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Infobrief Nr. 8/9 vom 01.08.2025
Im Blickpunkt: Bauturbo - Brechstange gegen Nachhaltigkeit
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Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,
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sehr geehrte Damen und Herren,
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immerhin ehrlich ist Bundes-Bauministerin Verena Hubertz. Stadtplanung mit der „Brechstange“ will sie betreiben, um mit dem „Bauturbo“ neue Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen. Die Kommunen sollen künftig nach dem neuen § 246e Baugesetzbuch auch ohne Bebauungsplan Bauflächen im Außenbereich ausweisen können.
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Die Potenziale der Innenentwicklung dagegen spielen keine große Rolle. Die von der gesamten Fachwelt seit langem geforderte Innenentwicklungsmaßnahme, die es den Kommunen erleichtern würde, brachliegende Innenentwicklungsflächen zu erschließen, wird nicht einmal erwähnt.
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Das Potenzial solcher Flächen und des Leerstandes läge bei 2 Millionen Wohnungen bundesweit – ohne neuen Flächenverbrauch. Aber bei der Innenentwicklungsmaßnahme mit ihren Eingriffen ins Eigentum hat wohl die CDU/CSU ihr Veto eingelegt….
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„Weiterer Flächenfraß statt Innenentwicklung“ lautet die Botschaft, die CDU und SPD auf Bundesebene aussenden. Wissen sie, was für einen Dammbruch in Sachen nachhaltiges Bauen sie hier auslösen? Dabei war SPD-Fraktionschef Matthias Miersch ja einmal ein durchaus seriöser Umweltpolitiker.
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Dass im Bundesbaugesetz, im Raumordnungsgesetz und anderen Gesetzen der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung steht: Geschenkt. Wirkungslose Rechtslyrik! Dass die Bundesrepublik einmal die Reduktion des Flächenverbrauchs auf 30 ha pro Tag plante: Ist im Zuge das allgemeinen Umwelt-Rollbacks längst unter die Räder gekommen. Das Argument der Ernährungssicherung durch Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und Böden war willkommen, als es um die De-Ökologisierung der Landwirtschaft ging. Bei der Baudiskussion erinnert sich niemand daran. Gibt es denn in der Berliner Koalition niemanden mehr, der wenigstens bemerkt, was für ein Raubbau an Nachhaltigkeit und Planungsqualität hier stattfindet?
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Die Idee für den neuen Flächenfraßparagraphen 246e wurde im Bundeskanzleramt noch unter Kanzler Scholz geboren. Damals versäumte man, die Kommunen einzubeziehen und erntete prompt eine Woge des Widerstandes, der die Idee versanden ließ. Den Fehler wiederholt die neue Regierung nicht und weist nun die Entscheidung den Kommunen zu. Die können sich nun über andere öffentliche Interessen hinwegsetzen – so könnte der Bauturbo zum „Gerichtsturbo“ werden. Ob das das Bauen beschleunigt?
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Aber werden die Kommunen die Regelung nicht verantwortungsvoll nutzen? Immerhin soll auf Bebauungspläne nur verzichtet werden, wenn „keine erheblichen Umweltauswirkungen“ zu erwarten sind. Was davon zu halten ist, hat man beim „Bauturbo 1.0“, dem §13b BauGB gesehen. Es herrschte Goldgräberstimmung, Tausende Hektar neuer Einfamilienhausgebiete entstanden, bis Gerichte den Paragraphen als rechtswidrig klassifizierten. Spekuliert die Regierung darauf wieder?
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Zielte der Scholz-Entwurf wenigstens noch auf verdichteten Wohnungsbau ab, fehlt dieses Kriterium nun völlig. Das Einfamilienhaus, die flächenfressendste Siedlungsform, feiert fröhliche Urstände. Sehr kritisch sieht auch die Bundesarchitektenkammer die geplanten Regelungen zum §246e, die „falsche Anreize für kurzsichtige Bauentscheidungen setzen“.
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Gibt es bei den Regierungsfraktionen denn gar keine Umweltschützer mehr? Von Bundesumweltminister Schneider ist zu hören: „Der Bauturbo verbindet beide Anliegen miteinander und zeigt: Schnelleres Bauen und Umweltschutz schaffen beide Lebensqualität, sie sind miteinander vereinbar. Da ist uns eine gute, schnelle und pragmatische Einigung gelungen.“ Eine gelungene Brechstange gegen Nachhaltigkeit und Bauplanungsqualität? Meint der Umweltminister das im Ernst?
