Sujet-Infobrief-Segelfalter
Diese E-Mail im Browser öffnen.

Infobrief Nr. 8/9 vom 06.08.2024

Download-Link auf pdf: LNV-Infobrief August/September 2024

Im Blickpunkt: Landtag lehnt Volksantrag ab - wie geht´s weiter?

Liebe Naturschützerinnen und Naturschützer,
sehr geehrte Damen und Herren,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Volksantrag zur Reduktion des Flächenverbrauchs gescheitert ist. Gemeinsam mit mehr als 20 anderen Organisationen haben viele Naturschützerinnen und Naturschützer Unterschriften gesammelt. Am Ende hatten wir über 53.000 Unterschriften zusammen und damit weit mehr als notwendig gewesen wären. Dennoch wurde unser Volksantrag am 17.07.2024 von den Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg mit großer Mehrheit abgelehnt. Als einzige stimmte Gabi Rolland für den Volksantrag. Sie ist als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Naturfreunde in BW im Trägerkreis. Die Videoaufzeichnung des fachlichen Hearings und der Debatte und Abstimmung sind in der Landtags-Mediathek zugänglich.Die Links dazu findet man hier.
Wir wollten die Landesregierung in die Pflicht nehmen, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur Reduktion des Flächenverbrauch wirklich einzulösen und dies verbindlich gesetzlich zu verankern. Dem Trägerbündnis war bewusst, dass wir unsere Forderungen nicht 1 zu 1 durchbekommen würden. Wir haben aber erwartet, dass – wie beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“ - die Landesregierung mit Kompromissvorschlägen auf uns zukommen würde. Nichts dergleichen geschah. Stattdessen hieß es, man habe gar keine Instrumente, um den Flächenverbrauch einzudämmen.

Es ist offenbar eine Sache, ambitionierte Ziele in einen Koalitionsvertrag zu schreiben und eine andere Sache, sie dann auch wirklich in Realpolitik umzusetzen. Genau aus diesem Grund hatten wir den Volksantrag gestartet: damit Grüne und CDU nicht vergessen, was sie zu Beginn der Legislatur versprochen hatten.

Die Netto-Null war eine Idee von Günther Oettinger und schon in den 70er-Jahren war es die CDU, die das Thema Flächenverbrauch mit einer großen Anfrage auf die politische Tagesordnung gesetzt hatte. Jetzt, drei Jahre nach der letzten und zwei Jahre vor der nächsten Landtagswahl, ist von einer „Flächensensibilität“ nicht mehr viel übrig. Es waren vor allem der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel und die zuständige Ministerin für Bauen, Wohnen und Landesplanung Nicole Razavi, die sich partout nicht auf verbindliche Flächenspar-Ziele einlassen wollten. Die Ministerin hat klargemacht, dass sie keinem mit Flächensparzielen „kontaminiertem Landesentwicklungsplan“ zustimmen werde.

Bei den Grünen wiederum war es wie bei Karl Valentin: „Mögen hätten wir schon gewollt, aber dürfen haben wir uns nicht getraut.” Die Koalitionsräson verbiete eine einseitige Zustimmung der Grünen zum Volksantrag. Man habe daher mit der CDU hart um einen gemeinsamen Entschließungsantrag als Alternative zum Volksantrag gerungen. Und letztlich kapituliert, wie der Wortlaut des Antrages zeigt, der noch weit hinter den ohnehin bescheidenen Erwartungen zurückblieb. Hier drängt sich ein Zitat von Erich Kästner auf: „Was immer geschieht: nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken.“

Stecken wir jetzt den Kopf in den Sand? Nein, natürlich nicht. Es bleibt eine kleine Hoffnung: in wenigen Wochen wird wohl der Entwurf des „Aktionsplanes Flächensparen“ veröffentlicht. Wir werden ihn kritisch prüfen, uns in eine Weiterentwicklung einbringen und die Ergebnisse beobachten. Im Trägerkreis werden wir uns nach der Sommerpause zusammensetzen und analysieren, wie es weitergeht und was wir beim nächsten Mal besser machen können.

Und noch etwas: Wenig ist mehr als gar nichts! Es ist nicht so, dass unser Volksantrag nichts bewirkt hätte. Ohne unsere Initiative wäre vom Thema Flächensparen in diesen angespannten Zeiten gar nichts mehr in den aktuellen Debatten um den Landesentwicklungsplan übriggeblieben. Dass das Thema in den Fokus gerückt wurde, bestätigen uns sogar die Gegner des Volksantrages.

Zum Abschluss ganz herzlichen Dank an alle, die auf dem Marktplatz, auf der Straße, bei Veranstaltungen und im Bekanntenkreis Unterschriften gesammelt haben. Die Gespräche beim Sammeln auf der Straße waren nicht umsonst! Jeder Kontakt hat dazu beigetragen, dass Menschen über das Thema nachdenken.

Ich und das gesamte LNV-Team wünscht Ihnen einen erholsamen Sommer.

