-Umfrage von 2022 zu Herausforderungen beim Biotopverbund. Tr
Fachplan Gewässerlandschaften I Fachplan Offenland I Musterleistungsverzeichnis für Kommunen I Abschlussbericht zur Onlinestudie
Logo Stiftung Naturschutzfonds

Fünf Mio. Euro aus Ersatzzahlungen in 2022

Bewerbung bis 01.07.2023 bei der Stiftung Naturschutzfonds

Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können sich ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre geplanten Naturschutzprojekte bewerben. Rund fünf Mio. Euro aus Ersatzzahlungen für naturschutzrechtliche Eingriffe stehen dafür bereit. Für Großprojekte über 50.000 Euro ist die Bewerbungsfrist der 1. Juli 2023, über kleinere Projekte wird laufend entschieden. Die Projekte müssen konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und im Naturraum des Eingriffs umgesetzt werden. Tr
Ausschreibung

Bildautorin: Anke Trube

Flächenerwerb für Artenvielfalt und Naturschutz

Land erwirbt 122 ha Naturschutzfläche in 2022

Im Jahr 2022 hat BW über 122 ha natur- und klimaschutzrelevante Flächen erworben und dafür rund 2,7 Mio Euro investiert - überwiegend aus Landesmitteln und durch die Stiftung Naturschutzfonds. Im Vergleich zum Vorjahr fast eine Verdreifachung. Insgesamt sind über 12.000 ha natur- und klimaschutzwichtige Flächen im Landeseigentum. Im Doppelhaushalt 2023/2024 hat der Landtag jeweils 2,75 Mio. Euro für den Flächenerwerb, besonders von Moorflächen, bereit gestellt. Logr
FM-PM vom 23.02.2023

Bildautor: Alexander Droeger auf Pixabay

EU-Notfallverordnung und Windkraftausbau

Verzicht auf UVP und Artenschutzgutachten möglich

Die EU-Verordnung EU 2022/2577 ist am 30.12.2022 in Kraft getreten und mit Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in nationales Recht umgesetzt worden. Bau, Repowering und Betrieb von Windenergieanlagen sowie deren Netzanschluss können ohne Prüfung der Umweltverträglich-keit und des Artenschutzes genehmigt werden, wenn bei Ausweisung von Windenergievorranggebieten bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat. Ausgeschlossen sind Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete und der Nationalpark. Die vom Land identifizierten 6.800 Hektar Fläche (0,2 % der Landesfläche) erlauben bis zu 100 Anlagen. Quelle: UM-PM 33, vom 22.03.2023 (unveröffentlicht) Tr
Informationen Bundesverband Windenergie I KNE-Info zur Notfallverordnung
Bildautor: Bruno Lorinser

Windräder in der Nähe von Kulturdenkmalen

Land erleichtert Planung

Bei der Planung von Windrädern in der Umgebung von Kulturdenkmalen ist in Zukunft grundsätzlich keine denkmalfachliche Prüfung mehr erforderlich. Nur bei bestimmten Denkmalen, die anhand eines Bewertungsrasters festgelegt werden, ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Das neue Bewertungsraster bewirkt, dass der Umgebungsschutz von Denkmalen bei weit über 99 % der Kulturdenkmale Planungen nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Tr
StaMi-PM vom 10.03.2023
Bildautor: Bruno Lorinser

Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht

Umweltministerium beantwortet wichtige Fragen

Der Praxisleitfaden ist in Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmen, Architekt*innen, Verbänden und Genehmigungsbehörden entstanden und beantwortet wichtige Fragen wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Wie kann erzeugter Solarstrom wirtschaftlich genutzt werden? Zusätzlich hilft ein Navigator, die entsprechenden Berechnungsschritte zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht durchzuführen und zu dokumentieren. Logr
UM-PM vom 05.04.2023 I Praxisleitfaden
Bildautor: Alexander Fox auf Pixabay

