Landwirtschaftliche „Beratung2020“

Berücksichtigung von Naturschutz notwendig

Stellungnahme von LNV und der Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzbeauftragten an das Ministerium Ländlicher Raum zum Entwurf:
Katalog der geförderten Beratungsleistungen nach „Beratung 2020“

Im Eingangstext wird ausgeführt, dass die Module jeweils aus Planungssicht und aus Klientensicht betrachtet werden sollen. In der Planungssicht sollen auch übergeordnete europäische und gesellschaftliche Ziele einfließen. Hier wären auch Naturschutzziele zu verorten. Dies begrüßen wir außerordentlich, da es hier in der Vergangenheit große Defizite gab. Vorwiegend betriebswirtschaftlich orientierte Beratung führte in vielen Fällen dazu, dass sich Betriebe in einer Weise entwickelten, die zur Schädigung von Biotopen führten.

Allerdings finden sich diese Aspekte in der Beschreibung der Module nicht durchgängig wieder. Bei einigen Modulen werden sie explizit angesprochen (Gesamtbetriebliche Qualitätssicherung, EMAS, Module zu Tiergerechtigkeit, extensive Grünlandnutzung) oder man kann sie erahnen (Diversifizierung). Nur bei den Modulen „Schafe und Ziegen“ und „Biodiversitätsberatung“ werden Naturschutzziele in ausreichender Klarheit angeführt.

Da jedoch der Landwirt selbst entscheidet, welche Module er in Anspruch nimmt, ist nicht gewährleistet, dass die Aspekte der multifunktionalen Landwirtschaft in jede Beratung einfließen.

Aus unserer Sicht es nötig, dass bei JEDEM Modul folgende Aspekte geprüft und berücksichtigt werden:

  • bestehen naturschutzrechtliche Restriktionen für die betriebliche Entwicklung? (Schutzgebiete und Flächen mit rechtlichen Restriktionen)
  • wenn eine betriebliche Weiterentwicklung vorgeschlagen wird, sind ZWINGEND mögliche Risiken für und Auswirkungen auf solche Flächen darzulegen und zu diskutieren
  • Wenn betriebliche Erweiterungen / Intensivierungen / Aufstockungen erwogen werden, muss zwingend geprüft werden, ob hierfür genug Flächen vorhanden sind oder zu befürchten ist, dass die lokale und regionale Pachtkonkurrenz verschärft oder der Druck auf naturschutzwichtige Flächen erhöht wird
  • Bei Aufstockungen des Viehbestandes (oder von Biogasanlagen) ist zu prüfen, ob ausreichende Ausbringungsflächen für Gülle bzw. Mist ortsnah vorhanden sind. Dabei ist auch die Frage nach der „Aufnahmefähigkeit“ der Flächen zu klären (Naturschutzrestriktionen)
  • Prüfung der Potenziale für eine Beteiligung am Vertragsnaturschutz (MEKA, LPR)

Spezialmodul Biogas, S. 25 ff.

  • der Ausbau der Biogasnutzung wird noch als Ziel genannt und dabei nachwachsende Rohstoffe nicht ausgeschlossen. Dieser Weg ist mittlerweile weitgehend als Irrweg erkannt. Es kann daher nur noch um Optimierung bestehender Anlagen und neue Anlagen auf Gülle-/Reststoffbasis gehen.
  • Im Interesse der Verbesserung der Biodiversität muss die Beratung zumindest einen Schwerpunkt auf den Anbau anderer Pflanzen wie Mais und Hirse legen. Gemenge verschiedener Pflanzen und Grünlandmischungen mit größerem Artenspektrum müssen als Alternativen gefördert und in die Beratung aufgenommen werden.

Spezialmodule Milchviehhaltung und Rindermast, S. 35 ff.

  • Hier gilt dasselbe wie unter Spezialmodul Biogas angeregt. Der Futterbau muss abwechslungsreiche Fruchtfolgen und Alternativen zum Silomaisanbau umfassen und in das Betriebsmanagement einarbeiten. Die Beratung ist entsprechend auszurichten.

Spezialmodul Technik, S. 65 ff.

  • Da in der Vergangenheit bei manchen Betrieben eine Übermaschinisierung das betriebliche Ergebnis belastet, sollte explizit die alternative Prüfung des betrieblichen und überbetrieblichen Maschineneinsatzes aufgenommen werden.
  • Bei der Prüfung des Einsatzes moderner Maschinen sollte auch die vorhandene Infrastruktur (Feldwege) einbezogen werden.