Freundlich grüßt Ihr

Dr. Gerhard Bronner
LNV-Vorsitzender

In dieser Ausgabe des Infobriefes:

  • LNV Aktiv
  • Aus den LNV-Arbeitskreisen
  • Aus Politik und Verwaltung
  • Daten, Fakten, Hintergründe
  • Aus den Mitgliedsverbänden
  • Termine und Aktionen
  • Bücher, Filme, Neuigkeiten
  • Und außerdem…

LNV AKTIV

Bild von Kanenori auf Pixabay

Zukunftsforum: Wasser in der Landschaft

Welche Folgen bringt der Klimawandel? 07.12.2024, Stuttgart

Der Klimawandel führt vermehrt zu Situationen, in denen durch lang anhaltende Trockenheit Wasser in der Vegetationsperiode fehlt. Andererseits ist durch extreme Witterungsereignisse wie Starkregen und lange Regenperioden Wasser im Überfluss vorhanden und führt zu heftigen Überschwemmungen. Wie wirkt sich dieses Ungleichgewicht auf den Landschaftswasserhaushalt, auf Wald, Natur und Siedlungen aus? Welche Möglichkeiten zur Steuerung gibt es? Was wird schon getan, was muss rasch getan werden, um Folgen abzumildern? Weitere Informationen demnächst auf der LNV-Website www.lnv-bw.de. Wir laden Sie herzlich ein. Logr
Plakat Youth in Nature

Youth in Nature - noch wenige Plätze frei

Jetzt bewerben für Karlsruhe, Ravensburg und Stuttgart

Naturinteressierte Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren aus den Regionen Karlsruhe, Ravensburg und Stuttgart können sich jetzt noch auf einen der wenigen freien Plätze bei "Youth in Nature" bewerben. Für das nächste Schuljahr sind pro Gruppe insgesamt 6-7 Exkursionstage mit Artenexpert*innen geplant. Bei der Ravensburger Gruppe wird sogar eine Wochenend-Exkursion stattfinden. Die Gruppe wurde am 20.07.2024 von einem SWR TV-Team bei einer Libellenexkursion in Bad Wurzach mit der Expertin Dr. Nicole Jüngling begleitet. Sonniges Wetter sorgte für beste Beobachtungsmöglichkeiten - von begeisterten Jugendlichen und schillernden Flugkünstlern. Schl
Weitere Informationen I Zum Film

Plakat TdA 2025

Tag der Artenvielfalt 2025

Save the date: 24./25. Mai 2025

Der Termin für den Tag der Artenvielfalt 2025 steht fest. Der vom LNV koordinierte landesweite Aktionstag findet am Wochenende 24./25.05.2025 statt. Ziel ist wieder ein landesweites, breites Veranstaltungsangebot um die Natur und Artenvielfalt vor der Haustür kennenzulernen. Der LNV ruft schon jetzt Vereine, Kommunen, Schulen, Naturschutz-Zentren und andere Organisationen auf, wieder dabei zu sein und entsprechende Angebote zu planen. Wie in den vergangenen Jahren wird der LNV unterstützen und die überregionale Werbung koordinieren. Schl
Website

Logo "Ländle leben lassen"

Volksantrag "Ländle leben lassen"

Landtag lehnt Antrag ab

In seiner Plenarsitzung am 17.07.2024 hat der baden-württembergische Landtag den Volksantrag "Ländle leben lassen" mit einer Gegenstimme abgelehnt. Stattdessen wurde dem Entschließungsantrag der Fraktionen GRÜNE und CDU zugestimmt. Angesichts der klaren Aussage im Koalitionsvertrag, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 ha pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren, betrachten die Initiatoren von Ländle leben lassen die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Schn
laendle-leben-lassen.de I Pressemitteilung I Satirische Auswertung der Landtagsdebatte I Aufzeichnung der Beschlussfassung (ab 1:38:40) I Erschließungsantrag
Bild: LNV

Minister Özdemir zu Besuch auf der Baar

Stippvisite zu drei wegweisenden Projekten

Auf Einladung des LNV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bronner und des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) kam Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 18.07.2024 zu einer Stippvisite auf die Baar. Er besichtigte drei Projekte aus dem Themenfeld Naturschutz, Landwirtschaft und Klimaschutz, darunter eine Büffelweide bei Bad Dürrheim und ein vertikales Agri-PV-System in Aasen. Der Minister würdigte "Es kommt Großartiges heraus, wenn sich Land- und Forstwirtschaft mit Naturschützenden an einen Tisch setzen und gemeinsam mit Partnern vor Ort die Zukunft gestalten". Logr
LNV-PM vom 31.07.2024
Bild: Dr. Eberhard Aldinger

Wie Regenwasser in der Landschaft halten?

Exkursion des LNV-Vorstandes ins Nördliche Breisgau

Wie kann Regenwasser in Zeiten verstärkter Starkniederschläge länger in der Landschaft gehalten werden, bevor es die Vorfluter erreicht? Dieser Frage ging der LNV-Vorstand bei einer Exkursion im Breisgau nach. Vorgestellt wurden u. a. Versuche im Wald bei Kenzingen und Herbolzheim, die die FVA durch wissenschaftliche Untersuchungen überprüft und ergänzt. Heike Puhlmann, zuständige Abteilungsleiterin bei der FVA, präsentierte Ergebnisse aus Geländemodellen, die Hinweise auf mögliche Maßnahmen geben. Zu den weiteren Exkursionspunkten gehörte die Wiesenwässerung bei Kenzingen. Logr
BZ vom 24.07.2024 bzw. Bericht unter info@lnv-bw.de anfordern
Bild: LNV

LNV-Stellenausschreibung: LNV-AK Betreuung

Engagierte Unterstützung gesucht

Zur Unterstützung unserer Verbandsarbeit und insbesondere zur Betreuung und Beratung der LNV-Arbeitskreise in naturschutzfachlichen und organisatorischen Fragen sucht der LNV zum 01.10.2024 (oder später) eine engagierte Kollegin / einen engagierten Kollegen in Teilzeit (80%). Arbeitsplatz ist die LNV-Geschäftsstelle in Stuttgart. Bewerbungen bitte bis zum 02.09.2024 an info@lnv-bw.de. Logr
Stellenausschreibung
Bild: Reinhard Wolf
Bild: Reinhard Wolf

Der LNV trauert um Dr. Hans Mattern

Langjähriger Leiter der BNL Stuttgart a. D.

