Naturschutzrechtliches Kompensationsverzeichnis

Ergebnisse der LNV-Studie zur Handhabung der Kompensationsverzeichnisse in Baden-Württemberg

Die Unteren Naturschutzbehörden sind seit dem Jahr 2011 verpflichtet, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen öffentlich einsehbar in einem Verzeichnis zu dokumentieren. Im Frühjahr 2015 wurden die Kompensationsverzeichnisse der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg vom LNV ausgewertet. Grundlage bilden dabei die öffentlich einsehbaren Kompensationsverzeichnisse der einzelnen Land- und Stadtkreise der LUBW . In allen Kreisen sind im Ergebnis nachvollziehbare Angaben zur Kurzbeschreibung vorhanden. Die jeweilige Gesamtzahl an dokumentierten Maßnahmen variiert je nach Kreis allerdings sehr stark. Das gilt auch für Angaben zu Maßgaben der fristgerechten Umsetzung. Der LNV unterbreitet Verbesserungsvorschläge.

Abschlussbericht Kompensationsverzeichnis

Rechtlich getrennt vom oben behandelten naturschutzrechtlichen Ökokonto ist das baurechtliche Ökokonto, in dem Kompensationsmaßnahmen für Bebauungspläne abgehandlet werden. In einer Umfrage bei den LNV-Arbeitskreisen wurden hier erhebliche Defizite festgestellt: weiterlesen.

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