Fahrradschutzstreifen außerorts

Fundstelle des VM-Erlasses zum nachlesen

Im LNV-Infobrief 02/2023 berichteten wir bereits, dass es BW als erstes Bundesland den Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, auch außerhalb von Ortschaften 1,5 m breite Fahrradschutzstreifen an zweispurigen Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen mit weniger als 5.000 Fahrzeugen pro Tag auszuweisen. Hier möchten wir die Fundstellen von Erlass und Anlage (Prüfkriterien) sowie der übergeordneten Webseite „aktivmobil BW“ nachreichen. Tr
VM-PM vom 29.01.2023 I VM-Erlass vom 20.01.2023 I
aktivmobil BW-PM vom 31.02.2023
Bildautor: Edward Lichs auf Pixabay

Drohnenflüge zur Rehkitzrettung

Verfahrensvereinfachung zur Genehmigung

Für die Genehmigung von Drohnenflügen sind die Landratsämter bzw. Stadtkreise zuständig. Diese haben von den Regierungspräsidien nun Anwendungshinweise für Verfahrenserleichterungen im Fall der Rehkitzrettung erhalten. Bis zu dreijährige Genehmigungen nicht nur für einzelne Mähwiesen, sondern für alle betreffenden Wiesen in einem oder sogar mehreren Schutzgebieten sind nun möglich. Die neue EU-Drohnenverordnung hatte die Überflugverbote unter 100 m von Naturschutzgebieten auf Natura-2000-Gebiete erweitert. LJV, Tr
PM des RP Karlsruhe vom 07.03.2023

Bild: eigen

Bürgschaft gegen Schottergärten die Lösung?

Gemeinde Ettenheim plant schärfere Maßnahmen

Über eine Bürgschaft will die Gemeinde Ettenheim Bauherren bei künftigen Bauvorhaben dazu anregen, geltende Bauvorschriften einzuhalten. Es geht um Bepflanzungen, Dachbegrünungen und auch um Schottergärten, die seit dem Sommer 2020 in BW verboten sind. Die Bürgschaft für private Bauvorhaben soll bei 10.000 Euro bei einer Laufzeit von drei Jahren liegen; bei gewerblichen Bauvorhaben werden 5.000 Euro pro 1.000 qm bei einer Laufzeit von 4 Jahren angesetzt. Wer die Vorschriften nicht einhält, verliert sein Geld und ist weiterhin verpflichtet die Vorgaben einzuhalten. Schl
Offenburger Tagblatt-PM vom 14.03.2023.


DATEN, FAKTEN, HINTERGRÜNDE

Titelbild Broschüre WBW

Erhalt resilienter Wälder im globalen Wandel

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) des Bundeslandwirt-schaftsministeriums schlägt als Alternative zur Guten fachlichen Praxis ein umfassenderes Konzept für eine anpassungsfähige forstliche Governance vor, um resiliente Wälder und ihre Ökosystemleistungen in Zeiten des globalen Wandel erhalten zu können. Es zielt unter anderem auf eine neue Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft ab. Das Fundament bilden rechtliche Mindeststandards der Waldbewirtschaftung, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben, etwa der Pflicht zur Walderhaltung oder das Betretungsrecht. Logr
Stellungnahme WBW zu "Gute fachliche Praxis"
Bildautor: Marcel Langthim auf Pixabay

Wildkatzen-Hybride mit Hauskatzen

In Baden-Württemberg deutschlandweit höchster Anteil

Die Hybridisierungsrate von Wildkatzen mit Hauskatzen wurde bundesweit bisher als gering eingestuft. Die FVA hat nun eine Hybridisierungsrate von über 50% in zwei Untersuchungsgebieten im Land (Kaiserstuhl und Markgräflerland) festgestellt. Dieser Anteil ist sehr hoch und in Vergleich zu anderen Bundesländern in Deutschland einzigartig. Fotos und Videos von Wildkatzen und ihren Jungtieren bitte senden an info@wildtiermonitoring.de. Tr
Artikel Waldwissen.net