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Was aus fachlicher Sicht zum Bauturbo zu sagen ist, steht nüchtern in der Stellungnahme von „Architects for future“: „Der Referentenentwurf aus dem Kabinettsbeschluss hebelt am Ende des Tages ein komplettes Gesetzbuch aus, setzt Nachbarschaftsschutz außer Kraft und stellt bestehendes, in demokratischen Prozessen entstandenes Planungsrecht überall in Frage – und das ohne jegliche flankierende Regelungen zur Lösung der Wohnungskrise. Dass dies ….. nicht zu einem größeren Aufschrei führt, rechtfertigt von Seiten des Gesetzgebers nicht, alle berechtigte Kritik in den Wind zu schlagen und blanke Klientelpolitik für GrundeigentümerInnen und die Bau- und Immobilienlobby zu betreiben.“
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Die baden-württembergischen Naturschutz- und Umweltverbände werden in den nächsten Tagen die Bundestagsabgeordneten aus dem Land anschreiben und bitten, das Ruder noch herumzureißen. Möge es helfen!
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Ich wünsche Ihnen ein paar erholsame Tage im Sommer und grüße Sie herzlich, Ihr
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utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=20250708_Newsletter+Umweltpolitik
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In dieser Ausgabe des Infobriefes:
- LNV Aktiv
- Aus den LNV-Arbeitskreisen
- Aus Politik und Verwaltung
- Daten, Fakten, Hintergründe
- Aus den Mitgliedsverbänden
- Termine und Aktionen
- Bücher, Filme, Neuigkeiten
- Und außerdem…
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LNV AKTIV
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Projekt Youth in Nature beendet
Hoffnung auf Neustart zum Jahresende
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Im Juli endete das vom Umweltministerium geförderte LNV-Projekt "Youth in Nature II" (YiN II). Über zwei Schuljahre konnten teilnehmende Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren in Regionalgruppen ihre Artenkenntnisse vertiefen. Nun "entlässt" der LNV rund 100 gut ausgebildete und hochmotivierte Jugendliche, von denen viele gerne dabei geblieben wären. Sie lernten die Arbeit von Artenexpert*innen kennen, wurden selbst aktiv und haben viele neue Erkenntnisse gewonnen. Es entstanden Freundschaften und so fiel manchen der Abschied schwer, natürlich auch den Gruppenleitungen. Der LNV prüft mit Hochdruck weitere Förderungen, um das äußerst erfolgreiche Projekt YiN weiterführen zu können. Schl
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Änderung des Nationalparkgesetzes
LNV-Stellungnahme zum Lückenschluss und Folgen
Der LNV begrüßt in seiner Stellungnahme den Lückenschluss zwischen den beiden bisher getrennten Teilen des Nationalparks. Nicht einverstanden ist der LNV aber damit, dass weniger als die vereinbarten 50% der Tauschfläche von 2.900 ha in die Erweiterung eingehen. Er fordert auch, dass die aus dem Nationalpark herausgenommenen über 40 ha bisheriger Kern- und über 100 ha Entwicklungsflächen als Naturschutzgebiet geschützt werden. Diese Flächen waren bislang schon naturschutzfachlich bedeutsam und wurden in diese Richtung weiterentwickelt. Sie nun lediglich als Borkenkäfer-Managementzone ForstBW als Wirtschaftswald zu überlassen, wird dem nicht gerecht. Tr LNV-Stellungnahme
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Bild: Stefan Schweihofer auf pixabay
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LNV-Info 03/2025 verliert Gültigkeit
Mit Aufstellung eines BP gelten 5 m Gewässerrandstreifen
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Das LNV-Info 03/2025 „Kein Bauen im Gewässerrandstreifen oder im Erholungsschutzstreifen in Baden-Württemberg“ und die LNV-PM vom 02.06.2025 verlieren ihre Gültigkeit. Das Ministerium für Landentwicklung und Wohnen hat seine rechtliche Sicht geändert und hält an einer Altdefinition aus dem BauGB von 1987 fest (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), die im aktuellen BauGB nicht mehr zu finden ist: Der Außenbereich ist definiert als Gebiet außerhalb qualifizierter Bebauungspläne und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Das Ministerium begründet seine Sicht damit, dass „nach herrschender Meinung“ diese Definition einschließlich des später hinzugekommenen Vorhaben bezogenen Bebauungsplans weiterhin Gültigkeit habe, auch wenn die Begriffsbestimmung durch das BauGB 1998 gestrichen wurde. Tr
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StEiN Fortbildungen zur Unterstützung
Spannende Online-Veranstaltungen zu aktuellen Themen