Dr. Hans Mattern verstarb nach einem erfüllten Leben am 27.05.2024 im Alter von 91 Jahren. Er war ein umfassend gebildeter Naturwissenschaftler alter Prägung und als langjähriger Leiter der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Stuttgart vielen haupt-- und ehrenamtlichen Naturschützer*innen bekannt. Sein ehrenamtliches Engagement galt u. a. dem Schwäbischen Albverein und dem Schwäbischen Heimatbund, die ihn ob seiner Verdienste zum Ehrenmitglied kührten. Im LNV war er Ende der 1980er Jahre Vorstandsmitglied und blieb ihm stets verbunden. Der LNV behält Dr. Mattern in dankbarem und ehrendem Gedenken. Logr
Nachruf von Reinhard Wolf

Der LNV trauert um Prof. Dr. Wolfgang Faigle

LNV-Referent für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

Am 04.07.2024 verstarb plötzlich und unerwartet unser langjähriger LNV-Referent für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft. Seit Mitte der 1990er bis zu seinem Tod unterstützte Prof. Faigle den LNV in Abfallfragen. Seit 2016 beriet er den LNV-Vorstand zusätzlich in den Themen Klima, Luft und Lärm. Bis zu seiner Pensionierung am 01.09.2016 arbeitete Prof. Faigle – von Haus aus Chemiker - als Konrektor an der Hochschule für Medien in Vaihingen. Der LNV behält Prof. Dr. Wolfgang Faigle in dankbarem und ehrendem Gedenken. Tr

LNV-Pressemitteilungen

Streuobstkonzeption braucht politischen Willen und finanzielle Mittel
Statement von BUND, LNV und NABU Baden-Württemberg zur Streuobstkonzeption 2030 Baden-Württemberg
LNV trauert um Luchskatze Finja
Zumeldung zur Pressemitteilung Nr. 162 des MLR vom 10.07.2024 "Luchskatze Finja ist gestorben / Ursache wird derzeit ermittelt"
Volksantrags-Ablehnung schwerer Rückschlag für Flächenschutz
Zur Entscheidung des Landtags über den Volksantrag "Ländle leben lassen"
Von Büffeln, Mooren und Solarenergie
Minister Özdemir zu Besuch auf der Baar

AUS DEN LNV-ARBEITSKREISEN

Bild: Jutta Ortlepp

LNV-Arbeitskreis Stuttgart

Torsten Schmiegel tritt vom Sprecheramt zurück

Nachdem Torsten Schmiegel mehrere Jahre lang gemeinsam mit Thomas Gruner den LNV-Arbeitskreis Stuttgart geleitet hat, ist er im Juli 2024 aus beruflichen Gründen von seinem Sprecheramt zurück getreten. Der LNV bedankt sich bei Torsten Schmiegel für sein Engagement und freut sich sehr darüber, dass er dem LNV-AK als Ansprechpartner für Fledermaus-Belange weiterhin erhalten bleibt. Schn
Bild: Georg Heine

LNV auf der Landesgartenschau in Wangen

LNV-Arbeitskreis Ravensburg präsentiert

Gemeinsam mit weiteren Naturschutzverbänden präsentiert sich der LNV auf der Landesgartenschau in Wangen im Allgäu in einer u. a. vom LNV-AK Ravensburg konzipierten Ausstellung. Mit Themenplakaten zu Amphibien, Fledermäusen, Vögeln, Fließgewässern, Stillgewässern und zum Moorschutz werden die Besucher auf aktuelle Herausforderungen im Naturschutz aufmerksam gemacht. Die Präsentationen ist am Südende des Landesgartenschaugeländes zu finden. Bis zum 06.10.2024 ist die LGS noch geöffnet. Heine/Logr
Bild von Ray_Lightning auf Pixabay

LNV-Arbeitskreis Ortenau

Treffen zur Neustrukturierung am 24.09.2024

Bisher betreuten mehrere LNV-Gebietsbearbeiter den Ortenaukreis. Diese haben sich Anfang 2024 zu einem LNV-Arbeitskreis Ortenau zusammengeschlossen, der den kompletten Landkreis umfasst. Der neu gegründete LNV-AK hilft, sich gegenseitig auszutauschen, Aufgaben zu koordinieren, sowie vereinsübergreifend für den Naturschutz einzutreten. Er ist offen für alle Naturschutz-Aktiven und -Begeisterten. Am Dienstag, 24.09.2024 ab 19:00 Uhr lädt der LNV alle Interessierten herzlich zu einem Treffen zur künftigen Struktur des LNV-AK ein. Wir bitten um formlose Anmeldung an carolin.schneider@lnv-bw.de. Anschließend wird der genaue Treffpunkt mitgeteilt. Schn
LNV-Arbeitskreis Ortenau
Bild: Walter Birnbaum