BIldautor: PublicDomainPictures auf Pixabay

Der Federsee ist über den Berg

25 Jahre nach Bau von Kläranlage und Ringleitung

Zu diesem Ergebnis kommt der Ornithologe Jost Einstein nach detaillierter Auswertung von Daten aus 72 Jahren winterlicher Wasservogelzählungen. Die Regeneration belegen auch Wasserpflanzen und die Kleintierwelt. Nach Einleitung von Abwässern erholte sich der Federsee seit dem Bau der Kläranlage und der Abwasserringleitung im Jahr 1981 sehr langsam. Erst 25 Jahre später konnte sich eine Unterwasservegetation dauerhaft etablieren, mit sprunghaften Wechseln. 2008 war der Kipppunkt erreicht, der Federsee wandelte sich schlagartig vom algentrüben Gewässer hin zum von Wasserpflanzen dominierten See. Tr
NABU-PM vom 03.03.2023
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2023

Flächenverbrauch: Entwicklung seit 2000

Steigerung Verkehrsfläche um 5,1%

Laut Mitteilung des Statistischen Landesamts hat in den letzten 21 Jahren die Siedlungs- und Verkehrsfläche in BW um 55 874 ha zugenommen, gegenüber dem Jahr 2000 um 11,8%. Der Schwerpunkt der Zunahme lag dabei bei der Siedlungsfläche (46 177 ha, 16,4%). Die Verkehrsfläche stieg im selben Zeitraum um 9 697 ha (5,1%), verursacht in erster Linie durch den Straßenverkehr (7 354 ha, bzw. 8 %). Dem steht eine Abnahme bei Bahnverkehr (– 920 ha, – 7,6 %) und Flugverkehr (– 294 ha, – 9,6 %) gegenüber. Logr
Auszug aus StaLa-Monatsheft 2/2023 I CD zu Flächennutzung
Titelbild Umweltindikatoren BW der LUBW

Umweltindikatoren in BW

Kurz und knapp: die wichtigsten Daten zu 10 Themengebieten

LUBW und Statistisches Landesamt BW stellen einmal jährlich die wichtigsten umweltrelevanten Daten im Faltblatt „Daten zur Umwelt – Umweltindikatoren in Baden-Württemberg 2023“ zusammen. Gegliedert in zehn Themengebiete zeigen Datentabellen den aktuellen Stand und die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Grafiken vermitteln einen schnellen Eindruck von langfristigen und aktuellen Trends, die in kurzen Bewertungen den Zielsetzungen des Landes gegenübergestellt werden. Logr
Faltblatt Umweltdaten
Titelbild LUBW-Broschüre

Klimatischer Rückblick 2022 der LUBW

Rekordverdächtiges Hitzejahr - niedrige Wasserstände

Mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,6 Grad Celsius war 2022 das wärmste Jahr im Land seit Beginn der Wetteraufzeichnungen in 1881. Knapp 22 „Heiße Tage“ (über 30 Grad Celsius) wurden verzeichnet (2015: 25; 2003: 27 „Heiße Tage“). Die Apfelblüte begann 17 Tage früher als üblich, mit entsprechendem Spätfrostrisiko. Einige Regionen verzeichneten Totalausfälle bei Pfirsichen und Aprikosen. Die Trockenheit zeigte sich auch an niedrigen Wasserständen. Zeitweise befanden sich mehr als 80% aller Kennwertpegel gleichzeitig im Niedrigwasser. Tr
LUBW-Bericht
Titelbild LUBW Broschüre

Grundwasser-Überwachungsprogramm 2021

Mittlere Niederschlagsmenge, zu viele Industriechemikalien

Die LUBW hat zum Weltwassertag 2023 ihren Grundwasserbericht 2021 veröffentlicht. Das Jahr 2021 verzeichnete demnach erstmals seit dem Jahr 2013 wieder eine durchschnittliche Niederschlagsmenge. Mit Hilfe der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) sind seit dem Jahr 2001 die Nitratkonzentration in den hoch belasteten Sanierungsgebieten um rund 16% zurückgegangen, in Problem- bzw. Normalgebieten um etwa 12 bzw. 5,3%. Grenzwerte für Industriechemikalien wie die Lösemittel Tri- und Tetrachlorethen wurden an 3,5% der untersuchten Messstellen überschritten (2001: 5,9%). Tr
Kurzfassung Fachbericht I Fachbericht
Bildautor: Stefan Schweihofer auf Pixabay