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Zur Fortbildung und Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzes lädt der LNV seit April wieder einmal im Monat zu Online-Austauschabenden ein. Unterschiedliche Expert*innen halten Vorträge zu spannenden Themen. Fragen stellen und diskutieren ist erwünscht. Im August ist Sommerpause. Der LNV informiert über seine Website unter "Veranstaltungen" und über Instagram und Facebook. Anmeldungen sind über die LNV-Website möglich. Gerne nimmt der LNV auch Themenwünsche entgegen unter Jutta.Ortlepp@LNV-bw.de. AKM/Ort
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Zum Vormerken: LNV-Zukunftsforum 22.11.2025
Die WVO - ambitionierte Ziele und politische Gefahren
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Am 17.06.2024 hat der EU-Umweltministerrat trotz erheblicher Widerstände die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) beschlossen. Sie gilt in allen EU-Ländern direkt wie ein Gesetz und hat u. a. das Ziel, 30% der Land- und Binnengewässerflächen unter Schutz zu stellen. Bereits bestehende europäische und globale Verpflichtungen sollen endlich eingelöst werden. Und das mit einem straffen Zeitplan. Einserseits wirkt dies praktische Fragen auf: wie z. B. kann die Verordnung im Land umgesetzt werden? Andererseits gibt es derzeit massive politische Versuche, die Umsetzung der Verordnung zu ignorieren oder sie sogar komplett außer Kraft zu setzen. Was also ist zu tun? Logr
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Das Programm des Zukunftsforums steht in Kürze auf der LNV-Website.
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Freier Praktikumsplatz beim LNV
Wie funktioniert ein Naturschutzdachverband?
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In der LNV-Geschäftsstelle ist ein Praktikumsplatz frei. Praktikant*innen erhalten einen umfassenden Einblick in den Naturschutz in BW und in die Arbeit und Herausforderungen eines großen Naturschutzverbandes. Bewerben können sich Studierende aus den Bereichen Biologie, Landschaftsplanung, Geografie, Agrar-, Umwelt- und Verwaltungswissenschaften. Praktikumsdauer: zwei bis drei Monate, Pflichtpraktika auch länger, das Praktikum wird mit einer Praktikumsvergütung honoriert. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die LNV-Geschäftsführerin Christine Lorenz-Gräser
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LNV-Pressemitteilungen
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Der LNV gratuliert zur Auszeichnung für jahrzehntelangen Natur- und Umweltschutz
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NABU, BUND, LNV und Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald fordern in Stellungnahmen zum Nationalparkgesetz starkes Bekenntnis für Naturschutz und ein Plus an Fläche
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Lückenschluss ist naturschutzfachlich geboten und längst überfällig
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LNV-Veranstaltungen
Im August ist Sommerpause
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Dienstag 23. September 2025 vom 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
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AUS DEN LNV-ARBEITSKREISEN
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Bild: Umweltministerium BW
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Bundesverdienstkreuz für Dr. Berthold Laufer
Auszeichnung für jahrzehntelangen Natur- und Umweltschutz
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Anfang Juli erhielt Dr. Berthold Laufer das Bundesverdienstkreuz von Umweltstaatssekretär Dr. Baumann überreicht. Geehrt wurde er für sein überdurchschnittliches Engagement und seinen unerschrockenen Einsatz für den Umwelt- und Naturschutz über die Kreisgrenzen hinaus. Seit März 2002 ist er Vorsitzender der BUND Ortsgruppe Tuttlingen und inzwischen Vorsitzender des kombinierten BUND-Kreis- und Ortsverbands Tuttlingen. Seit Januar 2003 ist er Sprecher des LNV-AK Tuttlingen. Der LNV gratuliert sehr herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung. Tr
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Neugründung des LNV-AK Stuttgart
Einladung zum Treffen am 18.09.2025
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Der LNV lädt zum "Neugründungs"-Treffen des LNV-AK Stuttgart im Umweltzentrum Stuttgart West am 18.09.2025 um 18 Uhr herzlich ein. Neben der Neugründung steht eine kleine Exkursion auf dem Programm sowie ein Austausch und eine Einführung zu LNV-Arbeitskreisen und ihren Aufgaben. Wer gerne mitwirken bzw. sich über den LNV-AK informieren möchte ist herzlich willkommen! Der LNV freut sich auf einen Abend mit spannenden Diskussionen und Austausch. Bringen Sie auch gerne was Kleines zum Essen mit. Anmeldungen bei ann-kathrin.mertz@lnv-bw.de. AKM
