Landesplanungsgesetz (LPlanG)

LNV-Stellungnahme an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Zusammengefasst nimmt der LNV wie folgt Stellung zum Änderungsentwurf:
• Die derzeit geltende Regelung im LPlanG, nur Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen und alle anderen Gebiete zu Ausschlussgebieten zu erklären, hält der LNV nicht für richtig und begrüßt daher die Initiative des Landes zu einer Änderung. Die bisherige restriktive Ausweisung von Windkraftstandorten war politisch bedingt.
Statt einer einfachen Rücknahme der letzten Änderung des LPlanG für den beschleunigten Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg
zu Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten) sollen nun Ausschlussgebiete gänzlich entfallen. Dies hält der LNV für fachlich falsch und politisch bedenklich.

• Aus LNV-Sicht sollte es weiterhin Ausschlussgebiete geben – allerdings in deutlich geringerer Ausdehnung – auch damit Investoren nicht Planungsressourcen in nicht genehmigungsfähige Standorte stecken. Der LNV befürwortet daher eine Raumordnung mit Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten, festzulegen vorrangig durch die Regionalverbände.

• Windkraftanlagen müssen auf der Basis einer fundierten Planung errichtet werden, weil die Konfliktlagen vielschichtig sind. Der Regionalplan ist das richtige Instrument hierfür. Mit der Qualität der Bauleitplanung haben der LNV und seine LNV-Arbeitskreise oft schlechte Erfahrungen gemacht, so dass wir dieses Instrument
kritisch sehen. Die naturschutzrechtlichen Neuerungen der letzten Jahre sind in vielen Fällen noch nicht berücksichtigt und werden auch in laufenden Verfahren oft “weggewogen”.

• Die Frist bis zur Aufhebung der bisherigen Wind-Regionalpläne zum 31.08.2012 ist zu kurz. Wir geben zu bedenken, dass notwendige Erhebungen des Vogelzugs, der Vorkommen besonders und streng geschützter Tierarten usw. nur in der Vegetationsperiode 2012 erfolgen können und dies weder zeitlich noch von der Kapazität vorhandener Fachplanungsbüros her möglich ist.

• Die Aufhebung der derzeit gültigen Vorranggebiete ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Die Aufhebung der derzeit gültigen Ausschlussgebiete würde ausreichen.

• Für die Zusage der Landesregierung auf Beteiligung der Öffentlichkeit beim Ausbau der Windkraft fehlt bislang ein Anhörungsrecht für das immissionsschutzrechtliche Verfahren.

Die detaillierte Stellungnahme mit Begründungen finden Sie im hier

LNV-Stellungnahme zum Landesplanungs-Gesetz

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