Priorisierung baureifer Bundesstraßen

Neubau von Bundesstraßen wird abgelehnt

1. Grundsätzliche Anmerkungen
Wie ihnen bekannt ist, lehnt der LNV den Neubau von Bundesstraßen und Bundesautobahnen aus fachlichen Gründen ab. Wir verweisen diesbezüglich auf die LNV-Ausführungen zum Generalverkehrsplan vom 7.11.2008 . Darin sind die Grundsätze für eine nachhaltige Verkehrspolitik dargelegt.
Schwerpunkt der Straßenfinanzierung muss beim Erhalt des Straßennetzes liegen sowie bei der Verbesserung von

• Klimaschutz, also absolute Minderung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen
• Lärmschutz
• Naturschutz (z.B. Grünbrücken und Kleintierdurchlässe)
• Verkehrssicherheit
• Flächenschutz, auch über Rückbau überdimensionierter Straßen

wobei Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung in allen diese Themenfeldern zu Verbesserungen beitragen würden. Schon das ordnungsgemäße Zustandekommen des „Baurechts“ muss hinterfragt
werden. Der LNV beteiligt sich auf der Grundlage seines öffentlichen Auftrags an sehr vielen planungsrechtlichen Verfahren. Von daher ist uns die Art und Weise, wie die Straßenbaubehörden zu „Baurecht“ kommen, sehr wohl bekannt. Sobald sich unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter intensiver mit einer Planung beschäftigen, werden oft schwerwiegende Fehler in Gutachten aufgedeckt und können oft wesentlich umweltverträglichere Alternativen aufgezeigt werden. Da aber die Mitwirkungsrechte der Umweltverbände sehr beschränkt sind, laufen unsere Bemühungen meist ins Leere. Für die Priorisierung der Maßnahmen müssen auf jeden Fall eine hohe Transparenz und eine unbedingte Nachvollziehbarkeit des Zustandekommens der Bewertungen für die Straßenplanungen gegeben sein.

In den Priorisierungskriterien fehlt der Klimaschutz/CO2-Minderung und die Luftreinhaltung
Bei den ausgewählten Kriterien fehlen die Auswirkungen von Straßenbau und induziertem Verkehr auf die zusätzliche CO2-Belastung der Atmosphäre (Klimaerwärmung) und die zusätzliche Luftbelastung. Angesichts der massiven, auch rechtlichen Probleme, die das Land auf diesen Gebieten hat, wäre ein derartiges Versäumnis nicht zu akzeptieren. Da die Auswirkungen der Straßenplanungen auf Klima, Luft und Lärm aber ähnlich zu beurteilen sind, gilt das Folgende (zu Lärm) auch für die Luftreinhaltung.

Wird die Fernwirkung von Straßenbau berücksichtigt (am Bsp. Lärm)?
Bei allen Kriterien sind nicht nur die Auswirkungen im eigentlichen Planungsraum, sondern darüber hinaus die durch die Maßnahme ausgelösten Fernwirkungen (wie Lärm, induzierter Verkehr u.a.) zu betrachten.
Als Beispiel, wie eine solche Fernwirkungsbetrachtung beim Lärm aussehen kann, verweisen wir auf das Gutachten 5926/3 „Untersuchung der Fernwirkungen zum Neubau der Neckarquerung im Zuge der L 1197 im Rahmen des Planfeststellungsverfahren“ Schallimmissionsprognose, 13. Januar 2010, vom Büro Kurz u. Fischer GmbH. Abgesehen von der Verwendung veralteter Datengrundlagen (u.a. wurde dadurch ein seit 30 Jahren existierender Kindergarten übersehen) und zu hoch angesetzter Auslösewerte, kann dieses Gutachten als Vorbild dafür dienen, in welcher Breite und Tiefe die Fernwirkungen bei Straßenplanungen zu untersuchen sind. Diese Untersuchungen sind nicht nur beim Lärm, sondern für alle umweltrelevante Auswirkungen durchzuführen.

Wird der induzierte Verkehr ausreichend berücksichtigt?
Auch wenn sich bei der Bewertung der Maßnahmen zum BVWP 2003 vieles gegenüber vorhergehenden Verkehrsplänen verbessert hat, so ist das den Verkehrsprognosen zugrunde liegende Verkehrsverständnis immer noch stark fehlerbehaftet. Die primär und sekundär induzierten Verkehre werden immer noch stark unterschätzt. Dies führt bei allen auf den Verkehrszahlen beruhenden Kriterien zu falschen Ergebnissen.

Die vollständige LNV-Stellungnahme

LNV-Stellungnahme zur Priorisierung von Bundesstraßen

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