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BIld: Christine Lorenz-Gräser
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Erfolg für den LNV-AK Hohenlohekreis
Streuobstbestand nicht mehr im BP
Der Bebauungsplan "Schaf IV" in Schöntal-Aschhausen ging nach 2019 jetzt nochmals in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Der LNV-AK Hohenlohekreis hatte damals Kritik wegen Betroffenheit von Streuobst geäußert, mit Erfolg: Die Fläche wurde herausgenommen. „Es ist ein großer Erfolg, dass der Teil in der Streuobstwiese nicht mehr weiterverfolgt wird. Seit 2019 beschäftigt uns das Baugebiet mit mehreren Stellungnahmen und Gesprächen mit der Gemeinde Schöntal. Dank dem inzwischen ausgewiesenen landesweiten Biotopverbund, dem gesetzlichen Streuobstwiesenschutz und der eingebrochenen Bauplatznachfrage ist die Bebauung der Streuobstwiese endlich vom Tisch“, schreibt Brigitte Vogel als LNV-AK-Sprecherin. Tr
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AUS POLITIK UND VERWALTUNG
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Hitzebetroffenheit in den Kommunen
Neuer Kartenviewer, online-Seminar am 18.09.2025
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Der neue Kartenviewer im Klimaatlas BW zeigt für jede der 1.101 Gemeinden im Land, wie stark sie aktuell und zukünftig von Hitze betroffen ist. Grundlage sind Karten zur thermischen Belastung und Flächennutzungen. Sie zeigen auch, ob besonders empfindliche Gruppen oder bestimmte Flächen – wie Wohngebiete, Innenstädte usw. – besonders betroffen sind. Damit gibt die LUBW den Kommunen ein wichtiges Werkzeug an die Hand, um die Betroffenheit durch Hitze abzuschätzen und Schutzmaßnahmen, wie etwa Trinkwasserbrunnen zu ergreifen. Die Online-Präsentation richtet sich in erster Linie an Kommunen, ist aber auch für die interessierte Öffentlichkeit offen und kostenlos. Tr
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Klimaerwärmung macht Vernetzung notwendig
Waldbrandmanagement-Informationssystem (WAMIN)
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Wegen der zunehmenden Waldbrandgefahr infolge der Klimaerwärmung wurde im Auftrag des MLR ein Waldbrandmanagement-Informationssystems (WAMIN) entwickelt. Der EDV-Datenspeicher führt das Datenspektrum von befahrbaren Waldwege für die Feuerwehrzufahrt, bis hin zu Informationen über das aktuelle Wetter und die Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes zusammen. Forstliches und feuerwehrtechnisches Fachwissen wurden hierfür gebündelt, die Verwaltungsebenen vernetzt. Verbindungsförster stellen die Schnittstellen zur Feuerwehr her. Für Waldbesitzer gibt es eine kostenfreie App „Hilfe im Wald“, mit der man die Einsatzkräfte direkt zum Standort im Wald navigieren kann. Tr
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Bild: Stiftung Naturschutzfonds
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Fördermittel Stiftung Naturschutzfonds
1,4 Mio. Euro Fördermittelausschreibung für 2025
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Die Ausschreibung hat 2025 den Schwerpunkt „Wir fördern Vielfalt“. Projektanträge können gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen sowie kommunale und staatliche Stellen einreichen. Anträge auf Projekt-Förderung unter 50.000 Euro können fortlaufend bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Eingang und Mittelverfügbarkeit. Anträge über 50.000 Euro müssen bis zum 02.11.2025 eingereicht werden. Eine Förderentscheidung trifft der Stiftungsrat im Frühjahr 2026. Am 18.09.2025 bietet die Stiftung eine online-Informationsveranstaltung zu Förder-Möglichkeiten und Antragstellung an. Anmeldung an heike.henn@um.bwl.de bis zum 16.09.2025.Tr
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Symbolbild: Luchs Viorel_Zoo Karlsruhe, Timo Deible
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Luchskuder Martin ausgewildert
Projekt "Luchs Baden-Württemberg" geht weiter
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Am 25.07.2025 hat die FVA den Kuder Martin, ein etwa einjähriges Männchen, im Nordschwarzwald ausgewildert. Damit wächst der Luchsbestand im Schwarzwald auf acht Tiere. Bereits Ende 2024 wurden Luchskatze Verena und Luchskuder Reinhold in den Nordschwarzwald entlassen. Luchs Martin eignet sich genetisch bestens, den Luchsbestand im Schwarzwald und in angrenzenden Vorkommen zu bereichern. Die Luchsinitiative BW sieht die Bestandsstützung in BW auf einem guten Weg und begrüßt es sehr, dass nun erneut ein Tier seinen natürlichen Lebensraum im Schwarzwald erobern darf. AKM / Logr
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DATEN, FAKTEN, HINTERGRÜNDE
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Wann lohnt sich Repowering?