Sanierungsoffensive 2023

400 Mio. Euro für den Erhalt von Straßen im Land

Das Straßenerhaltungsproramm des Verkehrsministeriums sieht für 2023 rund 120 Projekte im Bundes- sowie rund 130 Projekte im Landesstraßennetz vor. Bei Bundesstraßen erstrecken sich diese auf eine Gesamtlänge von rund 200 km (2022: 320 km), bei Landesstraßen auf rund 220 km (2022: 240 km). Auch die Sanierung von knapp 30 km Radweg an Bundes- bzw. Landesstraßen wird angegangen. 120 Erhaltungsmaßnahmen stehen vor allem an Brücken und Stützwänden an (2022: 120 Bauwerke). Land und Bund stellen dafür 165 Mio. bzw. 236 Mio. Euro zur Verfügung. Tr
PM der Landesregierung vom 09.03.2023
Bildautorin: Shilin Wang auf Pixabay

Straßenverkehr deutlich gesunken

Bundesamt für Straßenwesen stellt Statistik vor

Der Straßenverkehr ist aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie im April 2020 auf Bundesfernstraßen deutlich gesunken und hat auch 2022 nicht wieder das Niveau von 2019 (vor Corona) erreicht. Die prognostizierten Steigerungsraten des BVM sind somit zu hinterfragen.
Eine "9.- €-Ticket-Delle" (Juni - August 2022) ist nur mit gutem Willen im Juni erkennbar. SchM
Bundesamt für Straßenwesen
Bildautor: Markus Kammermann auf Pixabay

Binnenschifffahrt 2022

Güterumschlag auf niedrigstem Stand seit 1960

Der Güterumschlag lag laut Statistischem Landesamt auf dem niedrigsten Stand seit 1960, sogar 3,2 % unterhalb des bisherigen Tiefstands in 2018, wozu auch niedrige Flusspegel beitrugen. Mit minus 12,8 % war insbesondere der Umschlag mit inländischen Häfen stark rückläufig (mit ausländischen Häfen minus 1,4 %). Container wurden 14,9 % weniger befördert als 2021. Die Häfen Mannheim (+3,5 %) und Karlsruhe (+7,1 %) konnten positive Zuwächse im Güterumschlag verzeichnen, die Häfen Stuttgart (‒14,2 %), Heilbronn (‒12,2 %) und Kehl (-26,5 %) hingegen starke Rückgänge. Tr
StaLa-PM vom 20.03.2023
Bildautor: G.C. auf Pixabay

Verkehrsunfallbilanz

Straßenverkehr im Land wird sicherer

Laut Verkehrsunfallbilanz sank die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2022 um 20 % unter das Vor-Corona-Niveau 2019. Erstmals starben mehr Radfahrende als Motorradfahrende. Nach wie vor ist überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit die Hauptunfallursache für tödliche Verkehrsunfälle. 112 Menschen mussten deshalb im vergangenen Jahr ihr Leben lassen. Bei 29 Todesfällen waren Alkohol oder Drogen im Spiel. Jeder achte tödliche Verkehrsunfall ist auf Ablenkung zurückzuführen. Drei Sekunden Blick auf das Smartphone bedeuten 42 m Blindflug bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h, bei 100 km/h sogar 83 m. Tr
VM-PM vom 14.03.2023
Bildautor: andreas160578 auf Pixabay

Keine Windkraft im Wald nötig

Studie des Umwelt- und Prognose-Instituts Heidelberg e.V.