LNV-Arbeitskreis Alb-Donau-Kreis und Ulm

Schmetterlingsexkursion sorgt für Aufwind im LNV-AK

Am 18.07.2024 lud der LNV-AK Alb-Donau-Kreis und Ulm zu einer Schmetterlingsexkursion mit anschließender Sitzung ein. Insgesamt nahmen 22 Personen teil und kamen über Themen wie Artenvielfalt oder Beweidungskonzepte ins Gespräch. Bei der anschließenden LNV-AK-Sitzung wurden die Aufgaben des AK erläutert und u. a. über die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft durch die Fortschreibung des Regionalplans diskutiert. Kurzum: es war eine erfolgreiche Veranstaltung, die dem LNV-AK frischen Wind unter den Flügeln verliehen hat. Der LNV möchte andere LNV-AK ermutigen, vergleichbare Veranstaltungen durchzuführen - um neue Mitglieder zu gewinnen und vorhandene Mitglieder zu bestärken. Die LNV-Geschäftsstelle unterstützt gerne. Schn

AUS POLITIK UND VERWALTUNG

Bild von Stephan auf Pixabay

Landesbauordnung und Landesplanungsgesetz

Laufende Anhörung während der Sommerferien

Einen Tag vor den Sommerferien hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) sowohl die geplanten Änderungen des Landesplanungsgesetzes als auch die geplanten Änderungen der Landesbauordnung in die Anhörung gegeben. Unterlagen können bei Interesse unter anke.trube@lnv-bw.de abgerufen werden. Beide Gesetze stehen auch im Beteiligungsportal des Landes zum Aufruf und zur Kommentierung bis 18.09.2024 bereit, ebenso wie die Eckpunkte zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplan (Frist 31.10.2024). Tr
Beteiligungsportal BW-Landesplanungsgesetz I Beteiligungsportal Landesbauordnung I Eckpunktepapier zum LeP

Logo Stiftung Naturschutzfonds

1,4 Mio. Euro für Naturschutzprojekte in BW

Stiftung Naturschutzfonds BW "Wir fördern Vielfalt"

Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen können sich ab sofort wieder bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre geplanten Naturschutzprojekte bewerben. Das Themenspektrum ist weit gefasst. Gefördert werden Projekte, die zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen. Anträge unter 50.000 € können fortlaufend eingereicht werden. Anträge über 50.000 € können bis zum 02.11.2024 gestellt werden. Am 11.09.2024 findet eine digitale Informationsveranstaltung statt. Anmeldung bis zum 06.09.2024 unter Heike.Henn@um.bwl.de. Logr
Informationen und Unterlagen
Bild: Christine Lorenz-Gräser

Streuobstkonzeption 2030 verabschiedet

Sieben Handlungsfelder für den Streuobsterhalt

Der Ministerrat hat am 09.07.2024 die Streuobstkonzeption BW 2030 verabschiedet. Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption bildete ein Fachgutachten zur „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst BW“, das vom MLR in Auftrag gegeben und im Mai 2022 vorgelegt wurde. In der Folge werden nun sieben Handlungsfelder in den Blick genommen: 1) Bewirtschaftung und Bestandssicherung, 2) Verarbeitung und Vermarktung, 3) Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung, 4) Forschung, 5) Förderung, 6) die Etablierung von Streuobstregionen sowie 7) die Vorbildfunktion des Landes. Tr
StaMi-PM vom 09.07.2024 I Bericht Infodienst Landwirtschaft
Bild von Fablegros auf Pixabay

Invasive gebietsfremde Arten

Maßnahmenblätter zur 4. Unionsliste vorgelegt

Die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung wurde aktualisiert (sog. vierte Unionsliste). Für die beiden neu aufgenommenen Arten Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya) und Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas) liegen nun ebenfalls die Managementmaßnahmen fest. Die Endfassungen der Management-Maßnahmenblätter und weitere Informationen zu den invasiven Arten finden Sie auf der Internetseite der LUBW. Tr
LUBW-Info zur EU-Verordnung
Bild von Andreas Glöckner auf Pixabay

Meldekette Salamanderpest, Bsal

Neue Hinweise des Umweltministeriums

Das UM hat neue Hinweise zur Meldekette für die Salamanderpest herausgegeben. Bislang ist im Land noch kein Fall nachgewiesen.
Um eine Verdachtsmeldung der für Amphibien tödlich verlaufenden Salamanderpest (Bsal) schnell bearbeiten zu können, ist schnellstmöglich eine E-Mail an die zuständige untere Naturschutzbehörde oder alternativ an arten-melden@lubw.bwl.de zu senden. Tiere liegen lassen! Unbedingt Hygieneregeln einhalten! Tr
Meldeplattformen Feuersalamander I UM-Erlass


Nature Restoration Law veröffentlicht

EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Das Nature Restoration Law, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wurde am 29.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Gemäß den Rechtsvorschriften wird die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Logr
EU-Amtsblatt vom 29.07.2024
Titelblatt der Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg

Maßnahmen zum Bürokratieabbau I

Teile B-F der LPR aus der EU-Förderung genommen

Die Entlastungsallinanz BW zum Bürokratieabbau hat ein erstes Entlastungspaket mit rund 20 Erleichterungen vorgelegt. So wurde die Förderung der Teile B bis F der Landschaftspflege-Richtlinie (LPR, Maßnahmen im Arten- und Biotopschutz, Grunderwerb; Investitionen, Dienstleistungen) aus der EU-Förderung genommen. Dadurch wird der Aufwand für Bewilligung und Abwicklung deutlich reduziert. Empfänger profitieren durch weniger Kontrollen und Einzelfallentscheidungen. Auch Teil A (Vertragsnaturschutz für Landwirte) wurde umgestellt: von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag auf ein bescheidbasiertes Verfahren. Tr
StaMi-PM vom 16.07.2024 I zweites Maßnahmenpaket (PDF)
Screenshot "Meine Umwelt-App"

Maßnahmen zum Bürokratieabbau II

Umweltmeldungen künftig ohne Berichtspflicht

Als „Weiterentwicklung der Umweltmeldestelle“ wird die Stärkung der Selbstverantwortung der fallbearbeitenden [unteren] Verwaltungsbehörde deklariert, die Umweltmeldungen direkt per App oder Email an die zuständige Behörde weiterleitet. Die bisherigen Berichtspflichten der unteren Verwaltungsbehörde gegenüber der Umweltmeldestelle wurden abgeschafft. Tr
StaMi-PM vom 16.07.2024
zweiten Maßnahmenpaket (PDF)
Bild von Fernando Augusto auf Pixabay

Maßnahmen zum Bürokratieabbau III

Berichtspflicht Wassernutzung Landwirtschaft

Der Aufbau des Monitorings für die Wasserentnahmen zum Zweck der Beregnung und Berieselung land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen ist abgeschlossen. Nun wurde die Auswertung aus diesem Berichtssystem so verbessert, dass keine zusätzlichen Übermittlungen von Daten durch die unteren Wasserbehörden mehr erforderlich sind. Tr
StaMi-PM vom 16.07.2024
zweiten Maßnahmenpaket (PDF)
Bild: Carolin Schneider

Integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung

Empfehlungen des VM und zwei Regionalverbänden

Die Mobilität wird stark durch vorhandene Siedlungsstruktur beeinflusst. Das Verkehrsministerium BW (VM) hat daher ein Kooperationsprojekt mit den Regionalverbänden Neckar-Alb und Hochrhein-Bodensee durchgeführt. Darin wurden räumlich wirksame Handlungsansätze für eine abgestimmte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung erarbeitet. Die wissenschaftliche Begleitung des IREUS-Instituts an der Universität Stuttgart hat bestehende Lösungsansätze evaluiert und aus dem Gesamtprojekt Empfehlungen abgeleitet. Logr
Bericht und Empfehlungen Uni Stuttgart (IREUS)
Bild von shilin wang auf Pixabay

Novellierung Straßenverkehrsgesetz beschlossen

Umwelt- und Gesundheitsschutz jetzt gleichberechtigt

Die Hängepartie der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist beendet. Den Durchbruch im Bundesrat brachte Mitte Juni eine kleine Änderung in der Formulierung – ein geänderter Halbsatz. Im Zentrum steht neben der Verkehrssicherheit nun nicht mehr nur der möglichst flüssige Autoverkehr. Jetzt sind auch Umweltschutz, Gesundheitsschutz und städtebauliche Entwicklung gleichberechtigte Gründe. Der Begriff Klimaschutz als zentrale Aufgabe taucht nun auch im Straßenverkehrsrecht auf. Tr
StaMi-PM vom 14.06.2024 I Straßenverkehrsgesetz
Bild von 422737 auf Pixabay

Neue Gestaltungsspielräume in der StVO

Mehr Möglichkeiten in der Förderung von Rad- und Busverkehr

Anfang Juli hat der Bundesrat auch die Änderungen der Straßenverkehrsordnung gebilligt (StVO). Dadurch werden neue Gestaltungsspielräume für die Förderung des Radverkehrs und für die Einrichtung etwa von Busspuren eröffnet. Die „qualifizierte Gefahrenlage“ als Voraussetzung entfällt für viele Vorhaben. Leichte Verbesserungen für die Anordnung von Tempo 30 sind ein weiteres Ergebnis. Tr
VM-PM vom 05.07.2024 I Straßenverkehrsordnung

Kompensationsmaßnahmen für Straßenbauten

Zuständigkeiten bei unteren Straßenverwaltungsbehörden

Kompensationsmaßnahmen, die im Zuge des Neu-, Um- und Ausbaus von Bundes- und Landesstraßen erforderlich sind, werden von den Baureferaten der Regierungspräsidien hergestellt und nach Erreichung des Zielzustandes an die unteren Straßenverwaltungsbehörden (UVB) übergeben. Laut Verkehrsministerium wurde bei diesen ein Bereich „Fachaufsicht für Kompensationsflächen und ökologische Grünpflege“ eingerichtet. Deren Aufgaben sind u. a. die Prüfung der Unterhaltung der Maßnahmen durch die UVB, aber auch Beratung der UVB bei Fragen der weiteren Grünpflege. Bronner, Tr
VM-Erlasse hierzu liegen dem LNV bislang nicht vor.
Bild von lobpreis auf Pixabay