Faktenblatt für Modernisierung älterer Photovoltaikanlagen
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Viele Photovoltaik-Anlagen sind älter als 20 Jahre. Der Austausch ihrer Module erhöht ihre Leistung und ihre Wirtschaftlichkeit. Wann sich dieses Repowering lohnt, zeigt ein neues Faktenblatt der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) in Zusammenarbeit mit dem Solar Cluster Baden-Württemberg. Es richtet sich an Kommunen, Gewerbe, Industrie und Privatpersonen und klärt über Wirtschaftlichkeit und rechtliche Grundlagen auf. Das zwölfseitige Faktenblatt „Repowering von Photovoltaik-Anlagen“ ist kostenlos und auf der KEA-Webseite des Photovoltaik-Netzwerks verfügbar. Tr
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Wärmeverbrauch kommunaler Gebäude
KEA-BW analysiert fasst 15.000 Gebäude im Südwesten
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Das Ergebnis der Analyse von 14.589 kommunalen Gebäuden lautet: Rund 18 % haben einen Wärmeverbrauch von unter 51 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m².a). Ein Drittel der Gebäude verbraucht zwischen 51 und 102 kWh/m².a. Bei knapp der Hälfte der Gebäude ist der Wärmeverbrauch hoch, er liegt bei über 103 kWh/m².a. Nur 538 Kommunen konnten korrekte und auswertbare Energieverbrauchsangaben ihrer eigenen Liegenschaften vorweisen. Tr
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Broschüre Energiebericht kompakt 2025
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Energiebericht kompakt 2025
Überblick über die Entwicklung des Energieverbrauchs im Land
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Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Landesamtes sank der Primärenergieverbrauch in Baden-Württemberg 2023 gegenüber dem Vorjahr um 12,2 %. Parallel dazu ist die Energieproduktivität weiter gestiegen. Unter Energieproduktivität versteht man das Verhältnis von preisbereinigtem Bruttoinlandsprodukt zur eingesetzten Primärenergie. Sie ist gegenüber 2022 um 14 % gestiegen. Im Vergleich zum Ausgangsjahr 1991 entspricht das einem Anstieg von knapp 104 %. Dies und mehr, wie Vergleiche zur bundesweiten Entwicklung, enthält die aktuelle Ausgabe des Energieberichts kompakt. Logr
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"Nachhaltige Umwelt" ist Menschenrecht
Der Internationale Gerichtshof fordert mehr Klimaschutz
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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in einem historischen Gutachten eine "saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt" als Menschenrecht definiert und fordert von den Staaten mehr Engagement im Kampf gegen den Klimawandel. Dieses Gutachten könnte den Weg für weitere rechtliche Schritte ebnen, mit denen Staaten zur Rechenschaft gezogen werden können. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung Klimagerechtigkeit und könnte den Weg für Reparationen für Länder ebnen, die bereits unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden. AKM
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AUS DEN MITGLIEDSVERBÄNDEN
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SAV: Landschaftspflegeeinsatz - wer macht mit?