Das Heidelberger Umwelt- und Prognose-Institut (UPI) untersuchte, wie sinnvoll und naturverträglich die Wahl von Waldstandorten für den Ausbau der Windkraft ist. Die Studie, deren Auftraggeber nicht genannt werden, ergab, dass die Ausbauziele der Windkraft effektiver, naturverträglicher und teilweise schneller außerhalb des Waldes zu realisieren wären. Dafür stehen über 23 000 Potenzialflächen mit geringem Raumwiderstand in Deutschland zur Verfügung, die fast vollständig außerhalb von Waldgebieten liegen. Dadurch könnte der gesamte zukünftige Strombedarf Deutschlands naturverträglich und weitgehend außerhalb von Wald- und Schutzgebieten regenerativ erzeugt werden, so die Studie. Bronner
UPI-Bericht88

ALLES, WAS RECHT IST

Bildautor: Elsemargriet auf Pixabay

Einengung Nitrat- und Phosphatgebiete ungültig

VGH hebt baden-württembergische Verordnung auf

Die „Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete)“ gilt nicht mehr. Der VHG Mannheim hat die Verordnung wegen Verkündigungs-Formfehlern mit Urteil vom 09.02.2023 aufgehoben. Nun gelten wieder die Rückfallbestimmungen der Düngeverordnung des Bundes: Im Bereich nitratbelasteter Grundwasserkörper für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche und bei Phosphatbelastungen die Anforderungen der DüV (§13a Ab. 3 S. 3 Nr. 4) auf den dort genannten Flächen für das gesamte Landesgebiet. Tr

AUS DEN MITGLIEDSVERBÄNDEN

Logo der Naturfreunde BW

NaturFreunde: Impuls zu Klimaschutzfragen

Zwei Impulsvorträge bei Bezirkskonferenz

Auf der Bezirkskonferenz der NaturFreunde-Ortsgruppen im Bereich Neckar-Fils (18.03.2023) stellte Karl-Ernst Kappel in seinem Impulsvortrag das neue Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg unter dem Aspekt „Was müssen wir in Städten, Gemeinden und Landkreisen von unten tun?“ vor. Der zweite Impulsvortrag von Steffen Petruch befasste sich mit der Frage, sind wir „Auf dem Weg zur Klimagerechtigkeit?“. Kappel, Tr
Artikel der Naturfreunde BW
Bildautor: Eberhard Aldinger

LJV: Auerwild vor dem Aussterben

Kritik am Zurückhalten des Maßnahmenplans

Der schon lange angekündigte Maßnahmenplan zur Rettung des Auerhuhns ist immer noch nicht in Kraft gesetzt, weil sich MLR und UM wegen einiger Windenergiestandorte nicht einig werden. Der LJV kritisiert, dass wertvolle Zeit verstreicht. Wie ernst die Lage ist, zeigen die Zählungen: Im Jahr 1971 wurden noch 570 Auerhähne gezählt, 2022 nur noch 97 Hähne. Mit einem Faltblatt appelliert der LJV an die Bevölkerung, Störungen durch Freizeitaktivitäten in Auerwildgebieten zu vermeiden. LJV, Tr
LJV-PM vom 16.03.2023 I Faltblatt
Titelbild BLNN Mitteilungen 2023

BLNN: Jahresband 2023 veröffentlicht

Wissenschaftliche Originalbeiträge und Anderes

Der 262 Seiten umfassende Jahresband 2023 des Badischen Landesvereins für Naturkunde und Naturschutz (BLNN) mit zahlreichen wissenschaftlichen Originalbeiträgen steht digital und kostenfrei auf der BLNN-Website zum Download bereit. Seit über 140 Jahren erforscht der BLNN Flora, Fauna und Geologie im deutschen Südwesten und dokumentiert die Ergebnisse in seinen Mitteilungen oder in Sonderpublikationen. Diesmal widmen sich die Beiträge z.B. der Flechtenflora im Biosphärengebiet Schwarzwald und gleich mehreren seltenen und vom Aussterben bedrohten Arten. Tr
Jahresband 2023 des BLNN