Land sichert Lärmschutz ab

Landesweiter Aktionsplan 2024 tritt in Kraft

In Baden-Württemberg sind mehr als 750 Städte und Gemeinden durch die EU-Umgebungslärm-Richtlinie zum Aufstellen von Lärmschutzplänen verpflichtet. Diese müssen zudem regelmäßig überprüft werden. Vor allem kleine und mittlere Kommunen schaffen es oftmals nicht, rechtzeitig aktuelle Lärmaktionspläne vorzulegen. Mit dem Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 stellt das Land sicher, dass eine flächendeckende Lärmaktionsplanung vorliegt und die EU-Richtlinie umgesetzt wird. Er tritt neben die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden. Tr
StaMi-PM vom 02.07.2024

Afrikanische Schweinepest

Baden-Württemberg errichtet erste Restriktionszonen

In Hessen und Rheinland-Pflanz wurden bereits zahlreiche Wildschweine positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. BW hat deshalb Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Darunter gehört die Einrichtung von Sperrzonen in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis. Die Jägerschaft ist zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Bei den Schweinehaltungsbetrieben gibt es regelmäßige Beprobungen. Um die weitere Ausbreitung der ASP einzudämmen ist die Bevölkerung angehalten, keine Lebensmittelreste in der Natur und auf Rast- und Parkplätzen zu hinterlassen. Das Virus kann indirekt durch Fleischprodukte auf Schweine übertragen werden kann. Schn
BW Pressemitteilung

DATEN, FAKTEN, HINTERGRÜNDE

Bild von xiSerge auf Pixabay

Imkerei in Naturschutzgebieten in BW verboten

Honigbienen fallen unter Einbringverbot

In Schutzgebieten nach Naturschutzrecht ist das unerlaubte Einbringen von Pflanzen und Tieren nach deren Verordnungen verboten. Honigbienen fallen als gezüchtete Art unter das Verbot, so dass in den meisten Verordnungen von Naturschutzgebieten keine gesonderten Aufstellverbote speziell für Honigbienenvölker vorgesehen sind. Über den Bestandsschutz sind Bienenvölker auf die Zahl zum Zeitpunkt der NSG-Ausweisung begrenzt. Wildbienenpopulationen profitieren in Schutzgebieten von der fehlenden Konkurrenz mit der Honigbiene. Tr
Drucksache 17 / 6690 (landtag-bw.de)
Bild von congerdesign auf Pixabay

Wohnungszensus 2022 für Baden-Württemberg

Im Durchschnitt 2,13 Wohnungen pro Wohngebäude

Nach dem Wohnungszensus 2022 des Statistischen Landesamts gab es im Jahr 2022 im Land 2,57 Mio. Gebäude mit Wohnraum und 5,46 Mio. Wohnungen. Das entspricht 2,13 Wohnungen pro Wohngebäude und spiegelt den hohen Einfamilienhausbestand in BW wider. Über die Hälfte (55 %) der leerstehenden Wohnungen steht länger als ein Jahr leer. Während in den 1960er und 1970er Jahren noch jeweils über 370 000 Wohneinheiten erbaut wurde, waren es zwischen 2010 und 2022 nur noch rund 210 000 Einheiten. Tr
StaLa-PM vom 25.06.2024

KNE-Analyse zur EEG-Novelle "Solarpaket 1"

Analyse zu Mindestkriterien von Naturschutzaspekten

Das Solarpaket 1 (=EEG-Novelle) trat am 27.04.2024 in Kraft. Es soll den Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigen und entbürokratisieren. Das Kompetenzzentrum Erneuerbare Energie (KNE) weist auf zwei der Neuerungen hin: 1) PV-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten sind generell nach EEG vergütungsfähig, auch in Landschaftsschutzgebieten oder Naturparks. 2) Mit dem Solarpaket 1 haben fünf naturschutzfachliche Mindestkriterien für Solarparks Eingang in das EEG gefunden, von denen drei erfüllt sein müssen. Damit bleiben die Mindestkriterien hinter bereits bestehenden Standards für eine naturverträgliche Ausgestaltung zurück. Zwei Drittel der Solarparks werden allerdings ohne EEG-Förderung betrieben und müssen deshalb die Auflagen nicht erfüllen. Tr
KNE-Presseportal vom 14.05.2024
Bild: Bruno Lorinser

Solarparks - nicht in Überschwemmungsgebieten

Rückhaltung von Wasser in der Fläche hat Vorrang

Das KNE befasste sich auch mit der Zulässigkeit von Solarparks in Überschwemmungsgebieten (Frage Nr. 366) und kommt zu dem Schluss: Die Ausweisung neuer Baugebiete [wie Solarparks] ist nach
§ 78 Abs. 1 WHG in Überschwemmungsgebieten nicht zulässig. Dies gilt auch für privilegierte Anlagen (nach § 35 BauGB ohne Bauleitplanung). Die Rückhaltung von Wasser in der Fläche hat Vorrang vor dem Bau von Hochwasserschutzanlagen in Fließrichtung (z. B. Deiche). Seit 2021 gilt zudem bundesweit der länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Dessen Festlegungen sind als Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die unteren Planungsebenen bindend. Tr
KNE-Antwort vom 24.06.2024
Bild: Bruno Lorinser

Solarenergie auf Dächern

Studie belegt Mehrgewinn für Vermieter und Mieter

Verschiedene Umweltorganisationen, darunter der Deutsche Naturschutzring (DNR) haben das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE mit einer Studie beauftragt, um herauszufinden, wie vor allem Mieter durch Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern profitieren. Demnach profitieren Mieter und Vermieter bei allen untersuchten Modellen gleichermaßen. Die Studie zeigt, dass der Ausbau von Solarenergie auf bereits versiegelten Flächen wie Wohnhäusern, Büro- und Gewerbegebäuden stärker vorangetrieben werden muss, um die freien Flächen im Außenbereich zu schonen. Schn
DNR-Pressemitteilung I Studie
Bild von Alexander Droeger auf Pixabay

Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen

FAQ zur Versachlichung der Diskussion

Ein umfassender und schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien ist Grundlage für die Erreichung der Klimaziele. Doch es gibt auch Stimmen, die gegen die Erneuerbaren, speziell gegen die Windenergie argumentieren. BUND und NABU sind diesen auf den Grund gegangen und hoffen, mit umfangreichen FAQs die Diskussion zu versachlichen. Einbezogen wurde der aktuelle Forschungsstand bis Juni 2024. NABU, Logr
Faktencheck Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen
Quelle: Statistisches Landesamt

Treibhausgas-Ausstoß 2023 stark gesunken

Niedrigster Stand seit 1990 - Verkehrssektor größter Emittent

Der Treibhausgasausstoß ist laut Statistischem Landesamt auf den niedrigsten Stand seit 1990 gefallen (-31 %), noch unter das Niveau des Coronapandemie-Jahres 2020. Allerdings war ein großer Teil der Emissionsminderung 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation und hohen Energiepreisen geprägt. Die Beiträge zur Emissionssreduktion 2023 kamen von der Energiewirtschaft (-31,6 % im Vergleich zum Vorjahr), der Industrie (-14,5 %), dem Gebäudesektor (-7,7 %) und der Landwirtschaft (-1,7 %; Rückgang der Tierbestände, reduzierte Stickstoffdüngung). Im Verkehrssektor, dem mit Abstand größten Emittenten von Treibhausgas-Emissionen (32 %), stieg er dagegen an (+0,3%). Tr
StaLa-PM vom 04.06.2024
Titelbild Abfallbilanz 2023

Abfallbilanz 2023

Umweltministerium veröffentlicht Statistik

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, d. h. die Stadt- und Landkreise erstellen jedes Jahr für das vorhergehende Kalenderjahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der angefallenen und entsorgten Abfälle. Die Zusammenstellung und Auswertung dieser Statistiken hat nun das Umweltministerium in der Abfallbilanz 2023 veröffentlicht. Erfreulich ist, dass die Menge der Hausabfälle abgenommen hat. Mit 112 Kilogramm pro Einwohner liegt der Wert erneut auf einem historischen Tiefstand. Schn
Abfallbilanz 2023 zum Download I BW Pressemitteilung

AUS DEN MITGLIEDSVERBÄNDEN

Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2024 SHB

SHB: Kulturlandschaftspreis vergeben

Preisträger stehen fest

Mit einem beispielhaften Pilotprojekt hat sich der Obst- und Gartenbauverein in Dürrn die Eindämmung des Mistelbefalls zum Ziel gesetzt. Unter dem Titel „Steillagenkollektiv“ bietet die Lembergerland Kellerei ein Solidaritätsmodell für die Steillagen im Enztal. Beide, ebenso wie vier weitere Preisträger werden mit dem Kulturlandschaftspreis 2024 des Schwäbischen Heimatbundes (SHB) ausgezeichnet. Drei Sonderpreise werden für ehrenamtliches Engagement zum Erhalt von Kleindenkmalen verliehen. SHB, Logr
SHB-PM vom 18.07.2024

TERMINE UND AKTIONEN

Bild von Roy Buri auf Pixabay

Vom Plantschen .. - Bewegungsraum Fluss

Neckartagung am 12./13.09.2024, Stuttgart-Untertürkheim

Flüsse und Gewässer drängen ins Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Der Verband Region Stuttgart und die Internationale Bauausstellung 2027 (IBA) laden gemeinsam mit den IBA’27-Friends zur Fachtagung „Flussregion werden!“ am 12./13.09.2024 in Stuttgart-Untertürkheim ein. Am 13.09. stehen unter anderem Beispiele für gelungene Flusstransformationen aus Wien, München, Leipzig, Basel auf dem Programm. Der Nachmittag widmet sich fünf Projektideen und Vorhaben aus der Region Stuttgart. Logr
Programm und Anmeldung

Biodiversität im urbanen Raum

Seminar der Flächenagentur, 23.09.2024, online

Das Seminar “Biodiversität im urbanen Raum” der Flächenagentur BW vermittelt klimaresiliente, naturnahe Gestaltungsansätze im Siedlungsraum und zeigt Maßnahmen und Best-Practice-Beispiele. Auf dem Programm stehen u. a. Beiträge über die Potenziale für Artenvielfalt und Ökosystemleistungen im Siedlungsraum, Förderprogramme aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die Schwammstadt, PikoParks - naturnahe Quartierflächen als biodiverse und klimafördernde Trittsteine und vieles mehr. Das Seminar ist kostenpflichtig. Der LNV ist Kooperationspartner. Logr
Programm und Anmeldung
Screenshot Programm KNE