Module zu Ackerbau, S. 96 ff.

  • Es sollten explizit erosionsvermeidende Anbautechniken angesprochen werden.

Spezialmodul Fütterung, Grünlandbewirtschaftung, S. 99 ff.

  • Die naturschutzbezogenen Aspekte, die im Modul extensive Grünlandnutzung aufgeführt sind, sollten auch hier zumindest abgeprüft werden. Vielfach haben Betriebe intensive und extensive Flächen. Auch wenn ein Betrieb nur das „intensive“ Modul in Anspruch nimmt, muss die Respektierung von Naturschutzrestriktionen thematisiert werden.
  • Zudem ist darauf zu achten, dass die reine flächenbezogene Mengenberechnung nicht ausreicht. Es muss auch die zeitliche Verfügbarkeit der Betriebsflächen berücksichtigt werden. Hier sind die Fruchtfolge, Bestellung und Ernte im Ackerbau und Zeitpunkte sowie Schnittzahl im Grünland einzurechnen.
  • Sowohl bei diesem wie beim Modul für extensive Grünlandnutzung sollte der Begriff „differenzierte Nutzungsintensität“ explizit genannt werden
  • Es wird begrüßt, dass die Einbeziehung schützenswerter Flächen in die Wirtschaftskonzepte aufgenommen wurde.

Module Gesamtbetriebliche Beratung, S. 125 ff.

  • Die gesamtbetriebliche Beratung ist ein besonders wichtiger Vorgang, um nicht nur einzelne Betriebsaspekte zu beleuchten, sondern den gesamten Betrieb und die Integration arten- und naturschutzfachlicher Belange zu ermöglichen. Die Aufnahme dieser Module ist deshalb besonders erfreulich. Gegebenenfalls sollten allerdings die Zeitbedarfsangaben flexibel gestaltet werden und nicht limitiert sein, da diese umfassende Beratung oft mehr Zeit und Vertrauensbildung benötigt.

Module für Veredelungsbetriebe und Sonderkulturen

  • Bei den Modulen für Veredelungsbetriebe und Sonderkulturen sollte eine Reduktion der Nährstoffüberschüsse explizit und nicht nur indirekt (effizienter Ressourceneinsatz) thematisiert werden.

Zusätzliche Bitte von LNV und LAG NB:
Frühzeitige Wissensbildung und Motivation in Ausbildung und Fachschule
Dieser Punkt ist nicht Teil des Beratungskonzeptes, sollte jedoch dem MLR dringend als weitere Aufgabe nahegelegt werden.

  • Während der Ausbildung und der Fachschulzeit werden wichtige Grundlagen an Wissen und Motivation angelegt. Später erleichtern sie die Beratung gerade auch hinsichtlich diffiziler und oft emotional belegter Bereiche wie Natur- und Artenschutz.
  • Der diesbezügliche Lernstoff muss neu überarbeitet werden und besonders in der Fachschule als Unternehmerschule mit neuem Stellenwert integriert werden.
  • Die einfache Vorgehensweise, diesen Stoff in das Fach „Unternehmensführung“ mit freier Schwerpunktsetzung durch die jeweiligen LehrerInnen einzubauen, genügt in keiner Weise. Es müssen in den Teilgebieten Fachtechnik wie Fachrecht genau definierte Pflichtvorgaben erarbeitet werden und diese in einem eigenen Fachblock zusammengefasst werden.
    Die Erstellung eines Beratungskonzeptes ist die beste Gelegenheit, diese Aufgabe mit einzubeziehen und neu anzupacken

Wir anerkennen und begrüßen das Ziel des Ministeriums, in der Beratung stärker die multifunktionalen Aspekte der Landwirtschaft zu berücksichtigen. In der jetzigen Fassung sehen wir dies nicht ausreichend gewährleistet und bitten um Einarbeitung der oben aufgeführten Punkte.

Zudem muss nach Einführung ein geeignetes Monitoring erfolgen, ob diese Aspekte auch in die praktische Beratung einfließen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil große Bedenken bestehen, dass die Privatisierung der Beratung dazu führt, dass der ganzheitliche Blick verloren geht und durch Optimierung von Teilaspekten eines Betriebes die Multifunktionalität der Landwirtschaft geschwächt wird.

LNV-Stellungnahme zur landwirtschaftlichen Beratung

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