Freiwillige gesucht: 24.-27.09.2025, Füllmenbacher Hofberg
Aktiv im Naturschutz arbeiten, Gemeinschaft erleben und wunderschöne Natur genießen – das bietet der mehrtägige Landschaftspflegeeinsatz im Naturschutzgebiet Füllmenbacher Hofberg bei Sternenfels-Diefenbach (Enzkreis) vom 24. bis 27.09.2025. Der Schwäbische Albverein ist dabei auf viele helfende Hände von freiwilligen Helferinnen und Helfern angewiesen. Alle Ehrenamtlichen können in diesem Zeitraum gemeinsam mit dem Landschaftspflegetrupp des Vereins im Wanderheim Füllmenbacher Hof übernachten. Nur die Anreise zahlen die Teilnehmenden selbst. Jetzt anmelden und mit dabei sein! SAV/Logr Anmeldung und Info
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Naturinteressierte Schulklassen gesucht!
Aktionstag am Naturkundemuseum Stuttgart
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Am 30.09.2025 lädt das Naturkundemuseum Stuttgart Schulklassen ein, eine neue Biodiversitätsfläche am Naturkundemuseum am Löwentor anzulegen. Die Aktion wird gemeinsam mit der Wilhelma, der Stadt Stuttgart und der Studierendeninitiative Bunte Wiese Stuttgart organisiert. Geplant ist ein spannender Tag voller Naturerlebnis und praktischem Einsatz für mehr Natur in der Stadt. Neben der aktiven Arbeit erwartet die Teilnehmenden ein Mitmach-Programm und Infostände rund um das Thema Biodiversität. Auch für die Verpflegung wird gesorgt. Gesucht werden Schulklassen (ab Ende Grundschule), die Lust haben beim Pflanzen und Säen mitzumachen. Weitere Infos und Anmeldung bis 19.09. bei cornelia.krause@smns-bw.de Schl
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Flyer Landnutzung und Naturschutz im Dialog
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Landnutzung und Naturschutz im Dialog
Ergebnisse Sonderprogramm Biolog. Vielfalt, 05.11.2025, online
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Als Antwort auf das Insektensterben führte BW 2018 das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt als ressortübergreifende Zusammenarbeit von Umwelt-, Landwirtschafts- und Verkehrsministerium ein. Diese ressortübergreifende und zielorientierte Zusammenarbeit unterstützte bislang über 160 Vorhaben in verschiedenen Handlungsfeldern. Eine zentrale Erkenntnis ist die Bedeutung der Vernetzung von Akteuren sowohl der Verwaltungen als auch mit den Praktikern auf der Fläche, um erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen in unserer Kulturlandschaft umzusetzen. Das diesjährige Online-Symposium berichtet über konkrete Projekte und Maßnahmen zur Vernetzung. Logr
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Flyer Landschaftspflegetag 2025
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Bewirtschaftung/Artenschutz in Moorlandschaften
Landschaftspflegetag BW, 08.10.2025, Leutkirch im Allgäu
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Die Bewirtschaftung, der Erhalt und die Möglichkeiten zur Wiederherstellung artenreicher Moorlandschaften sind die Themen des diesjährigen Landschaftspflegetags, zu denen das Land und die Akademie Ländlicher Raum (ALR) freundlich einladen. Auf dem Programm stehen die Bedeutung von Moorlandschaften, konkrete Artenschutzmaßnahmen und nachmittags eine Exkursion zu den Themen Wasserbüffeln, Pfeifengrasstreuwiesen und anderem Interessantem. Tagungsbeitrag: 40 Euro. Logr
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Ausbildung zur Heckengäu-Naturführer*in
Neuer Ausbildungsgang startet im Oktober
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Ab Oktober 2025 startet im Heckengäu ein neuer Ausbildungsgang zum*zur zertifizierten Natur- und Landschaftsführer*in. Die Teilnehmenden lernen ökologische, didaktische und landschaftskundliche Inhalte kennen – praxisnah an Wochenenden. Gesucht werden Menschen, die langfristig in der Region leben und Lust haben, Führungen für Gruppen, Familien oder Schulklassen zu gestalten. Bewerbungsschluss ist der 01.09.2025. Schl
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BÜCHER, FILME, NEUIGKEITEN
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Neue Öffi-App für Stuttgart und BW
Nutzerfreundliche Funktionen-Interaktiv in Echtzeit
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Der VVS und das Land haben gemeinsam eine neue App entwickelt, die eine nutzerfreundliche digitale Auskunft für Bus und Bahn bieten. Die neue bwegt-App liefert Bus- und Bahnverbindungen in Echtzeit (beispielsweise zur Pünktlichkeit). Auf einer interaktiven Karte finden die Fahrgäste die nächsten Haltestellen und Bahnhöfe mit Abfahrtszeiten, Positionen von Bussen und Bahnen in Echtzeit und Fahrradstellplätze oder Sharing-Angebote. Tr
