LNV zu Brexit

Brexit darf keine Nachahmer finden

Lieber bürokratischen Ballast abwerfen als weitere Mitgliedsländer verlieren
Reform an Kopf und Gliedern nötig

Mit großer Sorge nahm der Landesnaturschutzverband (LNV) das Ergebnis der gestrigen Abstimmung in Großbritannien auf. „Der Ausstieg der Briten wird zu einer Schwächung der EU führen. Wir brauchen die EU aber weiterhin als Antreiber der Umweltpolitik in Europa.“, so LNV-Chef Dr. Gerhard Bronner. Der Brexit muss nach Ansicht Bronners deshalb Anlass für eine Reform an Haupt und Gliedern der EU sein. Nur so könne dauerhaft die Unterstützung der europäischen Bürger gewonnen werden.

Der Natur- und Umweltschutz kann nicht auf die EU verzichten. Nach Ansicht des LNV hätten die Nationalstaaten wegen vielfältigem Lobbyeinfluss nie die eigene Kraft gehabt, so wirksame Gesetze auf den Weg zu bringen wie die EU für den Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) oder für den Naturschutz (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Wenn die EU bei manchen Feldern des Umweltrechts hinter den Notwendigkeiten zurückbleibe, so liege das meist am Widerstand der Mitgliedsstaaten. Deutschland habe z.B. die Altautorichtlinie verzögert und strengere Verbrauchswerte bei Autos verhindert.

An erster Stelle nach dem Brexit steht für den LNV ein wirkliches Ausmisten der Bürokratie in der EU. Unter ihr leidet unter anderem die Landwirtschaft. Besonders be-troffen sind die tierhaltenden Familienbetriebe in kleinstrukturierten Gebieten, während großflächige Ackerbaubetriebe weniger Probleme mit der Bürokratie haben. „Ausgerechnet die Betriebe, die wir für die Erhaltung der Kulturlandschaft brauchen, werden besonders belastet: Bis zum Beweis des Gegenteils unterstellt man ihnen Subventionsbetrug“, so der LNV. Erst jüngst hat der Landesrechnungshof die Absurdität des EU-Kontrollsystems angeprangert, wo marginale Abweichungen einen Verwaltungsaufwand in Höhe des 21-fachen des Betrages der Abweichung verursachen. Dazu Gerhard Bronner: „Solange „Verhältnismäßigkeit“ ein Fremdwort in Brüssel ist, wird die EU immer wieder Ablehnung bei den Bürgern wegen abwegiger Verfahrensweisen hervorrufen.“

Die Bürokratie bei Antragstellung, Verfahrensvorgaben, Abrechnung und Kontrolle sei bei allen EU-Förderungen unverhältnismäßig hoch – darunter leiden auch viele Umweltprogramme. Von jedem eingesetzten Euro bleibe oft nur ein Bruchteil für den eigentlichen Zweck, weil ein großer Teil für Verwaltung und Bürokratie verwendet werde. Viele Institutionen stellen deshalb grundsätzlich keine EU-Anträge mehr.

Viel zu komplex ist auch das System der Institutionen in der EU und ihre verschränkte Zuständigkeit. Eine Organisation, die noch den kleinsten Mitgliedsstaat mit einem eigenen Kommissar abbildet und sich bis heute nicht konsequent vom Einstimmigkeitsprinzip verabschiedet hat, könne nicht effektiv arbeiten.

Download: Zum Bericht des Landesrechnungshofes
Download: LNV-Pressemitteilung zum Brexit

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