Workshop und Besichtigung eines Solarparks

KNE-Veranstaltung am 10.10.2024 in Reutlingen

Das Kompetenzzentrum Energiewende und Naturschutz (KNE) lädt am 10.10.2024 zur Veranstaltung "SuN-divers in der Praxis: Mehr Mut zu Vielfalt im Solarpark" ein. Am Vormittag findet ein Workshop mit Erfahrungsaustausch und Diskussionsrunde zum Thema Naturverträgliche Gestaltung von Solarparks statt. Nach einem gemeinsamen Mittagessen gibt es dann eine Führung durch den Solarpark in Münsingen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung bis spätestens zum 04.10.2024 ist erforderlich. Schn
vorläufiges Programm I Anmeldung
Flyer Mobilitätsoffensive für ländliche Räume, ALR

Wirksamkeit/Nutzen von On-Demand-Verkehren

23.10.2024, online

In Zusammenarbeit von MLR, VM, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, dem Zukunftsnetzwerk ÖPNV und dem Kabinettsausschuss Ländlicher Raum bietet die Akademie Ländlicher Raum diese kostenfreie online-Veranstaltung am 23.10.2024 an. Tr
Programm und Anmeldung
Screenshot Homepage Walddetektive

Walddetektive: Schulprojekt geht weiter

Fortsetzung in ganz Deutschland

Als Walddetektive sollen Schüler*innen der vierten bis sechsten Klasse den Wald erkunden und verstehen lernen. Für ihre Entdeckungsreise hat die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen des Projekts "Walddetektive" deutschlandweit Lernmaterialien entworfen, darunter Lernfilme und weitere Formate. Die Lerninhalte sind für Schüler*innen und für Lehrerinnen aufbereitet und auf der Website zugänglich. Bei Interesse an einer Teilnahme am Waldforschertag im Schuljahr 2024/2025 ist eine Anmeldung bis zum 30.09.2024 erforderlich. "Walddetektive" sind ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Umweltstiftung und der KfW Stiftung. Pf, Logr
Homepage Walddetektive

BÜCHER, FILME, NEUIGKEITEN

Illustration: Joanna Greiner

Landwirtschaft gemeinsam gestalten

Ein Kursbuch zur Orientierung für die Praxis

Unter dem Titel „Landwirtschaft gemeinsam gestalten: Grundlagen, Methoden und Potentiale der Verständigung über Werte“ hat das Team des Forschungsprojekts Öko-Valuation unter Federführung der Universität Hohenheim jetzt ein Kursbuch zur Orientierung für die Praxis veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand die Frage, welche Rolle Werte und Normen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft spielen., Ort
Kursbuch Info und Download
Titelbild Fast zu wild um wahr zu sein

Fast zu wild um wahr zu sein

Lebensräume und ihre Bewohner

Norman Glatzer und Vanessa Braun sind digitalaffinen Pilzfreunden bekannt vom Youtube-Kanal „Buschfunkistan“. In ihrem neuen Buch „Fast zu wild um wahr zu sein“ gelingt ihnen, an was ältere Naturschützer oft verzweifeln: Jugendliche und junge Erwachsene für die Natur und die Arten(kenntnis) zu begeistern. Mit kreativen Vergleichen und einer jugendgerechten Sprache stellen sie Lebensräume und ihre Bewohner vor und schildern ihre überraschenden Wechselwirkungen. Hinter den spannend aufbereiteten „Stories“ stecken immer wissenschaftlich fundierte Informationen. Ort
Ullstein Verlag

UND AUßERDEM …

Screenshot Homepage NABU

Grauen vorm Miauen - Vögel und Hauskatzen

Neue Folge im NABU-Potcast "Reingezwitschert"

Was wären facebook, instagramm & Co ohne lustige Katzenvideos? Über 15 Mio. der schnurrenden Tiere werden in Deutschland gehalten – und das nicht ohne Auswirkungen auf unsere Vogelwelt. Besonders Jungvögel haben Grauen vorm Miauen. Doch: Wie groß ist der Einfluss von Katzen wirklich? Wie können wir unsere Vögel möglichst gut schützen? Das und mehr erzählen Fabian und Martin im NABU-Podcast "Reingezwitschert". NABU, Logr
NABU-Podcast
Die nächste Ausgabe erscheint
im Oktober 2024
Foedermitglied-Bild-gr
Spendenkonto: GLS Bank IBAN: DE28 4306 0967 7021 3263 02, BIC: GENODEM1GLS
LNV - Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.Logo
facebook twitter instagram 
Der LNV-Infobrief wird herausgegeben vom
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
Olgastraße 19
70182 Stuttgart
Telefon 0711.24 89 55-20
Telefax 0711.24 89 55-30
info@lnv-bw.de
Vom kostenlosen LNV-Infobrief austragen
Impressum: V.i.S.d.P. und Endredaktion: Christine Lorenz-Gräser, Bildredaktion: Jutta Ortlepp
Beiträge: Dr. Gerhard Bronner (Bronner), Christine Lorenz-Gräser (Logr), Jutta Ortlepp (Ort), Kristin Pfeiffer (Pf), Annette Schade-Michl (SchM), Carolin Schneider (Schn), Kathrin Schlecht (Schl), Dr. Anke Trube (Tr)


Der LNV-Infobrief ist ein kostenloser Service des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e. V. (LNV) und berichtet regelmäßig über aktuelle Themen des Natur- und Umweltschutzes mit Schwerpunkt Baden-Württemberg. Die Anmeldung ist unter www.lnv-bw.de möglich. Eine Abbestellung kann jederzeit über info@lnv-bw.de erfolgen. Ein Nachdruck - auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des LNV unter Quellenangabe und der Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.