TERMINE UND AKTIONEN

Bildautor: Eberhard Aldinger

8. Waldgipfel BW - Wald der Zukunft

Landeswaldverband lädt ein, 05.05.2023, Stuttgart

Der diesjährige Waldgipfel nimmt den „Wald der Zukunft“ in den Blick. Die Veranstaltung gibt interessierten Fachleuten Gelegenheit, sich aktiv mit Politikern und Vertretern der Waldbranche zu notwendigen Anpassungen der Waldbewirtschaftung an den Klimawandel auszutauschen. Dies insbesondere auch zu den rechtlichen Implikationen aus den Änderungen der Waldgesetze des Bundes und des Landes. Hauptvortrag: „Der Wald der Zukunft in der Nachhaltigkeitsforschung “ von Prof. Franz Josef Radermacher. Ort
Weitere Info und Anmeldung
Sceenshot der Förtax-Homepage

Taxonomische Bildungsangebote auf einen Blick

Neues FörTax-Datenportal geht online

Im Kampf gegen den Schwund der Biodiversität ist eine umfassende Artenkenntnis auf allen Ebenen nötig, doch die Kompetenzen fehlen. Das FörTax-Projekt zur Förderung von taxonomischem Wissen als Grundlage für den Naturschutz hat ein Online-Datenprotal entwickelt, das erstmals eine Übersicht über derzeit existierende Aktivitäten zur Artenvermittlung in Deutschland gibt. Bis 2025 wird die Datenbank gemeinsam mit den Nutzenden weiter ausgebaut. Schl
Pressemitteilung I Online-Datenportal

Bildeigner: NaturVision

Kostenloses Schulfilmprogramm 2023

NaturVision bietet Filme zu Natur und Umwelt an

Schauen, Staunen, Fragen - Natur- und Umweltfilme in Klassenzimmer und Kino – unter diesem Motto ist NaturVision bis Ende Juni 2023 mit einem großen Schulprogramm in BW unterwegs. Das Programm will
mit spannenden Filmen zu Natur, Tieren, Ernährung, Klima oder Ressourcen Kinder und Jugendliche für Natur und Umwelt begeistern, Diskussionen anstoßen und zum kritischen Nachfragen anregen. Das kostenfreie Schulfilmangebot richtet sich an alle Schularten und unterschiedliche Altersgruppen. Im Kino gibt es dann nach der Vorführung ein Filmgespräch. SchM
Anmeldung zum Schulfilmprogramm
Portal Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Engagementstrategie des Bundes

Portal sammelt Vorschläge

Am 01.12.2022 hat das Bundesfamilienministerium den Beteiligungs-prozess zur Engagementstrategie des Bundes gestartet. Auf einer Website können Vorschläge und Ideen eingebracht werden, wie das ehrenamtliche Engagement in Deutschland gestärkt werden kann. Es wäre gut, wenn auch umweltseitig möglichst viele Perspektiven eingebracht würden. Vorab wurden als Handlungsfelder definiert: 1. Digitale Transformation der Zivilgesellschaft, 2. Engagement krisenfest machen, 3. Strukturelle Herausforderungen für das Engagement. 4.Grenzüberschreitendes Engagement. DNR, Logr
Zukunft des Engagements
Bildautor: Ralf Waldmann

"Impulse für die Vielfalt"- Amphibien und Reptilien

Bewerbungsfrist für das EnBW-Förderprogramm ist 15.05.2023

Bereits zum 13. Mal können Unterstützungsmittel für Maßnahmen im Rahmen des EnBW-Förderprogramms "Impulse für die Vielfalt“ beantragt werden. Bewerbungsfrist ist der 15.05.2023 bei der LUBW. Die Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg müssen dann zwischen dem 01.10. und 31.12.2023 umgesetzt werden. Tr
LUBW-PM vom 20.03.2023 I Förderprogramm