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Buch aus dem Carlsen-Verlag, illustriert von Tim Möller-Kaya
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Entdecken, lernen und erforschen durchs Jahr
Ein interaktives Buch für kleine und große Naturforscher*innen
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Mit spannenden Ideen, Wissenswertem und kreativen Aktivitäten lädt das Buch dazu ein, die Natur intensiver zu erleben und zu verstehen. Wie viele Stacheln hat ein Igel? Welche Blumen blühen im Winter? Dieses Buch hat die Antworten auf viele spannende (Kinder)Fragen. Es eignet sich hervorragend für Familien, naturbegeisterte Kinder und Gruppenleiter*innen und bietet zahlreiche Anregungen zum Nachdenken und Erforschen. Mit dem Buch wird die Natur vor der Haustür auf eine ganz neue Weise entdeckt - in jeder Jahreszeit! AKM
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Broschüre Parken auf Gehwegen
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Parken auf Gehwegen
Problematik – Rechtslage – Handlungsbedarf
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Gehen ist die mit Abstand umweltfreundlichste Fortbewegungsmöglichkeit. Es benötigt wenig Fläche, keinen aufwändigen Wegebau, macht keinen Lärm, schafft Raum für Zufallsbegegnungen und ist sozial gerecht, weil es sich alle leisten können. Nach der Straßenverkehrsordnung haben auch die gehenden Verkehrsteilnehmer*innen Anspruch auf die sichere und ungehinderte Benutzung von Verkehrsraum, dem Gehweg. Dennoch wird dem Fußverkehr nur wenig Fläche zugestanden und selbst diese wird häufig von Autos, Motorrädern, E-Roller dem Fußverkehr streitig gemacht. Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. hat eine informative Broschüre herausgegeben. Logr
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Gefahren für Reptilien und Amphibien
Gefährdung durch Klimawandel - Gespräch mit Axel Kwet
Axel Kwet ist Herpetologe, gehört also zu den wenigen Reptilien- und Amphibien-Forschern in Deutschland. In SWR1 Leute spricht er darüber, wieso sie wichtig für die Artenvielfalt sind und wie der Klimawandel sie auch in Baden-Württemberg gefährdet. Logr SWR-Gespräch
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Broschüre Taschenbuch des Naturschutzes
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Taschenbuch Naturschutz in BW neu aufgelegt
Neu: auch als Website mit direkter Verlinkungsubline
Der LNV hat den bewährten Ratgeber „Taschenbuch des Naturschutzes in Baden-Württemberg“ neu aufgelegt. Der sachlich gehaltene und gewohnt informative Inhalt ist reich bebildert und farbig gestaltet. Neu ist eine Website zum Taschenbuch mit vielen nützlichen Links zu zitierten Gesetzen, Vorgaben und Hintergrundinformationen. Ermöglicht wurde die 7. Auflage mit einer Förderung durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Das gedruckte Taschenbuch ist beim LNV unter info@lnv-bw.de für eine Schutzgebühr erhältlich. Die Online-Ausgabe ist kostenlos. Logr Taschenbuch Naturschutz I Website
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Die nächste Ausgabe erscheint im Oktober 2025
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Spendenkonto: GLS Bank IBAN: DE28 4306 0967 7021 3263 02, BIC: GENODEM1GLS
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Der LNV-Infobrief wird herausgegeben vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
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Olgastraße 19 70182 Stuttgart
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Impressum: V.i.S.d.P. und Endredaktion: Christine Lorenz-Gräser, Bildredaktion: Jutta Ortlepp
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Beiträge: Christine Lorenz-Gräser (Logr), Dr. Gerhard Bronner (Bronner), Ann-Kathrin Mertz (AKM), Jutta Ortlepp (Ort), Annette Schade-Michl (SchM), Kathrin Schlecht (Schl), Dr. Anke Trube (Tr)
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Der LNV-Infobrief ist ein kostenloser Service des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e. V. (LNV) und berichtet regelmäßig über aktuelle Themen des Natur- und Umweltschutzes mit Schwerpunkt Baden-Württemberg. Die Anmeldung ist unter www.lnv-bw.de möglich. Eine Abbestellung kann jederzeit über info@lnv-bw.de erfolgen. Ein Nachdruck - auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des LNV unter Quellenangabe und der Überlassung von Belegexemplaren gestattet.
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