LNV zum Haushaltsbegleitgesetz 2015/16

Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts unter Bedingungen

In seiner Stellungnahme gegenüber Finanz- und Innenministerium stimmt der LNV der geplanten Erhöhung der Entgeltsätze für die Verwendung von Wasser aus Grund- oder Oberflächengewässern unter Bedingungen zu.

Der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret erwartet „diese Gelder sollen in echte Gewässerrenaturierung und naturnahen Hochwasserschutz fließen, wie Dammrückverlegungen und die Rückgewinnung von Retentionsflächen“. Denn der LNV musste erfahren, dass weit überwiegend technische Hochwasserschutzmaßnahmen gefördert werden. Der LNV fordert zudem, dass die normalen Haushaltsmittel für Gewässerrenaturierung und naturnahen Hochwasserschutz keine Kürzung aufgrund der künftigen Mehreinnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt erfahren.

Laut Gesetzentwurf soll das Wasserentnahmeentgelt für die öffentliche Wasserversorgung schrittweise um 100% erhöht werden, von derzeit 0,051 Euro/m³ ab 2015 auf 0,081 Euro/m³ und ab 2019 auf 0,1 Euro/m³. Beim Endverbraucher wird dies laut Gesetzesbegründung verträgliche monatliche Mehrbelastungen von 10-15 Cent pro Person bedeuten. Für sonstige Nutzer von Oberflächenwasser ist eine 50 %-Erhöhung von derzeit 0,01 Euro/m³ auf 0,015 Euro/m³ ab 2019 vorgesehen. Sonstigen Nutzern von Grundwasser bleiben diesmal Erhöhungen erspart.
Download: LNV-PM zum Haushaltsbegleitgesetz 2015/16

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