BÜCHER, FILME, NEUIGKEITEN

Titelbild Wegweiser des LEV

Fachgerechte Pflege von Hecken

Wegweiser des LEV Esslingen erschienen

Neben den alltäglichen Aufgaben nimmt sich die Geschäftsstelle des Landschaftserhaltungsverbands Esslingen immer wieder speziellen Themenbereichen an. Im Jahr 2022 war dies die ökologisch fachgerechte Heckenpflege. Es entstand ein kurzer und verständlicher Wegweiser, der neben informativen Texten auch einige anschauliche Fotos und Hinweise enthält, welche sowohl die fachgerechte als auch die unsachgemäße Pflege darstellen. Tr
Wegweiser „ökologisch fachgerechte Heckenpflege“

UND AUßERDEM …

Bildautorin: Munzelminka auf Pixabay

Eiererzeugung 2022 - Bodenhaltung dominiert

Ostereier waren gesichert - positiver Trend aber gestoppt

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden 2022 in BW 691,8 Mio. Eier erzeugt und damit um 5% weniger als 2021, trotz einer Zunahme der Haltungskapazität. Damit wurde der positive Trend der letzten zwölf Jahre vorerst gestoppt. In 244 Betrieben waren im monatlichen Mittel 2,46 Mio. Legehennen eingestallt. Die Bodenhaltung blieb mit einem Anteil von rund 59% die dominierende Haltungsform. Betriebe mit ökologischer Haltung bauten zwar ihre Haltungsplätze auf 281 000 (+6 %) weiter aus, produzierten im Jahr 2022 allerdings nur 67,5 Mio. Bioeier und damit 1% weniger als im Vorjahr. Logr
StaLa-PM vom 15.03.2023

Bildautorin: Elsemargriet auf Pixabay

Transformation der Landwirtschaft

Bioland: Abgaben auf Pestizide, Fleisch und Stickstoff gefordert

90 Mrd. Euro ökologische Folgekosten verursacht der Agrarsektor jährlich. Mit einer Pestizidabgabe würde sich laut Bioland der Pestizideinsatz in Deutschland halbieren. Die Ammoniaksynthese verschlingt 1 bis 3% des weltweiten Energiebedarfs, 80% davon gehen in die Herstellung der Düngemittel. Eine Abgabe auf mineralische Stickstoffdüngemittel würde deren Einsatz reduzieren. 80% der globalen landwirtschaftlichen Nutzfläche wird für die Produktion tierischer Lebensmittel genutzt, sie tragen aber nur zu 18 % zur Kalorienversorgung bei. Tr
Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) I
Bioland-PM vom 09.03.2023
Die nächste Ausgabe erscheint im Mai 2023
Foedermitglied-Bild-gr
Spendenkonto: GLS Bank IBAN: DE28 4306 0967 7021 3263 02, BIC: GENODEM1GLS
LNV - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.Logo
facebook twitter instagram 
Der LNV-Infobrief wird herausgegeben vom
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
Olgastraße 19
70182 Stuttgart
Telefon 0711.24 89 55-20
Telefax 0711.24 89 55-30
info@lnv-bw.de
Vom kostenlosen LNV-Infobrief austragen
Impressum: Endredaktion: Christine Lorenz-Gräser, Bildredaktion: Jutta Ortlepp
Beiträge: Gerhard Bronner (Bronner) Christine Lorenz-Gräser (Logr), Jutta Ortlepp (Ort), Annette Schade-Michl (SchM), Carolin Schneider (Schn), Kathrin Schlecht (Schl), Dr. Anke Trube (Tr),

Der LNV-Infobrief ist ein kostenloser Service des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e. V. (LNV) und berichtet regelmäßig über aktuelle Themen des Natur- und Umweltschutzes mit Schwerpunkt Baden-Württemberg. Die Anmeldung ist unter www.lnv-bw.de möglich. Eine Abbestellung kann jederzeit erfolgen. Ein Nachdruck - auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des LNV unter Quellenangabe und der Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.