Müllautarkie

LNV-Stellungnahme zur Autarkieverordnung

an das Umweltministerium

Die Argumente, die seinerzeit für die Einführung der Müllautarkie maßgeblich waren, treffen nach wie vor zu. Der LNV spricht sich daher für die Beibehaltung der Beseitigungsautarkie aus und damit für regionale Wirtschaftskreisläufe mit ortsnaher Entsorgung im Sinne effektiven Klima- und Ressourcenschutzes einschließlich langfristiger Planungs- und Entsorgungssicherheit und vorrangiger Auslastung der Abfallbeseitigungskapazitäten im Land.
Der LNV spricht sich damit eindeutig gegen Mülltourismus aus. Wenn der Druck auf die für die Entsorgung Verantwortlichen nachlässt, selbst für Entsorgungsanlagen mit ausreichenden Kapazitäten zu sorgen, ist wieder mit der mehr oder weniger verzweifelten Suche nach Entsorgungsmöglichkeiten irgendwo zu rechnen. So ist zum Beispiel der damals vielleicht unumgängliche, aus heutiger Sicht jedoch ausgesprochen ungünstige Vertrag mit Hamburg zustande gekommen.
Nicht auszuschließen ist, dass andere Länder niedrigere Umweltstandards vorschreiben oder es an der notwendigen Kontrolle mangeln lassen und dadurch eine kostengünstigere Müllbeseitigung anbieten können. Dies zuzulassen, wäre falsch verstandene Wirtschaftsförderung und ginge auf Kosten unserer Umwelt.

zu Frage 1: Inwieweit wird die Regelung zur Beseitigungsautarkie aus der Sicht Ihres Zuständigkeitsbereichs weiterhin für notwendig erachtet?
• Die Beseitigungsautarkie ist die wohl einzige Möglichkeit, um die relativ hohen Umweltstandards zur Beseitigung von Siedlungsabfällen, die in Baden-Württemberg gelten, zur Anwendung zu bringen und nicht durch Export in andere Länder mit niedrigeren Umweltstandards zu umgehen.
• Um die Transportwege zu minimieren und damit auch den Verkehrslärm, den Verbrauch fossiler Energieträger, den Ausstoß von CO2 und Luftverunreinigungen usw. sollten die Entsorgungsorte möglichst nah am Ort ihrer Entstehung liegen.
• In Bezug auf die Auslastung der vorhandenen Abfallbehandlungskapazitäten zeigt das Beispiel der vertraglichen Andienungsverpflichtung von Baden-Württemberg für Sondermüll in Hamburg deutlich, welche Fehler man als Land tunlichst nicht machen sollte: Sich vertraglich für lange Zeit in anderen (hier: Bundes-)Ländern zu binden mit der Folge, dass Millionenbeträge bezahlt werden müssen, wenn die vertraglich vereinbarten Müllmengen nicht geliefert werden können, weil sich das Abfallaufkommen geändert hat und selbst die im Land vorhandenen Anlagen nicht mehr ausgelastet sind.

zu Frage 2: Welche Auswirkungen wären bei einer Aufhebung der Autarkieverordnung in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu erwarten?
• Umweltstandard-Dumping
• Zusätzliche Klimaerwärmung, Luftverunreinigung und Lärmverschmutzung durch weitere Mülltransportstrecken.
• Nicht ausgelastete Abfallbehandlungskapazitäten im Land und damit auch steigende Müllkosten für die Bürgerinnen und Bürger.

LNV-Stellungnahme zur Müll-Autarkie

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